Spurenerkennung an Unfallfahrzeugen

Für den Kfz-Sachverständigen oben so für den erst offensichtlich regulierungspflichtigen Versicherer ist es oft sehr schwer den tatsächlichen Verursacher von Unfallschäden auszumachen. Den der Versicherer hat meist nur Kenntnis von dem Schadenbericht und dessen Inhalt der eingereicht wurde.

Damit ist natürlich auch die Frage verbunden, wer ist wirklich derjenige der den Schaden regulieren (bezahlen) muss?

Selbstverständlich ist der Kfz-Sachverständige verpflichtet über die für Ihn ersichtliche Plausibilität Auskunft zu geben. Meist kann er aber nur ausweichend auf die Schadenakte / Schadenunterlagen verweisen da er nur einen Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe erhält, dies sowohl vom Geschädigten wie auch vom Versicherer.

Im Normalfall sieht der Sachverständige auch nur ein Fahrzeug, eben nur das – das er zu begutachten hat!

Zitat: Das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile…

Wer war hier wohl der Verursacher – der VW Touareg oder der Holzrückezug?



Zu ihrer Information: Der Holzrückezug ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Bertriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens versichert.

Der VW Touareg ist bei einem anderen Versicherer Vollkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung versichert – bei dem VW handelt es sich um das Fahrzeug des Unternehmers!



Im Falle dass der Holzrückezug der Verursacher war, ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen. Da in der Regel betriebsinterne Schäden von der Haftung meist durch die vertragliche Regelung ausgeschlossen sind.

Aber auch die Vollkaskoversicherung tritt normalerweise nicht in die Haftung ein, da es sich hierbei um keinen Unfall im Sinne der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)“ handelt.

(In den AKB § 12 II f) heißt es: durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis…)

In diesem Fall war eindeutig das Holzrückefahrzeug der Verursacher des Schadens.

Der Abrieb an dem Touareg ist durch das Durchdrehen des rechten Hinterrades entstanden…

Das heißt in diesem Fall, der Unternehmer bleibt auf den Schaden von ca. 9.000,- € sitzen und muss ihn selbst berappen.

Für Rückfragen udgl. stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne…

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

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http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber e.K.

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Ärger bei Mängel nach Gebrauchtfahrzeugkauf

Jährlich wechseln rund sieben Millionen PKWs ihren Besitzer. Treten bei dem Gebauchten Schäden auf, wird oft darüber gestritten, wer dafür aufkommen muss.

Die meisten Fahrzeuge gehen in ihrem Leben durch mehrere Hände. Alljährlich wechseln rund sieben Millionen gebrauchte Autos in Deutschland den Besitzen.

Geht dann was zu Bruch, gibt es häufig danach viel Ärger: Zum einen ist der Schaden ein Mangel oder einfach nur laufleistungsbedingter Verschleiß und zum anderen wer muss nun für den Schaden aufkommen?

Ist der Schaden nun ein Mangel oder nutzungsbedingter Verschleiß?

Derartige Fragen gehören unter anderem zu den Klassikern in den Anwaltskanzleien und in den Kfz-Sachverständigenbüros.

Weiterführende Informationen finden Sie hier im Blog und auf unserer Homepage unter www.kfz-sv-orthuber.de oder www.orthuber-landshut.de, sowie auch die bekannten Automobilclubs wie der „ADAC“ (www.adac.de/infotestrat) usw. halten zahlreiche Informationen für Sie zu diesem Thema bereit.

Der richtige Kaufvertrag?

Für den Kauf eines Fahrzeugs brauchen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag, denn auch eine mündlich getroffene Vereinbarung, bzw. geschlossener Vertrag ist verbindlich. Sie haben dann aber nichts in der Hand, sollte es zu Problemen kommen!

„Privatverkäufer“ dürfen keine Haftung für Mängel ausschließen!

Gehen Sie auf Nummer sicher mit einem vorformulierten Kaufvertrag, der von Juristen erarbeitet wurde. (Ein kurze Linkliste zu den Downloads von „Kaufverträgen“ für den privaten Kauf / Verkauf finden Sie am Schluss dieses Berichtes.)

Wie ist es nun mit der Haftung?

