Das Frühjahr steht vor der Tür und gebrauchte Cabrios sind „In“…

Der Frühling ist zugleich auch Cabriozeit…

Wer Träumt da nicht von einen offenen flotten Flitzer…

Bildquelle: Pixelio

Hier sollten Sie aber ein paar wesentliche Dinge beachten…

Die Preisunterschiede können bei bestimmen Gebrauchtcabrios exorbitant sein. Bei bestimmten älteren Fahrzeugen können die geschlossenen Versionen des öfteren schon für ein paar hundert Euro erstanden werden, wohingegen die offenen Versionen mehrere tausend Euro am Markt kosten. Hier sollte auch beachtet werden, dass die Cabrios nicht zwangsläufig eine bessere Qualität haben als die geschlossenen Karosserieversionen.

Abbildung 1 – Ob ein Porsche 911…

Abbildung 2 – oder ein Boxster…

Abbildung 3 – oder ein Alfa Romeo „Spider“…

Abbildung 4 – oder ein Audi A5…

Abbildung 5 – es gibt auch viele weitere, nahezu für jedes Budget…

Wer sich ein wenig mit der Geschichte des Automobils befasst wird schnell feststellen, dass es überwiegend Cabrios gegeben hat und eine geschlossene Karosserie oft nur wenn überhaupt gegen Aufpreis zu bekommen war.

Abbildung 6 – Ford 1931 (Bildquelle: pixelio)

Abbildung 7 – Opel 4 PS „Laubfrosch“ 1926 (Bildquelle: pixelio)

Selbstverständlich nutzen heutzutage die wenigsten Besitzer ihr Cabrio, Spider oder ihren Roadster das ganze Jahr. Vielmehr möchte man nicht auf den Genuss des offenen Fahrens verzichten und ist dadurch auch gerne bereit hier ein paar Euro´s mehr auszugeben als für den Bruder mit geschlossener Bauform.

Die Online-Plattformen wie z.B. Autoscout24.de, mobile.de, auto.de und viele weitere sind voll mit „Cabrios, Spider und Roadster“ jeden Baujahres, Größe und Preisklasse…

Auch bei vielen gutsortierten Fahrzeughändlern stehen fast für jeden Geldbeutel die gewünschten Fahrzeuge auf dem Hof und warten auf seinen Käufer…

Doch bevor Sie sich auf die Suche machen, sollten Sie sich überlegen was Sie wirklich wollen und welche Kriterien das Fahrzeug für Sie erfüllen sollte! Informieren Sie sich auch über die laufenden Kosten die ein derartiger Wagen verursacht.

Aus Erfahrung wissen wir: Bei keiner anderen Fahrzeugart sind die Fehlkäufe so hoch wie bei „Cabrios“ – dies sollten Sie bedenken!

Nun stellt sich die Frage; welcher Cabrio-Typ sind Sie?

Erstellen Sie sich hierzu vielleicht eine kleine Pflichtenliste, mit den für Sie relevanten Fragen wie z.B.: Kofferraumgröße, Stoff- oder Hardtop, Sitzplätze, Abmessungen, Leistung, Federung, Sitz konform (denn ein Schalensitz muss nicht unbedingt bequem sein) usw. …

Wenn Sie sich für eine neues oder junges Cabrio entschieden haben, kann vor Kauf nur empfohlen werden dass Sie sich bei einem der Autovermieter umsehen und einfach mal für einen Tag oder ein Wochenende eines der zahlreichen Angebote hierzu nutzen – danach wissen Sie sicher viel mehr und es schützt Sie möglicherweise vor einem Fehlkauf!

Denn es macht nicht immer Spaß, mit einem tollen, großen und leistungsstarken „Cabrio oder Spider“ auf Strecken unterwegs zu sein wo eine Reglementierung nach der anderen angetroffen wird. Oder ein LKW und Wohnmobil nach dem anderen vor einem ist und Sie dessen Dieselgestank abbekommen – dies kann auch sehr schnell zu Aggressionen und Frust führen!

Möglicherweise ist dann – weniger mehr!

