Folierung von Fahrzeugen aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen

Fluch und Segen der Fahrzeugfolierung, auch Car-Wrapping genannt…

Die Verhüllung oder Verpackung von Fahrzeugen nimmt einen immer höher werdenden Wert in der Fahrzeugbranche ein.

Die Folierung von Fahrzeugen und anderen Gegenständen wird vielfach auch als Wrapping (Übersetzung: Substantiv = Verpackung, Verhüllung, Umschlag) genannt.


Abbildung 1 – Wikipedia


Abbildung 2 – Fa. Raffler


Abbildung 3 – Wikipedia


Abbildung 4 – Fa. Raffler

Lackschutzfolien aus transparenten Polyurethan…

Transparente Lackschutzfolien können selbstverständlich positiv auf Ihr Fahrzeug einwirken, insbesondere an exponierten Stellen wie, z.B. Stoßfänger, Einstiege, Ladekanten, Türgriffmulden usw. .

Die transparente Folie sollte das Fahrzeug vor Gebrauchsschäden schützen. Die z.B. durch aufgewirbelte Steinchen an dem Frontstoßfänger oder Kratzer die einfach durch das Ein- und Austeigen, bzw. Be- und Entladen auch bei vorsichtigem Umgang entstehen können.


Abbildung 5 – Feine Kratzer und Steinschläge


Abbildung 6 – sind kaum vermeidbar…


Abbildung 7 – Fronschürze wie Sandgestrahlt, einhergehend


Abbildung 8 – mit einer erheblichen Wertminderung, bzw. hohen Wiederherstellungskosten.

Im Idealfall sollte die Folie gleich nach dem Kauf auf das neue Fahrzeug aufgeklebt werden. Einige Hersteller von Fahrzeugen bieten die Schutzbeklebung auch schon ab Werk an. Ist dies bei Ihrem Wunschfahrzeug so der Fall sollten Sie die Mehrkosten in Kauf nehmen – dies zahlt sich später allemal aus. Insbesondere bei Leasingfahrzeugen, zahlt sich bei Rückgabe die Schutzmaßnahme aus und schützt Sie vor eventuell hohen Nachzahlungen. Nicht zuletzt erhalten Sie den Wert des Fahrzeugs und erzielen bei Verkauf einen guten Wiederverkaufswert.

In der Regel lässt sich die Folie meistens auch nach einigen Jahren rückstandslos entfernen.

Dennoch sollen Sie auf die Qualität der Folie achten, von Billigimporten aus dem asiatischen Raum die meist über diverse Online-Plattformen angeboten werden raten wir Ihnen ab. Diese Folien können unter Umständen im Klebstoff der Folie Weichmacher enthalten, die den Lack angreifen und tiefgehende Beschädigungen verursachen. Die Montage der Folien sollte durch Profis erfolgen die etwas von ihrem Handwerk verstehen. So können Schäden an ihrem Fahrzeug vermieden werden und Sie erhalten für ihr Geld eine solide Arbeit.

Fahrzeuge als Werbeträger werden schon seit langem genutzt…

Die Möglichkeit der Werbung auf den Freiflächen von Firmenfahrzeugen wir schon seit langer Zeit genutzt. Neuerdings werden auch Behördenfahrzeuge aus Gründen der besseren Neutralisierung und Wiedervermarktung oftmals mit Folien beklebt.


Abbildung 9 – Feuerwehr


Abbildung 10 – Einsatzfahrzeug


Abbildung 11 – Werbefahrzeug I


Abbildung 12 – Werbefahrzeug II

Die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung von Werbung auf Fahrzeugflächen ist dank der Computerschnitt- und Digitaldrucktechnik nahezu grenzenlos geworden. Nicht zuletzt können auch Unternehmer von Flottentarifen durch den Leasinganbieter profitieren, da diese auf bestimmte Fahrzeugmarken und allem voran auf bestimmte Farben einen geringeren Preis kalkulieren können da diese am Markt einfach gängiger sind und dadurch wieder besser verkauft werden können.

Folierung von kompletten Fahrzeugen, bis hin zur kompletten „Point of Sale“ Gestaltung…

Immer häufiger greift auch der private Fahrzeugnutzer auf die neue und nahezu grenzenlose Technik der kompletten Folierung zurück. Daneben wird die Technik des „Wrapping“ auch anderweitig eingesetzt, wie z.B. an Flugzeugen oder Möbeln und nicht zuletzt in der gesamten Werbebranche von Displays bis hin zur kompletten „Point of Sale“ Gestaltung.