Gleich wie bei einem Neuwagenkauf gelten auch beim Gebrauchtwagenkauf zwei Jahre Sachmängelhaftung. Privatleute können sich jedoch davon befreien, in den nachgenannten Musterverträgen ist der Haftungsausschluss enthalten. Fahrzeughändler kommen aus der Haftung nicht heraus, sie haben aber dennoch die Möglichkeit diese auf ein Jahr zu verkürzen. Im Fall, dass ein Mangel auftritt kommt in der Regel der Käufer im ersten halben Jahr verhältnismäßig leicht zu seinem Recht. Tritt ein Mangel, bzw. ein Schaden nach der Halbjahresfrist ein wird es schwerer, denn der Käufer muss dann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Er braucht dazu möglichst handfeste Belege oder ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Was ist nun ein Mangel und was ist Verschleiß?

Für die Haftung ist das die ausschlaggebende Frage, über die dann vor Gericht gestritten wird.

War beispielsweise die Lagerung der Lichtmaschine schon beim Kauf ausgeschlagen, bzw. verschlissen – so wäre dies dann ein Mangel!

Oder ist sie Alters- und / oder Laufleistungsbedingt verschlissen – so wäre dies dann einfach nur normaler Verschleiß!

Ort der Reparatur, bzw. der Nacherfüllungsort!

Heutzutage ist es nichts außergewöhnliches mehr; dass für das passende Fahrzeug zum gewünschten Preis usw. schon mal von Berlin nach München oder München nach Bremen gereist wird.

„Sollten Sie derartiges vorhaben sichern Sie sich vorher möglichst gut ab! Die meisten Kfz-Sachverständigenbüro in der betreffenden Region sowie auch die einschlägig bekannten Prüforganisationen bieten „Gebrauchtwagen-Checks“ zu relativ kleinen Preisen an – nutzen Sie diese Möglichkeit und gehen kein Risiko ein.“ Laufleistungsmanipulation (Tacho-Betrug) lässt sich auch von Profis kaum oder nur schwer nachweisen!

„Bei einem Mangel, kann ein weiter Weg zum mächtigen und kostspieligen Problem werden!“

Weil der „Nacherfüllungsort“ wie es im Rechtsdeutsch heißt, beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer hat das Recht selbst zweimal nachzubessern oder zu bestimmen, wo und in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt werden soll.

Tipps für den Verkäufer vom Kfz-Sachverständigen.

„Scheckheft gepflegt, unfallfrei usw. – derartige Eigenschaften sollten Sie nur zusichern, wenn Sie sich sicher sind dass diese auch stimmen“.

Selbstverständlich gilt dies auch für die Angaben in einer Anzeige (ganz gleich ob in Printmedien oder im Internet auf den bekannten Plattformen für Gebrauchtfahrzeuge).

„Alles was Sie dort „schreiben und / oder zusagen“ wird zum Vertragsbestandteil, wenn es im „Kaufvertrag“ nicht ausdrücklich widerrufen wird.

Klauseln die unwirksam sind!

So mancher Händler versucht mit Klauseln wie z.B. „gekauft wie gesehen“ oder „ohne jegliche Garantie“ usw. bei privaten Käufern die Haftung auszuschließen. Das ist dann sicherlich für den Händler ein Eigentor, denn dadurch haftet er nicht nur ein, sondern zwei Jahre.

Weitere Informationen u.a. auch Musterurteile udgl., Downloads und Checklisten finden Sie hier in unserem Blog und via Internetsuche bei den allseits bekannten Suchmaschinen.

Musterkaufverträge zum Download:

„ADAC“ Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

„mobile.de“ Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug von Privat

„autoscout24.de“ Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

„kfz-auskunft.de“ „KFZ-Kaufvertrag“ für ein gebrauchtes Auto

Auch erhältlich in allen gutsortierten Schreibwarengeschäften, sowie auch über die Internetsuche via Bing, Google, Yahoo und vielen weiteren.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

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http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

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Die Probefahrt ein Test auf Herz und Nieren


Ob das Fahrzeug wirklich das hält, was ihnen versprochen wurde zeigt sich bei einer Probefahrt ganz schnell. Wir wollen Ihnen helfen, Macken und Mängel aufzuspüren.

Eine Probefahrt ist keine Formsache! Sie ist vielmehr der wichtigste Teil der Besichtigung – denn hier zeigt sich ungeschminkt, ob das Fahrzeug wirklich das hält, was der Verkäufer versprochen hat.