Auch ein kleines, schnittiges und wendiges „offenes Gefährt“ kann viel Fahrfreude bereiten…

In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten vor dass nach kurzer Zeit, Käufer diverse Mängel an dem Fahrzeug beanstanden – die aber Sicherlich keine Mängel sind die der Verkäufer zu verantworten hat, wie z.B. feste Bremssättel an der Hinterachse (einfach dadurch entstanden weil der Fahrer mit dem heißen Flitzer nur in der Innenstadt flaniert und den Wagen nicht (annähernd Bauartgerecht) fährt)!

Es ist nicht einfach die richtige Wahl zu treffen… – schützen Sie sich vor einem Fehlkauf!

Bei Cabrios trifft man des Öfteren auf den Begriff der „Verwindungssteifigkeit“!

Der Ausdruck „Verwindungssteifigkeit“ ist im Zusammenhang mit Cabrio-Fahrzeugen des öfteren anzutreffen. Er soll die Stabilität gegenüber dem Bruder mit geschlossener Bauform im Vergleich darstellen. Um es besser zu verstehen sollten Sie sich die nachfolgenden Bilder genauer ansehen – insbesondere die Konstruktionsweise moderner, selbstragender Karosserien wie hier z.B. der 1er BMW. Die Roadster u.d.gl. werden meist auf der Basies eines sehr verwindungssteifen „Gitterrahmen“ aufgebaut. Diese Bauart gewährleistet zwar eine sehr hohe Torsionssteifigkeit jedoch sind die Crashwerte meist sehr schlecht.

Beispiel: Die hochsteife Karosserie des BMW 1er Cabrio.


Abbildung 8 – Quelle: BMW

Sicherheit mit Substanz: Mit hochfesten Stahlsorten, zusätzlichen Verstärkungen und speziellen Deformationselementen sind Sie und Ihre Passagiere sicher geschützt. Die hohe Torsionssteifigkeit gewährleistet Fahrdynamik und Crashsicherheit. Auch in puncto Verwindungssteifigkeit erreicht das BMW 1er Cabrio Werte, die für vollen Fahrspaß und optimalen Schutz sorgen.

Beispiel: Der Leiterrahmen eines Oldtimers.


Abbildung 9 – Quelle: Wikipedia

Der Leiterrahmen ist eine Form der tragenden Struktur von Kraftfahrzeugen. Der Name kommt daher, dass er wie eine Leiter aussieht. Zwischen zwei Längsholmen sind mehrere Querstreben eingesetzt. Üblich sind C-förmig abgekantete Blechprofile als Längsträger. In Lastkraftwagen sind die Holme gerade durchgehend, bei Personenwagen wurden sie seit den zwanziger Jahren zwischen den Achsen etwas nach unten gekröpft (Tiefrahmen) oder unter der Hinterachse durchgeführt (Underslung-Rahmen), um den Schwerpunkt zu senken und die Querschnittsfläche des Fahrzeugs zu verringern.

Beispiel: Der Gitterrahmen von Sport- und Rennwagen


Abbildung 10 – Quelle: Wikipedia

Ein Gitterrahmen ist ein Raumfachwerk, das vornehmlich in der Luftfahrt und im Automobilbau Anwendung findet. Auf Gitterrahmen aufbauende Sportwagen waren zum Beispiel der Mercedes-Benz 300 SLPorsche 550 ALotus Seven und der Lamborghini Countach. Auf den Gitterrahmen eines Automobils wird eine leichte Karosserie aus Aluminium oder Kunststoff aufgesetzt, die nicht zur Stabilität des Fahrzeugs beiträgt.

Das Cabrio-Verdeck, Dichtungen und Klappmechanismus (Gestänge)

Sie sollten bei der Besichtigung eines Cabrios möglichst mit dem Dach / Verdeck beginnen. Ganz gleich ob das Dach des Wagens aus Kunststoff oder Stoff ist, des öfteren wird behauptet das Schäden leicht und schnell zu erkenn sind – dem würden wir widersprechen. Selbstverständlich sind große Risse, lose Dichtungen, starke Knickstellen aufgegangene Nahtstellen für die meisten Leute zu erkennen. Dennoch liegt meist der Schaden im Detail und der ist leider nicht mehr so einfach zu erkennen. Hierbei handelt es sich nicht zuletzt oft auch um Bedienungsfehler oder einfach nur Schlamperei.