Abb. 13 – komplett Folierung

Abb. 14 – Farbänderung I

Abb. 15 – Farbänderung II

Abb. 16 – Display – Samsung

Die Individualisierung von privaten Fahrzeugen nimmt auch bei Privatnutzern einen im höher werdenden Stellenwert ein. Dennoch sollte man sich über ein paar Dinge im Klaren sein und diese berücksichtigen. Die Motivation hierzu, das man sein Fahrzeug verkleidet ist so unterschiedlich wie das sichtbare Ergebnis das durch die „Handwerkskunst“ und dem „Künstler“ entsteht. Das heißt aber noch lange nicht dass die Maßnahme auch einen werterhöhenden Faktor darstellt, meist ist dies das Gegenteil. Da sich jeder Gebrauchtwagen-Käufer natürlich zum einen die Frage stellt: warum wurde das Fahrzeug beklebt und zum anderen was sollte eventuell damit zugedeckt werden? Ganz zu schweigen von den persönlichen Wünschen der Farbgestaltung, bzw. des Designs.

Hinweis: Sollten Sie sich bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf für einen Wagen mit kompletter Folierung entscheiden – sollten Sie das Fahrzeug in jedem Fall von einem Kfz-Sachverständigen auf die „Unfallfreiheit“ hin untersuchen lassen!

Nicht zuletzt muss erwähnt werden dass die derzeitigen hochwertigen Folien dennoch einem Alterungsprozess unterliegen und nach vier bis sechs Jahren derart verschlissen sind dass sie erneuert werden sollten. Es ist davon auszugehen das sich diverse Ecken lösen, bzw. dass die Folie porös wird oder sich gar Risse bilden. Selbstverständlich ist dies von vielen Faktoren anhängig, wie z.B. ob das Fahrzeug überwiegend in einer Garage oder es tagtäglich auf der Straße steht und ob es der Sonneneinstrahlung ungedämmt ausgeliefert ist und vielen weiteren.

Hinweis: Sind Sie im Besitz eines geleasten Fahrzeugs und haben den Wunsch den Wagen durch Folie umzugestalten – so sollten Sie dieses Vorhaben mit Ihrem Leasinggeber unbedingt vorab klären und sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen!

Es sind Folien von den verschiedenen namhaften Herstellern am Markt erhältlich, die sich nicht nur hinsichtlich des Preises, der Farbe und Farbbrillanz differenzieren, sondern auch in der Stärke / Struktur und nicht zuletzt im Grad des Glanzes, da matte Farben derzeit aktuell in Mode sind.

Die Folierung aus der Sicht des Kfz-Sachverständigen bei der Schadenregulierung…

Nicht zuletzt führt ein foliierter Wagen des öfteren zu erheblichen Streitigkeiten in der Schadenregulierung, bzw. zu den tatsächlich zu erstattenden Beträgen.

Insbesondere ist dies der Fall bei Motiv-Folierungen, da es hier auch bei ansonsten verhältnismäßig kleinen Schäden zu hohen Schadensummen kommen kann. Es sind hier nicht nur die beschädigten Teile, wie Stoßfänger, Kotflügel, Türe usw. zu tauschen und neu zu lackieren. Des öfteren ist auch dann die ganze Seite durch das Motiv neu zu foliieren. Bei Totalschäden ist es noch schwieriger da ein gleichwertiges Fahrzeug (incl. der Folierung) am Markt kaum oder gar nicht zu bekommen ist und der Sachverständige nach seiner Schätzung den Wiederbeschaffungswert bestimmen muss. Das heißt er muss sowohl die werterhöhenden wie auch die wertmindernden Faktoren berücksichtigen! Auch für die Kfz-Sachverständigen ist dies eine schwierige Frage; z.B. ist der zu bewertende Wagen in einer gut gängigen und zeitgemäßen Farbe wie silber oder schwarz so ist die Folierung allemal als Wertmindernd anzusehen. Ist andererseits der Wagen in einem himmelblau oder türkisgrün so kann die Folierung als werterhöhend angesehen werden.

Allemal kann natürlich eine „Schutzfolierung“ als Werterhöhend angesehen und auch so bewertet werden.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

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Bildquelle:

http://www.pixelio.de, http://www.raffler-car-wrapping.de, http://de.wikipedia.org und eigene Aufnahmen.

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Spurenerkennung an Unfallfahrzeugen

Für den Kfz-Sachverständigen oben so für den erst offensichtlich regulierungspflichtigen Versicherer ist es oft sehr schwer den tatsächlichen Verursacher von Unfallschäden auszumachen. Den der Versicherer hat meist nur Kenntnis von dem Schadenbericht und dessen Inhalt der eingereicht wurde.