Leider können Sie nicht alle Mängel bei einer Probefahrt feststellen – sollte es aber bereits hier haken, wissen Sie, dass Sie besser nach einem anderen Ausschau halten sollten.

Die Besichtigung des Fahrzeuges verlief ohne böse Überraschungen, dennoch können Sie sich noch nicht sicher fühlen: Der jetzige Vorgang ist meiner Meinung nach der wichtigste und somit zugleich auch die größte Chance, gravierende Mängel zu erkennen, aufzuspüren und zu erspüren.

So sollte eine Probefahrt möglichst nicht aussehen!

Bei Auktionen ist eine Probefahrt meist nicht möglich – daher gehören sie in die Hände von Profis oder Spekulanten!

Es gutes Zeichen für Sie ist, wenn der Verkäufer mit einer Besichtigung und ggf. einer Probefahrt durch einen Kfz-Sachverständigen, oder mit einem Check bei einer der Organisationen einverstanden ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass der Wagen der Ihre ist wenn alles passt, ist ein solcher Zeitaufwand allem voran bei höherwertigen Fahrzeugen eine lohnende Investition.

Selbstverständlich sollten Sie sich vorab über ihren Wunsch den Wagen untersuchen zu lassen mit dem Verkäufer entsprechend abstimmen!

In unserem Download-Bereich befindet sich auch eine Checkliste die Sie jederzeit herunterladen und ausdrucken können. Gehen Sie Checkliste einfach Punkt für Punkt durch – und Sie sind schon mal soweit auf der sicheren Seite.

Vereinbaren Sie am besten eine Probefahrt unter der Woche

Von Kfz-Sachverständigen, in Prüfzentren oder einer guten Kfz-Werkstatt kann ihr Fahrzeug von Profis auf Herz und Nieren überprüft werden. Die Honorare / Gebühren dafür liegen meistens bei ca. 100,- € bis 400,- € je nach dem was alles untersucht werden soll. Meines Erachtens ist es dennoch eine sehr sinnvolle Investition – selbstverständlich muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Durch die Prüfung können Sie erkennen – ob das Fahrzeug was taugt?

Verläuft die Prüfung des Wagens negativ, so ist zwar ihr Einsatz in Form von Zeit und Gebühren weg – dennoch haben Sie eine ganze Menge gelernt und sind aller Wahrscheinlichkeit nach von erheblich größeren Reparaturausgaben verschont geblieben.

Empfehlung: Finden Sie einen versierten Kfz-Sachverständigen und / oder Prüfzentrum ihrer Wahl in der Nähe des Wagens heraus. Teilen Sie dem Händler / Verkäufer Ihren Wunsch mit! In der Regel wird dieser nichts dagegen haben.

Am Feierabend und am Wochenende sind die meisten Werkstätten und Prüfzentren geschlossen. Ein weiteres Problem ist die Haftung falls es mit dem Fahrzeug zu einem Schaden kommt. Die Kfz-Sachverständigen sind in der Regel durch ihre Haftpflichtversicherung geschützt – aber wie sieht es bei Ihnen aus?

Mehrere und verschiedene Modelle zu testen macht viel Sinn

„Sie sollten nicht den Erstbesten nehmen“, rate ich als Kfz-Sachverständiger. Gebrauchtwagenkäufer kann empfohlen werden, sich grundsätzlich mehrere Fahrzeuge der gewünschten Marke und des Modells anzusehen und auszuprobieren, bevor sie sich endgültig entscheiden. Wenn Ihnen die Marke und das Modell noch unbekannt ist, dann ist dies besonders wichtig – denn z.B. ein Fronttriebler fährt sich einfach anders als ein Hecktriebler. Unter anderem spielt auch die Bereifung eine erhebliche Rolle was das Fahrgefühl angeht, usw.. Denn Sie können ja noch nicht wissen wie sich z.B. der Motor unter Last anhört, oder wie das Lenk- und Bremsverhalten des Wagens ist.

Vergleichen Sie um die richtige Wahl zu treffen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind!