Abbildung 11 – Z.B. Stoffverdeck war beim Schließen nicht in der Führung / Schaden – Überdehnung der rechten Einfassung.

Auch der Dachmechanik / dem Klappmechanismus sollten Sie große Aufmerksamkeit entgegenbringen, hier verbergen sich des Öfteren große Schäden, das die Freude an einem Carbrio schnell erheblich mindern könnte und nicht zuletzt mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Man sollte nicht übersehen dass bei so mancher neuerer Bauart eine verhältnismäßig komplizierte Mechanik in Verbindung mit Stellmotoren und Steuergeräten zum Einsatz kommt.

Abbildung 12 – Klappmechanismus von modernen Cabrios.

Nicht zuletzt sollen Sie sich die Dichtungen ganz genau ansehen. Insbesondere bei Klappdach Cabrios wie z.B. der Peugeot 206 CC oder auch der VW Eos sowie viele weitere Modelle von den verschiedensten Herstellern. Die Dächer teilen sich meist in mehreren Segmenten auf so dass sie auch im beengten Kofferraum noch Platz finden, daher müssen die Segmente gegeneinander abgedichtet werden und genau hier liegt auch die Schwierigkeit.

Feuchtigkeit? Ein Problem bei vielen offenen Fahrzeugen…

Kommt Ihnen nach öffnen der Türe ein ungewohnter / moderiger Geruch entgegen sollten Sie sich den Wagen sehr genau ansehen, auch unter den Bodenteppichen – dann können Sie davon ausgehen dass Wasser an einer Stelle in das Fahrzeug eindringt. Die eindringende Feuchtigkeit verursacht nicht nur den unangenehmen Geruch, sondern führt auch zu Rost und teilweise durch Kondensation zu Ausfällen von diversen Steuergeräten die an den verschiedensten Orten im Wagen verbaut sind. Nicht zuletzt kann es zur Schimmelbildung, insbesondere an der evtl. verbauten Lederausstattung und dem Cabrio-Verdeck sowie dessen Innenverkleidung / Dämmung kommen. Dies ist dann sehr unangenehm und obendrein gesundheitsschädlich.

Abbildung 13 – Rostansatz im Kofferraum eines Alfa Romeo „Spider“

Rostschäden verursacht durch eindringende Feuchtigkeit bei „Cabrios“ leider keine Seltenheit! Daher gilt grundsätzlich – genau prüfen bevor man sich bindet!

Eine gute Nachricht noch zum Schluss

Die meisten Cabrios werden meist nur für Ausflüge benutzt. Daher kann davon ausgegangen werden das die Technik weniger beansprucht wurde als vergleichsweise bei einem Bruder in der geschlossen Bauform, mal von den reinen Fahrmaschinen abgesehen wie einige „Roadster“ dies sind.

Käufer die sich möglichst schadlos halten wollen, sollten die Überprüfung stets von einen absoluten Profi vor Kauf, bzw. Übernahme durchführen lassen – mehr Geld können Sie sich möglicherweise nicht sparen…

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, bzw. in der Nähe des Fahrzeugs, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net 

Bildquelle: 

http://www.pixelio.de, www.bmw.de, wikipedia und eigene Aufnahmen.

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Ärger bei Mängel nach Gebrauchtfahrzeugkauf

Jährlich wechseln rund sieben Millionen PKWs ihren Besitzer. Treten bei dem Gebauchten Schäden auf, wird oft darüber gestritten, wer dafür aufkommen muss.

Die meisten Fahrzeuge gehen in ihrem Leben durch mehrere Hände. Alljährlich wechseln rund sieben Millionen gebrauchte Autos in Deutschland den Besitzen.

Geht dann was zu Bruch, gibt es häufig danach viel Ärger: Zum einen ist der Schaden ein Mangel oder einfach nur laufleistungsbedingter Verschleiß und zum anderen wer muss nun für den Schaden aufkommen?

Ist der Schaden nun ein Mangel oder nutzungsbedingter Verschleiß?

