Zwar ist es verboten, dennoch geschieht es tausendfach in Deutschland und ganz Europa.
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Die meisten modernen Autos und Fahrzeuge sind innerhalb von wenigen Sekunden zu manipulieren. Die nötigen Gerätschaften sind heutzutage für wenig Geld überall im Internet zu finden und stammen meist aus einer asiatischen Produktion. Der Tachomanipulator braucht nicht mal besonders viel Fachwissen um dem Kilometerstand eines Fahrzeugs zu ändern. Weiter finden sich dann viele Anzeigen mit dem Stichwort „Tachojustierung“ oder „Laufleistungskorrektur“ und ähnlichem.
Auf einem Parkplatz oder in einer Hinterhofgarage schließt der „Dienstleister“ dann sein Gerät an den OBD-Stecker (On-Board-Diagnose) moderner Fahrzeuge und stellt den gewünschten Tachostand innerhalb von wenigen Sekunden ein. Das kostet wenig und bringt beim Verkauft des Autos wesentlich mehr in das Portmonee oder verhindert zum Teil hohe Nachzahlungen bei Leasingfahrzeugen.
Das Auto selbst liefert die besten Hinweise…
Die elektronischen Spuren der wahren Laufleistung auf dem Tacho mögen damit zwar gelöscht sein, dennoch bleibt der Wagen der gleiche und die Daten können auch noch an anderer Stelle in Steuergeräten gespeichert sein. Mit der Manipulation des Tachos verschwinden natürlich auch die Hinweise auf fällige Wartungsarbeiten oder Fehler die gespeichert wurden. Der nichtsahnende und unwissende Käufer ist bei einem solchen Fahrzeug gleich zweimal der Dumme. Denn er hat viel Geld für seinen neuen alten bezahlt, und geht damit das Risiko hoher Schäden ein. Zum Beispiel unterbleibt der längst fällige Zahnriemenwechsel, kann ein Motorschaden die „teure“ Folge sein.
Achten Sie also beim Kauf eines Gebrachten immer darauf, dass die „Gesamtlaufleistung“ und nicht die „abgelesene Laufleistung“ im Kaufvertrag vermerkt wird!
Musterkaufverträge finden Sie auch Online z.B. beim ADAC, Autoscout24 oder Mobile.de und vielen weiteren Plattformen, sowie in ihrem Schreibwarengeschäft nebenan.
Zitat: „Wer schreibt der bleibt!“
Bei einem verschwiegenen Unfallschaden verhält es sich ähnlich. Diesen muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens von sich aus ansprechen. Unterbleibt diese Information, kann der Kunde / Käufer von einem unfallfreien Wagen ausgehen.
Unfallfahrzeuge sind sehr häufig…
Das Risiko, auf einen Unfallwagen zu treffen, ist relativ hoch. Statistiken zufolge rumpelt es auf deutschen Straßen jährlich ca. vier Millionen mal. Es sind zwar meist nur Blechschäden und die sogenannten Parkplatzrempler. Beim späteren Verkauf des Fahrzeugs werden diese dann gerne verharmlost, schwammig formuliert oder gar vergessen: „War nur ein kleiner Kratzer“, „es mussten nur der Stoßfänger und der Kühlergrill gewechselt werden“ oder „die Türe wurde nach einem Parkschaden neu lackiert“ usw., heißt es dann im Gespräch mit dem Verkäufer.
Der Verkäufer begibt sich dabei auf ein sehr glattes Eis, denn die Justiz engt den Unterschied zwischen Bagatellschaden und Unfall immer stärker ein. Heutzutage wird ein Bagatellschaden mit ca. 700,- bis 750,- Euro beziffert so die aktuellen Urteile hierzu. Im Volksmund aus früheren Tagen hieß es: Ein richtiger Unfall sei es erst dann wenn tragende Teile beschädigt und ausgetauscht wurden.
Das ist falsch: Wenn auch nur der Kotflügel nach einem Parkrempler getauscht wurde, ist das Fahrzeug dann fortan ein Unfallwagen.
Ein weiteres Problem mit einem Unfallwagen…
Sollten Sie mit diesem Fahrzeug unverschuldet in ein Unfallgeschehen verwickelt werden, wird der Kfz-Sachverständige das Fahrzeug auf Alt- und Vorschäden, sowie auf die Gesamtlaufleistung hin überprüfen. Somit kann der tatsächliche Wert ihres Autos erheblich von dem abweichen was Sie bezahlt haben. Sollte er dies unterlassen oder übersehen ist sein Schadengutachten nicht verwertbar und somit gegenstandslos / unbrauchbar.
Fazit:
Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer eine Probefahrt und / oder machen ihm den Vorschlag dass Sie das Fahrzeug gerne von einem Sachverständigen besichtigen lassen möchten. Ist der Verkäufer mit dem Vorschlag nicht einverstanden, dann gilt grundsätzlich: Finger weg und nach einem anderen Auto Ausschau halten!
Wenn es um viel Geld geht trauen Sie niemanden und wenn Sie sich nicht absolut sicher sind – holen Sie sich einen Profi hinzu!
Denn guter Rat muss nicht immer teuer sein…
Ihr Kfz-Sachverständiger
Paul Orthuber, Landshut
Autor / Verfasser:
Paul Orthuber e.K.
Freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut
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