Das bedeutet auch: Dass Sie ein freundliches Nein sagen können müssen – auch wenn die Offerte noch so verführerisch ist, oder Sie unter Zeitdruck stehen! Der Anstand verlangt allemal, dass Sie sich beim Verkäufer bedanken und versprechen Sie nichts was Sie halten möchten. Wie z.B. „ich melde mich dann bei Ihnen“ usw., wenn Sie dies nicht vorhaben. Will der Verkäufer Sie dennoch unter Druck setzen, sollten Sie größte Vorsicht walten lassen!

Die Gebrauchtwagenplattformen wie z.B. Autoscout24, Mobile udgl. sind voll mit guten und in jeder Preislage verfügbaren Fahrzeugen; es gibt also keinen Grund sofort einkaufen zu müssen!

Der Motor ist das Kraftwerk des Fahrzeugs, sowie gleichermaßen der Antriebsstrang – sollte hier was nicht stimmen, so sind die Folgekosten unabsehbar. Im schlimmsten Fall muss dann ein Austauschmotor oder –getriebe verbaut werden und das kann dann ganz schnell mit sehr viel Geld verbunden sein.

Zugleich sind die Bauteile, wie der Motor, Getriebe, Antriebswellen usw. die heikelsten Komponenten des Fahrzeuges, weil niemand hineinschauen kann, nicht einmal die Kfz-Profis und Experten.

Schauen Sie also schon vor dem Losfahren mit größter Aufmerksamkeit nach Undichtigkeiten, Verschleiß und nicht zuletzt nach Geräuschen. Ein großer Nachteil von neueren Fahrzeugen ist das der Motor und zum Teil der Motorraum so gut verkleidet ist das kaum noch was zu sehen ist. Aber gerade hier ist es wichtig, dass Sie – oder noch besser ein Experte auf den Wagen von unten einen prüfenden Blick auf Motorölwanne, Antriebswellen, Lenkungsteile, Getriebe und nicht zuletzt auf den Auspuff sowie auf den gesamten Unterboden wirft. Bei so manchen neueren und hochpreisigen Fahrzeugen kann es unerlässlich sein, dass eine Inspektionskamera eingesetzt werden muss um überhaupt was sehen zu können.

Starten Sie den Motor im kalten Zustand

Der erste Motor-Check: Prüfen Sie nach ob der Motor schon warmgelaufen ist, z.B. durch Abtasten der Motorabdeckung, des Öl-Messstabes oder der Temperaturanzeige. Dies könnte unter anderem auch bedeuten: Dass der Motor im kalten Zustand schlecht anspringt, die Ursachen hierfür können vielseitig und komplex sein. Eine aufwendige Reparatur könnte für Sie unter Umständen die Folge sein.

Tipp: Ein verschmutzter Motor und Motorraum ist zwar nicht schön anzusehen, dennoch ist er ehrlich!

Wurde der Motor und der Motorraum dagegen zuvor peinlich sauber gereinigt und glänzt wie am Tag der Erstauslieferung ist größte Vorsicht geboten! Hier kann es sich auch um eine Manipulation handeln um Öl-Lecks und dergleichen zu verschleiern. Besonders dann wenn das Fahrzeug ansonsten einen eher ungepflegten und / oder ungereinigten Eindruck macht!

Selbstverständlich gibt es auch Händler / Verkäufer die ein Fahrzeug dem Käufer möglichst sauber präsentieren möchten. Hieraus ergibt sich natürlich die Frage von wem das Fahrzeug gereinigt wurde und ob es durch einen „professionellen Aufbereiter“ gereinigt, bzw. aufbereitet wurde?

Motorraum eines Hummer H3 – ungereinigt!

Motorraum eines Porsche Panamera – gereinigt!

Ein gereinigter Motor und Motorraum kann auch ein Vorteil sein, da nach einer umfangreichen Probefahrt die eventuellen Öl- und Wasserflecken leichter zu entdecken sind. Auch die anderen Bauteile die sich im Motorraum befinden, wie Kabel, Schläuche, Plastikteile und Verbindungen können leichter untersucht werden. Natürlich können sehr kleine Leckagen und Haarrisse auch nach einer ausgiebigen Probefahrt noch nicht gesehen werden, hierfür müsste die Probefahrt über 200 KM und mehr gehen.

Den seriösesten Eindruck macht ein nur geringfügig verschmutzter Motorraum – denn hier kann angenommen werden, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug regelmäßig gereinigt hat (es können auch hieraus Schlüsse auf den gesamten Pflegezustand gezogen werden).