Derartige Fragen gehören unter anderem zu den Klassikern in den Anwaltskanzleien und in den Kfz-Sachverständigenbüros.

Weiterführende Informationen finden Sie hier im Blog und auf unserer Homepage unter www.kfz-sv-orthuber.de oder www.orthuber-landshut.de, sowie auch die bekannten Automobilclubs wie der „ADAC“ (www.adac.de/infotestrat) usw. halten zahlreiche Informationen für Sie zu diesem Thema bereit.

Der richtige Kaufvertrag?

Für den Kauf eines Fahrzeugs brauchen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag, denn auch eine mündlich getroffene Vereinbarung, bzw. geschlossener Vertrag ist verbindlich. Sie haben dann aber nichts in der Hand, sollte es zu Problemen kommen!

„Privatverkäufer“ dürfen keine Haftung für Mängel ausschließen!

Gehen Sie auf Nummer sicher mit einem vorformulierten Kaufvertrag, der von Juristen erarbeitet wurde. (Ein kurze Linkliste zu den Downloads von „Kaufverträgen“ für den privaten Kauf / Verkauf finden Sie am Schluss dieses Berichtes.)

Wie ist es nun mit der Haftung?

Gleich wie bei einem Neuwagenkauf gelten auch beim Gebrauchtwagenkauf zwei Jahre Sachmängelhaftung. Privatleute können sich jedoch davon befreien, in den nachgenannten Musterverträgen ist der Haftungsausschluss enthalten. Fahrzeughändler kommen aus der Haftung nicht heraus, sie haben aber dennoch die Möglichkeit diese auf ein Jahr zu verkürzen. Im Fall, dass ein Mangel auftritt kommt in der Regel der Käufer im ersten halben Jahr verhältnismäßig leicht zu seinem Recht. Tritt ein Mangel, bzw. ein Schaden nach der Halbjahresfrist ein wird es schwerer, denn der Käufer muss dann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Er braucht dazu möglichst handfeste Belege oder ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Was ist nun ein Mangel und was ist Verschleiß?

Für die Haftung ist das die ausschlaggebende Frage, über die dann vor Gericht gestritten wird.

War beispielsweise die Lagerung der Lichtmaschine schon beim Kauf ausgeschlagen, bzw. verschlissen – so wäre dies dann ein Mangel!

Oder ist sie Alters- und / oder Laufleistungsbedingt verschlissen – so wäre dies dann einfach nur normaler Verschleiß!

Ort der Reparatur, bzw. der Nacherfüllungsort!

Heutzutage ist es nichts außergewöhnliches mehr; dass für das passende Fahrzeug zum gewünschten Preis usw. schon mal von Berlin nach München oder München nach Bremen gereist wird.

„Sollten Sie derartiges vorhaben sichern Sie sich vorher möglichst gut ab! Die meisten Kfz-Sachverständigenbüro in der betreffenden Region sowie auch die einschlägig bekannten Prüforganisationen bieten „Gebrauchtwagen-Checks“ zu relativ kleinen Preisen an – nutzen Sie diese Möglichkeit und gehen kein Risiko ein.“ Laufleistungsmanipulation (Tacho-Betrug) lässt sich auch von Profis kaum oder nur schwer nachweisen!

„Bei einem Mangel, kann ein weiter Weg zum mächtigen und kostspieligen Problem werden!“

Weil der „Nacherfüllungsort“ wie es im Rechtsdeutsch heißt, beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer hat das Recht selbst zweimal nachzubessern oder zu bestimmen, wo und in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt werden soll.

Tipps für den Verkäufer vom Kfz-Sachverständigen.

„Scheckheft gepflegt, unfallfrei usw. – derartige Eigenschaften sollten Sie nur zusichern, wenn Sie sich sicher sind dass diese auch stimmen“.

Selbstverständlich gilt dies auch für die Angaben in einer Anzeige (ganz gleich ob in Printmedien oder im Internet auf den bekannten Plattformen für Gebrauchtfahrzeuge).

„Alles was Sie dort „schreiben und / oder zusagen“ wird zum Vertragsbestandteil, wenn es im „Kaufvertrag“ nicht ausdrücklich widerrufen wird.

Klauseln die unwirksam sind!

