Ärger bei Mängel nach Gebrauchtfahrzeugkauf

Jährlich wechseln rund sieben Millionen PKWs ihren Besitzer. Treten bei dem Gebauchten Schäden auf, wird oft darüber gestritten, wer dafür aufkommen muss.

Die meisten Fahrzeuge gehen in ihrem Leben durch mehrere Hände. Alljährlich wechseln rund sieben Millionen gebrauchte Autos in Deutschland den Besitzen.

Geht dann was zu Bruch, gibt es häufig danach viel Ärger: Zum einen ist der Schaden ein Mangel oder einfach nur laufleistungsbedingter Verschleiß und zum anderen wer muss nun für den Schaden aufkommen?

Ist der Schaden nun ein Mangel oder nutzungsbedingter Verschleiß?

Derartige Fragen gehören unter anderem zu den Klassikern in den Anwaltskanzleien und in den Kfz-Sachverständigenbüros.

Weiterführende Informationen finden Sie hier im Blog und auf unserer Homepage unter www.kfz-sv-orthuber.de oder www.orthuber-landshut.de, sowie auch die bekannten Automobilclubs wie der „ADAC“ (www.adac.de/infotestrat) usw. halten zahlreiche Informationen für Sie zu diesem Thema bereit.

Der richtige Kaufvertrag?

Für den Kauf eines Fahrzeugs brauchen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag, denn auch eine mündlich getroffene Vereinbarung, bzw. geschlossener Vertrag ist verbindlich. Sie haben dann aber nichts in der Hand, sollte es zu Problemen kommen!

„Privatverkäufer“ dürfen keine Haftung für Mängel ausschließen!

Gehen Sie auf Nummer sicher mit einem vorformulierten Kaufvertrag, der von Juristen erarbeitet wurde. (Ein kurze Linkliste zu den Downloads von „Kaufverträgen“ für den privaten Kauf / Verkauf finden Sie am Schluss dieses Berichtes.)

Wie ist es nun mit der Haftung?

Gleich wie bei einem Neuwagenkauf gelten auch beim Gebrauchtwagenkauf zwei Jahre Sachmängelhaftung. Privatleute können sich jedoch davon befreien, in den nachgenannten Musterverträgen ist der Haftungsausschluss enthalten. Fahrzeughändler kommen aus der Haftung nicht heraus, sie haben aber dennoch die Möglichkeit diese auf ein Jahr zu verkürzen. Im Fall, dass ein Mangel auftritt kommt in der Regel der Käufer im ersten halben Jahr verhältnismäßig leicht zu seinem Recht. Tritt ein Mangel, bzw. ein Schaden nach der Halbjahresfrist ein wird es schwerer, denn der Käufer muss dann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Er braucht dazu möglichst handfeste Belege oder ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Was ist nun ein Mangel und was ist Verschleiß?

Für die Haftung ist das die ausschlaggebende Frage, über die dann vor Gericht gestritten wird.

War beispielsweise die Lagerung der Lichtmaschine schon beim Kauf ausgeschlagen, bzw. verschlissen – so wäre dies dann ein Mangel!

Oder ist sie Alters- und / oder Laufleistungsbedingt verschlissen – so wäre dies dann einfach nur normaler Verschleiß!

Ort der Reparatur, bzw. der Nacherfüllungsort!

Heutzutage ist es nichts außergewöhnliches mehr; dass für das passende Fahrzeug zum gewünschten Preis usw. schon mal von Berlin nach München oder München nach Bremen gereist wird.

„Sollten Sie derartiges vorhaben sichern Sie sich vorher möglichst gut ab! Die meisten Kfz-Sachverständigenbüro in der betreffenden Region sowie auch die einschlägig bekannten Prüforganisationen bieten „Gebrauchtwagen-Checks“ zu relativ kleinen Preisen an – nutzen Sie diese Möglichkeit und gehen kein Risiko ein.“ Laufleistungsmanipulation (Tacho-Betrug) lässt sich auch von Profis kaum oder nur schwer nachweisen!

„Bei einem Mangel, kann ein weiter Weg zum mächtigen und kostspieligen Problem werden!“

Weil der „Nacherfüllungsort“ wie es im Rechtsdeutsch heißt, beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer hat das Recht selbst zweimal nachzubessern oder zu bestimmen, wo und in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt werden soll.

Tipps für den Verkäufer vom Kfz-Sachverständigen.

„Scheckheft gepflegt, unfallfrei usw. – derartige Eigenschaften sollten Sie nur zusichern, wenn Sie sich sicher sind dass diese auch stimmen“.

Selbstverständlich gilt dies auch für die Angaben in einer Anzeige (ganz gleich ob in Printmedien oder im Internet auf den bekannten Plattformen für Gebrauchtfahrzeuge).

„Alles was Sie dort „schreiben und / oder zusagen“ wird zum Vertragsbestandteil, wenn es im „Kaufvertrag“ nicht ausdrücklich widerrufen wird.

Klauseln die unwirksam sind!

So mancher Händler versucht mit Klauseln wie z.B. „gekauft wie gesehen“ oder „ohne jegliche Garantie“ usw. bei privaten Käufern die Haftung auszuschließen. Das ist dann sicherlich für den Händler ein Eigentor, denn dadurch haftet er nicht nur ein, sondern zwei Jahre.

Weitere Informationen u.a. auch Musterurteile udgl., Downloads und Checklisten finden Sie hier in unserem Blog und via Internetsuche bei den allseits bekannten Suchmaschinen.

Musterkaufverträge zum Download:

„ADAC“ Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

„mobile.de“ Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug von Privat

„autoscout24.de“ Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

„kfz-auskunft.de“ „KFZ-Kaufvertrag“ für ein gebrauchtes Auto

Auch erhältlich in allen gutsortierten Schreibwarengeschäften, sowie auch über die Internetsuche via Bing, Google, Yahoo und vielen weiteren.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net 

Bildquelle: 

http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

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