Eine Probefahrt beginnt bereits im Stehen

Nun geht es los – nein – nicht so schnell: Setzen Sie sich ans Steuer, der Motor läuft noch nicht (er ist noch aus).

Der Verkäufer nimmt auf dem Beifahrersitz Platz.

  • Machen Sie sich zuerst mit allem vertraut, besonders dann wenn Sie mit dem Fahrzeugtyp noch nicht so vertraut sind. Der Verkäufer wird Ihnen sicherlich erklären (insoweit er es selbst weiss), wo sich die Sitzeinstellung, Lenkradverstellung, Feststellbremse befinden und wo der Licht- und Hupenschalter ist. Prüfen Sie alle anderen Funktionen und Schalter. Zum einen wissen sie dann wo sich der Schalter befindet und zum anderen ob er auch funktioniert.
  • Stellen Sie den Sitz und Rückspiegel auf Ihren Körper möglichst passend ein (wie Sie es in der Fahrschule einmal gelernt haben), denn nichts ist stressiger als während der Fahrt nach einer richtigen Position oder wichtigen Funktion suchen zu müssen.
  • Stecken Sie den Zündschlüssel in das Zündschloss und schalten Sie die Zündung ein. Nun müssen für einen kurzen Moment zumindest alle Kontroll-Lampen angehen und bei Dieselfahrzeugen natürlich auch das Symbol des Vorglühens (Glühwendel / Spirale). Im Normalfall fährt der Bordrechner relativ schnell hoch und es erlöschen dann binnen ca. zwei Sekunden einige Symbole. Einige wie z.B. die Ladestromwarnleuchte oder auch die Öldruckleuchte leuchtet selbstverständlich noch. Nun starten Sie das Fahrzeug wie gewohnt. Nach dem Start müssen alle Leuchten in der Anzeigetafel ausgehen, sehen Sie nochmals auf den Kilometerstand und darauf ob hier eine Meldung im Instrumentendisplay erscheint (variiert natürlich von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp). Prüfen Sie das Radio, Navi usw. (Funktion und Display), Schiebedach, elektrische Spiegelverstellung, Fensterheber usw. Testen Sie das Fahrzeug einfach komplett durch.

Bsp. Kontrollleuchten eines Nissan Z 350

Ssangyong Kyron 2.0 TDI 4×4

  • Schalten Sie das Radio auf alle Fälle wieder aus, denn es lenkt bei der Probefahrt ab und überdeckt möglicherweise verdächtige Geräusche. Leider kann das menschliche Hörorgan keine Geräusche in den 40 MHz-Bereichen wahrnehmen, wie sie z.B. von defekten Lagern usw. verursacht werden.

Horchen Sie in das Fahrzeug hinein…

Wenn alles gut ist, könnte es nach der Probefahrt so aussehen…

  • Sollte dennoch ein Symbol auf der Anzeigetafel nicht erloschen sein, kann dies vielfältige Ursachen haben und heißt noch nicht, dass es sich um einen großen Schaden handelt. Es kann ein defekt am Schalter oder Sensor, oder einfach nur ein lockerer Stecker oder eine lockere Steckverbindung sein. Das Auslesen und Löschen des Fehlerspeichers schafft meistens schnell Abhilfe und liefert die notwendigen Informationen.

    Eine Fehlermeldung im Display muss noch lange keine teure Reparatur nach sich ziehen, aber große Vorsicht ist dennoch geboten.

Bsp. ein Auszug von einem Citroën DS 3 – keine Fehler-Codes vorhanden, also alles O.K.

Starten Sie nun den Motor – hoffentlich springt er sofort an?

  • Ziehen Sie die Handbremse so fest an wie Sie können, legen den 2. oder 3. Gang ein und lassen Sie die Kupplung langsam los (als wenn Sie wegfahren möchten). Wird der Motor abgewürgt so ist dies ein Indiz dafür dass die Kupplung bei dem Fahrzeug soweit in Ordnung ist. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe – so stellen Sie den Wählhebel auf „D“ (Drive) bleiben aber fest auf der Bremse mit dem linken Fuß und geben Gas – dann sollte die Motordrehzahl nicht höher steigen als ca. 2700 U/min. je nach Fahrzeug – ist dies der Fall können Sie davon ausgehen dass der Wandler (Kupplung beim Automatikgetriebe) und die Bremsbänder im Getriebe in Ordnung sind. Schwieriger ist eine Prüfung der Kupplungen bei Fahrzeugen mit Doppelkupplung auch als „DGS“ bekannt. Eine vernünftige Prüfung ist hier nicht möglich, da dies unter anderem auch durch die Getriebesteuerelektronik verhindert wird.