So mancher Händler versucht mit Klauseln wie z.B. „gekauft wie gesehen“ oder „ohne jegliche Garantie“ usw. bei privaten Käufern die Haftung auszuschließen. Das ist dann sicherlich für den Händler ein Eigentor, denn dadurch haftet er nicht nur ein, sondern zwei Jahre.

Weitere Informationen u.a. auch Musterurteile udgl., Downloads und Checklisten finden Sie hier in unserem Blog und via Internetsuche bei den allseits bekannten Suchmaschinen.

Musterkaufverträge zum Download:

„ADAC“ Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

„mobile.de“ Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug von Privat

„autoscout24.de“ Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

„kfz-auskunft.de“ „KFZ-Kaufvertrag“ für ein gebrauchtes Auto

Auch erhältlich in allen gutsortierten Schreibwarengeschäften, sowie auch über die Internetsuche via Bing, Google, Yahoo und vielen weiteren.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

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Unfallschäden aufdecken… – Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?

Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.

Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden.

Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!

Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.

(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)

Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)

Beispiel 1:
VW Passat Variant 2.0 TDI
EZ.: 05/2012
KM: 19.700

Beispiel 2:
Hummer H3
EZ: 08/2006
KM: 58.000

Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb.

Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.

Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.

Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.

Lackschichtdickenmessgeräte Endoskopkamera / Videoendoskopkamera

Bedeutung der Lackschichtdickenmessung

Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.

Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.

Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.

Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.

Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.

Dokumentation der Messergebnisse

Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.

(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)

Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme.

Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden

Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.
Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.

Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.

Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.

Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld…

Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.

Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.

Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger – ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.

„author“ Paul Orthuber

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
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Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenheit…

Ein Verkehrsunfall ist meistens eine nerven aufreibende Angelegenheit, die durchaus Bildviel Ärger und Aufwand nach sich ziehen kann. Wenn es dazu noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum reinsten Alptraum und führt zu schlaflosen Nächten.

Damit es nicht soweit kommt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Pflichten und Rechte kennen und diese auch entsprechend nutzen.

BildEs gilt grundsätzlich der § 249 BGB – Art und Umfang des Schadenersatzes; wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, bekommt seine Kosten vom Schädiger, bzw. Unfallverursacher ersetzt. Dies beinhaltet sowohl Reparaturkosten und Anwaltshonorar, wie auch Leihwagen- und / oder Nutzungsausfall-, Gutachterkosten und so weiter. Letztere sind in der Regel erforderlich, um den Schaden am Fahrzeug objektiv festzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Ohne eine fachkundige Dokumentation in Form eines Gutachtens kann es zu bösen Überraschungen kommen. Nicht selten gerät ein Geschädigter vor Gericht in die Situation, dass er mangels Beweisen eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

BildEin solcher Umstand lässt sich meist nur dann verhindern, wenn es ein aussagekräftiges Gutachten von einem ausgebildeten unabhängigen Sachverständigen gibt. Ein qualifizierter Gutachter sollte wissen, worauf es bei der Unfallschadenaufnahme und bei der späteren Gutachtenerstellung ankommt. Bereits ein einziger Satz oder eine falsche Angabe im Gutachten und / oder im Unfallbericht können dazu führen, dass das Gutachten wertlos wird und im nach hinein ein neues Gutachten erstellt werden muss. Dies ist jedoch meist nicht so einfach, allem voran dann nicht, wenn das Unfallfahrzeug bereits entsorgt oder repariert wurde.

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie selbst, nach der geltenden Rechtsprechung einen Anwalt, Gutachter und Werkstatt nach ihrer Wahl bestimmen dürfen und nicht auf die Vorgaben der eintrittspflichtigen Versicherung angewiesen sind, bzw. diese noch weniger befolgen müssen.

BildDennoch versuchen viele Versicherungsunternehmen über ihre Servicehotline den Geschädigten von seinem Recht abzuhalten. Die verantwortliche Versicherung muss den Sachverständigen und bei Bedarf auch einen Anwalt ihres Vertrauens bezahlen, es sei denn, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen Bagatellschaden ist immer dann auszugehen, wenn der Schaden unter ca. 750 Euro liegt. Ein seriöser freier Sachverständiger kann hier den Geschädigten entsprechend beraten und zur Klärung der Sachlage beitragen. Er kennt die Möglichkeiten der Schadensregulierung und kann für den Geschädigten zur wichtigen Stütze werden.