Damit ist natürlich auch die Frage verbunden, wer ist wirklich derjenige der den Schaden regulieren (bezahlen) muss?

Selbstverständlich ist der Kfz-Sachverständige verpflichtet über die für Ihn ersichtliche Plausibilität Auskunft zu geben. Meist kann er aber nur ausweichend auf die Schadenakte / Schadenunterlagen verweisen da er nur einen Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe erhält, dies sowohl vom Geschädigten wie auch vom Versicherer.

Im Normalfall sieht der Sachverständige auch nur ein Fahrzeug, eben nur das – das er zu begutachten hat!

Zitat: Das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile…

Wer war hier wohl der Verursacher – der VW Touareg oder der Holzrückezug?



Zu ihrer Information: Der Holzrückezug ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Bertriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens versichert.

Der VW Touareg ist bei einem anderen Versicherer Vollkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung versichert – bei dem VW handelt es sich um das Fahrzeug des Unternehmers!



Im Falle dass der Holzrückezug der Verursacher war, ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen. Da in der Regel betriebsinterne Schäden von der Haftung meist durch die vertragliche Regelung ausgeschlossen sind.

Aber auch die Vollkaskoversicherung tritt normalerweise nicht in die Haftung ein, da es sich hierbei um keinen Unfall im Sinne der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)“ handelt.

(In den AKB § 12 II f) heißt es: durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis…)

In diesem Fall war eindeutig das Holzrückefahrzeug der Verursacher des Schadens.

Der Abrieb an dem Touareg ist durch das Durchdrehen des rechten Hinterrades entstanden…

Das heißt in diesem Fall, der Unternehmer bleibt auf den Schaden von ca. 9.000,- € sitzen und muss ihn selbst berappen.

Für Rückfragen udgl. stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne…

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

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Ärger bei Mängel nach Gebrauchtfahrzeugkauf

Jährlich wechseln rund sieben Millionen PKWs ihren Besitzer. Treten bei dem Gebauchten Schäden auf, wird oft darüber gestritten, wer dafür aufkommen muss.

Die meisten Fahrzeuge gehen in ihrem Leben durch mehrere Hände. Alljährlich wechseln rund sieben Millionen gebrauchte Autos in Deutschland den Besitzen.

Geht dann was zu Bruch, gibt es häufig danach viel Ärger: Zum einen ist der Schaden ein Mangel oder einfach nur laufleistungsbedingter Verschleiß und zum anderen wer muss nun für den Schaden aufkommen?

Ist der Schaden nun ein Mangel oder nutzungsbedingter Verschleiß?

Derartige Fragen gehören unter anderem zu den Klassikern in den Anwaltskanzleien und in den Kfz-Sachverständigenbüros.

Weiterführende Informationen finden Sie hier im Blog und auf unserer Homepage unter www.kfz-sv-orthuber.de oder www.orthuber-landshut.de, sowie auch die bekannten Automobilclubs wie der „ADAC“ (www.adac.de/infotestrat) usw. halten zahlreiche Informationen für Sie zu diesem Thema bereit.

Der richtige Kaufvertrag?

Für den Kauf eines Fahrzeugs brauchen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag, denn auch eine mündlich getroffene Vereinbarung, bzw. geschlossener Vertrag ist verbindlich. Sie haben dann aber nichts in der Hand, sollte es zu Problemen kommen!

„Privatverkäufer“ dürfen keine Haftung für Mängel ausschließen!

Gehen Sie auf Nummer sicher mit einem vorformulierten Kaufvertrag, der von Juristen erarbeitet wurde. (Ein kurze Linkliste zu den Downloads von „Kaufverträgen“ für den privaten Kauf / Verkauf finden Sie am Schluss dieses Berichtes.)

Wie ist es nun mit der Haftung?

Gleich wie bei einem Neuwagenkauf gelten auch beim Gebrauchtwagenkauf zwei Jahre Sachmängelhaftung. Privatleute können sich jedoch davon befreien, in den nachgenannten Musterverträgen ist der Haftungsausschluss enthalten. Fahrzeughändler kommen aus der Haftung nicht heraus, sie haben aber dennoch die Möglichkeit diese auf ein Jahr zu verkürzen. Im Fall, dass ein Mangel auftritt kommt in der Regel der Käufer im ersten halben Jahr verhältnismäßig leicht zu seinem Recht. Tritt ein Mangel, bzw. ein Schaden nach der Halbjahresfrist ein wird es schwerer, denn der Käufer muss dann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Er braucht dazu möglichst handfeste Belege oder ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Was ist nun ein Mangel und was ist Verschleiß?