    Hinweis: Des öfteren werden auch Fahrzeuge mit einem „Doppelkupplungsgetriebe“ mit einem „Wandler-Automatikgetriebe“ verwechselt. Ein Fahrzeug mit „Wandler-Automatikgetriebe“ kann nicht abgewürgt werden!

Dieser Test zeigt zugleich auch den Zustand der Motoraufhängung: Denn poltert / rappelt der Motor gut fühlbar vor dem Abwürgen, so kann davon ausgegangen werden dass die Motorlagerung überaltert / verschliessen ist. Eine Reparatur kann unter anderem eine kostspielige Angelegenheit werden.

Eine gründliche Probefahrt dauert

Eine sorgfältige Probefahrt dauert nicht bloß ein paar Minuten. Sie sollten das Fahrzeug in möglichst allen Situationen erfahren.

  • Nach der Warmfahrphase des Motors suchen Sie sich am besten eine Strecke, auf der es schnurgeradeaus geht und möglichst wenig Verkehr herrscht. Lassen Sie das Lenkrad vorsichtig aus, der Wagen sollte dann schnur geradeaus weiterlaufen. „Zieht“ er nach einer Seite, kann die Spur falsch eingestellt sein, es könnte auch ein erheblicher Unfallschaden (z.B. durch einen Randstein verursacht) vorliegen.
  • Testen Sie die Bremsen sehr vorsichtig, allem voran bei einem Fahrzeug das Sie nicht kennen. „Zieht“ das Fahrzeug auf eine Seite, gibt es mehrere Möglichkeiten der Ursache: Die Bremsklötze sind verschlissen, oder einer der Bremssättel ist fest, aber auch Feuchtigkeit kann der Verursacher sein.
  • Bei Fahrzeugen mit normalem Schaltgetriebe: Schalten Sie alle Gänge durch, sowie auch mal vom 5. in den 3. und vom 2. in den 4. usw., sollte hier was haken oder sich schlecht schalten lassen, so kann davon ausgegangen werden dass sie Synchronringe des Getriebes verschlissen sind – die Folgen sind eine teure Reparatur, bzw. ein Tauschgetriebe.
  • Testen Sie den Lastwechsel, geben Sie einfach mal kurze Zeit Vollgas und nehmen dann den Fuß kpl. vom Gaspedal und sehen dabei in den Rückspiegel: Ist nichts zu sehen, können Sie davon ausgehen dass das Triebwerk einwandfrei arbeitet. Sollte sich eine schwarze Wolke abzeichnen, kann es sein, dass etwas mit der Kraftstoffverbrennung nicht in Ordnung ist. Bildet sich eine blaue Wolke kann angenommen werden, dass der Motor übermäßig Motoröl mit verbrennt, das über schadhafte Kolbenringe oder Ventilschaftdichtungen in den Verbrennungsraum gelangt.
  • Wenn es für Sie möglich ist fahren Sie mit dem Wagen auch mal auf die Autobahn und fahren das Fahrzeug mit hohen Tempo oder Höchstgeschwindigkeit: Der Wagen muss auch bei Höchstgeschwindigkeit sauber geradeaus laufen und einen sicheren Eindruck vermitteln. Achten Sie nebenbei auch auf die Temperaturanzeige. Dieser darf keinesfalls in den roten Bereich gehen. Ebenso können übermäßige Windgeräusche unter anderen auch auf einen Unfallschaden oder verbrauchte Gummiabdichtungen hindeuten.

Bsp.: ein typisches Protokoll eines Beschleunigungstestes – schön zu sehen sind die Pausen des Gangwechsels.