Fazit: Falls Sie sich als Geschädigter nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen freien Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen oder einen Anwalt Ihres Vertrauens -hier bekommen Sie sicherlich kompetente Auskunft über die nötigen Schritte und der gleichen mehr.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

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Neue Homepage von Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger, 84032 Landshut


Neue Kfz-Gutachter Webseite von Paul Orthuber e.K., 84032 Landshut

Der freie Kfz-Sachverständige, Paul Orthuber aus 84032 Landshut hat seine Internetpräsenz neu aufgebaut. Nun erstrahlt die Website im neuen modernen Glanz. Das neue und fundierte Dienstleistungsangebot des Kfz-Gutachters sind nachfolgend genannte: Kfz-Schadengutachten im Haftpflichtfall, Kfz-Schadengutachten im Kaskofall, Gebrauchtwagenbewertung auf der Basis von Audatex / SchwackeListe, technische Kfz-Gutachten, Reparaturbestätigung, Beweissicherung, Spurensicherung, Kaufbetrugsermittlung usw. .

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Sachverständigenbüros sind die Sparten der Campingfahrzeuge, Transporter, Nutzfahrzeuge, Bau- und Landmaschinen sowie der Kommunalmaschinen.

Die enge Zusammenarbeit mit Anwälten, Geschädigten und Versicherer soll wie gewohnt weitergeführt und in Zukunft nach Möglichkeit noch weiter ausgebaut, mit dem Ziel dem Klienten die Best mögliche Dienstleistung zu liefern.

Der Sachverständige ist für Sie zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit mobil zu erreichen, sowie auch die neue Homepage die Möglichkeit bietet einen Auftrag Online zu erteilen.

(139 Wörter, 1150 Zeichen)

Verfasser:

Paul Orthuber, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

Pressekontakt:

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: 0871-1438246, Mobil: 0175-6982612

Fax.: 0871-1438247

eMail: orthuber.paul@hotmail.de / orthuber@audatex.de

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Pressemitteilungen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber, 84032 Landshut

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Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind deshalb ohne Gewähr. Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich!

Eine professionelle Fahrzeugbewertung spart Ärger, Geld und Zeit…

Neutrale Fahrzeugbewertung durch angestellte und freie Sachverständige, Organisationen und Werkstätten?

Es gibt vielerlei Anlässe und Gründe eine „Fahrzeugbewertung“ durchführen zu lassen. Ein Grund hierfür könnte zum Beispiel sein, dass man einen kleinen Fahrzeugschaden durch Selbstverschulden verursacht hat, oder sich ein kleiner Unfall ereignet hat bei dem man nicht selbst Schuld war, den Unfallschaden reparieren lassen muss oder das Fahrzeug unrepariert verkaufen möchte. Natürlich könnte es auch sein, dass sich Ihre berufliche, familiäre Lage verändert oder einfach nur ein anderes Fahrzeug als besser für Sie geeignet erscheint oder Ihnen gefällt und aus diesem Grunde das Fahrzeug zurückgegeben oder veräußert werden soll.

Andere Fahrzeugbesitzer lassen eine Fahrzeugbewertung durchführen, um sich einen Anhaltspunkt über den tatsächlichen Wert zu verschaffen, zum Beispiel bei evtl. geplanten An- oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges.

Viele freie Sachverständige unterstützen auch beim Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs durch eine Besichtigung des Wagens und prüfen zum Beispiel die Fahrzeugunterlagen auf Vollständigkeit, Unfallfreiheit und den Zustand. Weiter können visierte Sachverständige auch Aussagen bezüglich der internationalen, europäischen, nationalen oder regionalen Marktgängigkeit zu dem betreffenden Fahrzeug geben.

Zum Beispiel; ein Opel Astra mit 60 PS und Automatikgetriebe lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nach regional kaum verkaufen und sollte daher möglichst europaweit angeboten werden. Ein anderes Beispiel ist, Sie wollen einen VW Passat TDI möglichst in Schwarz kaufen, so werden Sie auf dem regionalen Markt eine breite Palette von geeigneten Fahrzeugen vorfinden.