Für die Haftung ist das die ausschlaggebende Frage, über die dann vor Gericht gestritten wird.

War beispielsweise die Lagerung der Lichtmaschine schon beim Kauf ausgeschlagen, bzw. verschlissen – so wäre dies dann ein Mangel!

Oder ist sie Alters- und / oder Laufleistungsbedingt verschlissen – so wäre dies dann einfach nur normaler Verschleiß!

Ort der Reparatur, bzw. der Nacherfüllungsort!

Heutzutage ist es nichts außergewöhnliches mehr; dass für das passende Fahrzeug zum gewünschten Preis usw. schon mal von Berlin nach München oder München nach Bremen gereist wird.

„Sollten Sie derartiges vorhaben sichern Sie sich vorher möglichst gut ab! Die meisten Kfz-Sachverständigenbüro in der betreffenden Region sowie auch die einschlägig bekannten Prüforganisationen bieten „Gebrauchtwagen-Checks“ zu relativ kleinen Preisen an – nutzen Sie diese Möglichkeit und gehen kein Risiko ein.“ Laufleistungsmanipulation (Tacho-Betrug) lässt sich auch von Profis kaum oder nur schwer nachweisen!

„Bei einem Mangel, kann ein weiter Weg zum mächtigen und kostspieligen Problem werden!“

Weil der „Nacherfüllungsort“ wie es im Rechtsdeutsch heißt, beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer hat das Recht selbst zweimal nachzubessern oder zu bestimmen, wo und in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt werden soll.

Tipps für den Verkäufer vom Kfz-Sachverständigen.

„Scheckheft gepflegt, unfallfrei usw. – derartige Eigenschaften sollten Sie nur zusichern, wenn Sie sich sicher sind dass diese auch stimmen“.

Selbstverständlich gilt dies auch für die Angaben in einer Anzeige (ganz gleich ob in Printmedien oder im Internet auf den bekannten Plattformen für Gebrauchtfahrzeuge).

„Alles was Sie dort „schreiben und / oder zusagen“ wird zum Vertragsbestandteil, wenn es im „Kaufvertrag“ nicht ausdrücklich widerrufen wird.

Klauseln die unwirksam sind!

So mancher Händler versucht mit Klauseln wie z.B. „gekauft wie gesehen“ oder „ohne jegliche Garantie“ usw. bei privaten Käufern die Haftung auszuschließen. Das ist dann sicherlich für den Händler ein Eigentor, denn dadurch haftet er nicht nur ein, sondern zwei Jahre.

Weitere Informationen u.a. auch Musterurteile udgl., Downloads und Checklisten finden Sie hier in unserem Blog und via Internetsuche bei den allseits bekannten Suchmaschinen.

Musterkaufverträge zum Download:

„ADAC“ Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

„mobile.de“ Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug von Privat

„autoscout24.de“ Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

„kfz-auskunft.de“ „KFZ-Kaufvertrag“ für ein gebrauchtes Auto

Auch erhältlich in allen gutsortierten Schreibwarengeschäften, sowie auch über die Internetsuche via Bing, Google, Yahoo und vielen weiteren.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

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Die häufigsten Betrügereien beim Gebrauchtwagenkauf…

Zwar ist es verboten, dennoch geschieht es tausendfach in Deutschland und ganz Europa.

Die meisten modernen Autos und Fahrzeuge sind innerhalb von wenigen Sekunden zu manipulieren. Die nötigen Gerätschaften sind heutzutage für wenig Geld überall im Internet zu finden und stammen meist aus einer asiatischen Produktion. Der Tachomanipulator braucht nicht mal besonders viel Fachwissen um dem Kilometerstand eines Fahrzeugs zu ändern. Weiter finden sich dann viele Anzeigen mit dem Stichwort „Tachojustierung“ oder „Laufleistungskorrektur“ und ähnlichem.

Auf einem Parkplatz oder in einer Hinterhofgarage schließt der „Dienstleister“ dann sein Gerät an den OBD-Stecker (On-Board-Diagnose) moderner Fahrzeuge und stellt den gewünschten Tachostand innerhalb von wenigen Sekunden ein. Das kostet wenig und bringt beim Verkauft des Autos wesentlich mehr in das Portmonee oder verhindert zum Teil hohe Nachzahlungen bei Leasingfahrzeugen.