  • Unmittelbar nach der schnellen Fahrt beobachten Sie die Öldruckanzeige, wie schnell der Öldruck fällt wenn Sie das Gas wegnehmen. Fällt er sehr schnell kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass der Motor bereits sehr verschlissen ist – hängt aber auch von vielen weiteren Umständen ab wie z.B. von der Öl-Viskosität, Öl-Sorte usw..
  • Auf einen weiteren Test sollten Sie keinesfalls verzichten: Um den Durchzug / das Drehmoment des Motors zu testen – schalten Sie in den 4. Gang und geben bei ca. 40 Km/h Vollgas. Der Motor sollte nun ohne zu „Stottern“ und „Ruckeln“ das Gas annehmen und den Wagen wieder beschleunigen.

Bsp.: eines Beschleunigungstest mit einem Citroën DS 3 – 95 PS.

  • Bei Fahrzeugen mit „Automatikgetriebe“ deaktivieren Sie die automatische Schaltung und / oder sperren Sie je nach Fahrzeug im 3. oder 4. Gang und geben dann bei ca. 40 Km/h auch wieder Vollgas – das Fahrzeug sollte dann auch wie bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe ohne zu „Mucken“ gleichermaßen beschleunigen.
  • Um das „ABS-System“ (Anti-Blockier-System) des Fahrzeuges testen zu können sollten Sie sich am besten einen ebenen und möglichst geraden Feld- oder Waldweg suchen. Nun beschleunigen Sie den Wagen auf ca. 30 bis 40 Km/h und machen dann eine Vollbremsung. Zum einen sollte hierbei der Wagen in der Spur bleiben und zum anderen sollten Sie das „Stottern“ des ABS-Systems deutlich spüren können. Blockieren hier die Bremsen vollständig ohne gleich wieder zu öffnen, können Sie davon ausgehen dass das System defekt ist. In der Anzeigetafel sollte nun eine Kontrollleuchte flackernd das Arbeiten des ABS-Systems angezeigen.
  • Um bei einem Fahrzeug mit „ASR-System“ (Anti-Schlupf-System) / „ESP-System“ (Electronic Stability Control) das System zu testen, drehen Sie den Spieß einfach um: Beschleunigen Sie das Fahrzeug aus dem Stand heraus so schnell das normalerweise die Räder durchdrehen müssten. Der Wagen sollte Ihnen dann automatisch das „Gas“ wegnehmen und im Display sollte die entsprechende Anzeige erscheinen, bzw. aufflackern. Ist dies der Fall können sie davon ausgehen das auch das System in Ordnung ist.
  • In diesem Zusammenhang können Sie auch bei „Allrad“ (SUV) Fahrzeugen die gleichen Tests durchführen, einmal ohne Allradantrieb und einmal mit. Etwas schwieriger ist es bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb die u.a. auch als „Quattro“ usw. bekannt sind. Sollte Ihr Probefahrzeug mit einem „Untersetzergetriebe“ (klassischer Geländewagen) ausgestattet sein, so testen Sie auch dies wie vorher beschrieben jedoch einmal im „Normalbetrieb“ und eben einmal im „Geländebetrieb“.

Bsp.: Anzeige 4 WD und Geländeuntersetzung

Bsp.: ESP-System (Electronic Stability Control) arbeite einwandfrei und Anzeige erschein. Glühwendelsymbol erlischt nicht – Hinweis auf einen Fehler in der Vorglühanlage – Glühkerze defekt!

  • Bei den „Allradlern“ ist anzumerken: Ein „SUV“ verhält sich mehr oder weniger wie ein normaler Pkw – ein klassischer Geländewagen und Pickup verhält sich eher wie ein Lkw (hart und bockig).
  • Zu guter letzt: Fahren Sie mit dem Wagen auf einen großen Parkplatz oder einen Verkehrsübungsplatz und drehen ein paar Runden (links und rechts herum) bei voll eingeschlagener Lenkung. Lauschen Sie dabei auf das Lenkgetriebe und das Fahrwerk: Sind knackende, mahlende und schlagende Geräusche zu hören, kann hierfür die Ursache sein, dass Teile der Lenkung ausgeschlagen sind oder auch bei Fronttrieblern die Antriebswellen verschlissen sind. Eine Instandsetzung der Komponenten kann unter Umständen eine kostspielige Angelegenheit sein.
  • Bei Fahrzeugen mit einer extremen Breitbereifung, Tieferlegung und / oder Spurverbreiterung sollte auch auf Schleifgeräusche geachtet werden. Dies darf keinesfalls sein – hier besteht Lebensgefahr!