Wie wird eine Fahrzeugbewertung durchgeführt?

Das Fahrzeug wird zunächst einer optischen Sichtprüfung unterzogen und anschließend die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Fahrzeugteile geprüft. Weiter spielen der Verschleiß, eventuell festgestellte optische und/oder technische Mängel und Schäden, Alter, Ausstattungsmerkmale und nicht zuletzt die Laufleistung eine wichtige Rolle bei der Bewertung. Zum Beispiel; ein Audi A4 1,6 Lit. – Benziner mit einer Laufleistung von 85.000 KM (lt. Tacho) und drei Jahre alt, lt. Serviceheft wurde der letzte Service vorschriftsmäßig vor einem Jahr bei 60.000 KM gemacht. Das würde dann heißen es ist demnächst ein großer Kundendienst mit Zahnriemenwechsel bei dem Fahrzeug fällig. Wie sich hier schon erkennen lässt ist eine seriöse und qualitativ hochwertige Fahrzeugbewertung allemal ihr Geld wert wenn Sie von einem unabhängigen und visierten Sachverständigen durchgeführt wird.

Leider werben manche mit hochtrabenden Wörtern und Schleuderpreisen – hier sollten Sie größte Vorsicht walten lassen. Noch wichtiger ist es wenn Sie ein Fahrzeug kaufen möchten, wie man oft Lesen kann! Sie sollten jemanden der sich mit Fahrzeugen auskennt mitnehmen der Sie berät, denn auch hier ist größte Vorsicht geboten. Weiter sollte darauf geachtet werden, dass sich das Fahrzeug in einem gepflegten und sauberen Zustand befindet und ob ein Serviceheft mit regelmäßigen Wartungseinträgen, möglichst mit Rechnungskopien vorgelegt werden kann. Bei kleinen Unfällen ist das Ausmaß des Schadens oft für das ungeschulte Auge kaum sichtbar. Dennoch können diese Schäden beim Fahrzeugverkauf vor allem bei hochwertigen Fahrzeugen den Preis erheblich mindern oder der Käufer zahlt einen viel zu hohen Preis. Auch die Trickkiste der professionellen Fahrzeugaufbereitung lässt so einiges zu, dass für den normalen Käufer vor allem optische Schäden nicht mehr sichtbar sind.

Viele Sachverständige scheuen natürlich das Resultat, dass nach der Fahrzeugbewertung der tatsächliche Wert viel tiefer ausgewiesen wird als der Kunde dies erwartet.

Bei unerfahrenen Fahrzeugkäufer und –verkäufer ist es sehr ratsam professionelle Hilfe bei der Wert- und Zustandsermittlung des Fahrzeugs in Anspruch zu nehmen. Fahrzeugbewertungen werden von allen bekannten Prüforganisationen, freien Sachverständigen und Werkstätten angeboten. Wobei meist die diversen Prüforganisationen mit den Werkstätten in einer engen geschäftlichen Verbindung stehen und dadurch natürlich auch ein gewisses eigenes Interesse verfolgen. Insbesondere dann wenn Sie Ihr Fahrzeug bei demselben Autohaus in Zahlung geben wollen sollten Sie größte Vorsicht walten lassen, den eine sogenannte Fahrzeugbewerterin / -bewerter ist noch lange kein erfahrener freier Kfz-Sachverständiger der ungebunden und weisungsfrei arbeitet.

Die meisten Bewertungen beruhen auf der Basis der sogenannten SchwackeListe, die ständig aktualisiert wird. Anhand dieser wird dann der Wert von Gebrauchtfahrzeugen für Händler und/oder private Nutzer ermittelt. Sie können die Fahrzeugbewertung nach Schwacke auch selbst online durchführen. Jedoch werden hierbei keine werterhöhende oder –mindernde Zustände erfasst, dennoch können Sie sich einen schnellen ersten Überblick zu dem tatsächlichen Wert des betreffenden Fahrzeugs verschaffen.

Geben Sie also acht beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs!

Verfasser:

Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

Bildquelle:

http://www.pixelio.de

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