Das Auto selbst liefert die besten Hinweise…

Die elektronischen Spuren der wahren Laufleistung auf dem Tacho mögen damit zwar gelöscht sein, dennoch bleibt der Wagen der gleiche und die Daten können auch noch an anderer Stelle in Steuergeräten gespeichert sein. Mit der Manipulation des Tachos verschwinden natürlich auch die Hinweise auf fällige Wartungsarbeiten oder Fehler die gespeichert wurden. Der nichtsahnende und unwissende Käufer ist bei einem solchen Fahrzeug gleich zweimal der Dumme. Denn er hat viel Geld für seinen neuen alten bezahlt, und geht damit das Risiko hoher Schäden ein. Zum Beispiel unterbleibt der längst fällige Zahnriemenwechsel, kann ein Motorschaden die „teure“ Folge sein.

Achten Sie also beim Kauf eines Gebrachten immer darauf, dass die „Gesamtlaufleistung“ und nicht die „abgelesene Laufleistung“ im Kaufvertrag vermerkt wird!

Musterkaufverträge finden Sie auch Online z.B. beim ADAC, Autoscout24 oder Mobile.de und vielen weiteren Plattformen, sowie in ihrem Schreibwarengeschäft nebenan.

Zitat: „Wer schreibt der bleibt!“

Bei einem verschwiegenen Unfallschaden verhält es sich ähnlich. Diesen muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens von sich aus ansprechen. Unterbleibt diese Information, kann der Kunde / Käufer von einem unfallfreien Wagen ausgehen.

Unfallfahrzeuge sind sehr häufig…

Das Risiko, auf einen Unfallwagen zu treffen, ist relativ hoch. Statistiken zufolge rumpelt es auf deutschen Straßen jährlich ca. vier Millionen mal. Es sind zwar meist nur Blechschäden und die sogenannten Parkplatzrempler. Beim späteren Verkauf des Fahrzeugs werden diese dann gerne verharmlost, schwammig formuliert oder gar vergessen: „War nur ein kleiner Kratzer“, „es mussten nur der Stoßfänger und der Kühlergrill gewechselt werden“ oder „die Türe wurde nach einem Parkschaden neu lackiert“ usw., heißt es dann im Gespräch mit dem Verkäufer.

Der Verkäufer begibt sich dabei auf ein sehr glattes Eis, denn die Justiz engt den Unterschied zwischen Bagatellschaden und Unfall immer stärker ein. Heutzutage wird ein Bagatellschaden mit ca. 700,- bis 750,- Euro beziffert so die aktuellen Urteile hierzu. Im Volksmund aus früheren Tagen hieß es: Ein richtiger Unfall sei es erst dann wenn tragende Teile beschädigt und ausgetauscht wurden.

Das ist falsch: Wenn auch nur der Kotflügel nach einem Parkrempler getauscht wurde, ist das Fahrzeug dann fortan ein Unfallwagen.

Ein weiteres Problem mit einem Unfallwagen…

Sollten Sie mit diesem Fahrzeug unverschuldet in ein Unfallgeschehen verwickelt werden, wird der Kfz-Sachverständige das Fahrzeug auf Alt- und Vorschäden, sowie auf die Gesamtlaufleistung hin überprüfen. Somit kann der tatsächliche Wert ihres Autos erheblich von dem abweichen was Sie bezahlt haben. Sollte er dies unterlassen oder übersehen ist sein Schadengutachten nicht verwertbar und somit gegenstandslos / unbrauchbar.

Fazit:

Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer eine Probefahrt und / oder machen ihm den Vorschlag dass Sie das Fahrzeug gerne von einem Sachverständigen besichtigen lassen möchten. Ist der Verkäufer mit dem Vorschlag nicht einverstanden, dann gilt grundsätzlich: Finger weg und nach einem anderen Auto Ausschau halten!

Wenn es um viel Geld geht trauen Sie niemanden und wenn Sie sich nicht absolut sicher sind – holen Sie sich einen Profi hinzu!

Denn guter Rat muss nicht immer teuer sein…

Ihr Kfz-Sachverständiger

Paul Orthuber, Landshut

 

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

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www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

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Unfallschäden aufdecken… – Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?

Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.

Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden.

Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!

Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.

(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)

Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)

Beispiel 1:
VW Passat Variant 2.0 TDI
EZ.: 05/2012
KM: 19.700

Beispiel 2:
Hummer H3
EZ: 08/2006
KM: 58.000

Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb.

Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.

Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.

Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.

Lackschichtdickenmessgeräte Endoskopkamera / Videoendoskopkamera

Bedeutung der Lackschichtdickenmessung

Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.

Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.

Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.

Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.

Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.

Dokumentation der Messergebnisse

Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.

(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)

Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme.

Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden

Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.
Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.

Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.

Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.

Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld…

Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.

Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.

Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger – ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.

„author“ Paul Orthuber

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
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D- 84032 Landshut

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