Bsp. Ein Fahrzeug mit extremer Tieferlegung und Breitreifen.

Zuviel des Guten? Keinesfalls – denn nach unserer Erfahrung, sowie auch der weiterer Experten „wissen rund 50 Prozent der Verkäufer“ dass demnächst eine größere Reparatur ansteht.

Das soll aber keinesfalls bedeuten, dass Sie niemanden mehr über den Weg trauen sollen – dennoch ist stets ein gesundes Misstrauen und Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf angebracht!

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetenter und vertrauenswürdiger Partner zur Seite.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

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http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

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Leasingrückgabe von Fahrzeugen und seine Tücken…

In der Regel ist bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kein Gutachter vor Ort. Die Abnahme und Übergabe, sowie die Aufnahme von Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden wird durch einen vom Leasinggeber bestellten Mitarbeiter durchgeführt.

KFZ-Leasing

Hat der Leasingnehmer schlechte oder wenig Erfahrung mit dem Leasinggeber oder grundsätzlich mit dem Thema der Rückgabe gemacht, so kann die Erstellung eines Gutachtens kurz vor der Leasingrückgabe eine klare Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs ermöglichen. Für die Erstellung eines Gutachtens können Sie einen freien und neutralen Kfz-Sachverständigen, eine leasingversierte Werkstatt oder einen Gutachter aus den Prüforganisationen beauftragen.

Rückgabe- / Zustandsgutachten werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden erstellt und sollten neben der textlichen Beschreibung auch eine aussagekräftige Fotodokumentation beinhalten.

Leasing 2Die Kosten für ein derartiges Gutachten für private Leasingnutzer sollten dabei im Bereich von 120,- bis 250,- € liegen. Der Preis für ein derartiges Gutachten richtet sich in der Regel dabei nach dem Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp, Prüftiefe und dem Wagenzustand. Dabei ist von erheblicher Relevanz, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Für Sie als privaten Leasingnehmer sind die Kosten für ein Gutachten am besten zu handhaben, wenn es sich um einen zuvor ausgehandelten Fest- / Fixpreis incl. aller Nebenkosten und der Mehrwertsteuer handelt.

Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien für PKW und Transporter bei der Fahrzeugrückgabe finden Sie z.B. beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmer.

Auch von diversen Leasinggesellschaften werden hierzu Leitfäden herausgegeben, wie z.B. Faire Fahrzeugbewertung von ARVAL, LeasePlan oder der Deutschen Leasing AG.

Wie hier schon zu erahnen ist birgt die Rückgabe eines Fahrzeugs erhebliche monetäre Risiken, da nicht zuletzt zum Teil die Unwissenheit der Leasingnehmer auf unverschämte Art und Weise ausgenutzt wird. Dies geht auch z.B. aus der Überschrift der Fa. ARVAL hervor.

Leasing 1Es kann im Leasingvertrag von vorneherein festgelegt werden, dass am Tag der Rückgabe ein Gutachter nach ihrer Wahl vor Ort sein wird – sollte der Leasinggeber dieses verneinen so sollten Sie keinesfalls den Vertrag unterschreiben. Weiter sollte auch die Kostenübernahme geregelt und verzeichnet sein. Die anfallenden Kosten übernimmt entweder kulanterweise der Leasinggeber oder werden dem Leasingnehmer zugeschrieben.

Wichtig: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind vorab und am Tag der Rückgabe erstellte Gutachten nicht unweigerlich rechtlich anerkannt, sondern dienen vielmehr als Parteibeitrag des Leasinggebers oder Leasingnehmers.

Die Erstellung eines Vorgutachtens, also ein Gutachten, das vor dem offiziellen Termin der Leasingrückgabe entsteht, bietet sich als Argumentationshilfe und von Fall zu Fall als frühzeitiges Instrument der Parteienschlichtung an.

Eine hochwertige, fachgerechte und mängelfreie Aufbereitung des Fahrzeuges bietet sich vor der Rückgabe in den meisten Fällen an und spart Ihnen meist viel Geld.

Die meisten freien Kfz-Sachverständigen und Organisationen beraten Sie gerne und kostenlos, so wie wir auch…

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Verfasser:

Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

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