Das Frühjahr steht vor der Tür und gebrauchte Cabrios sind „In“…

Der Frühling ist zugleich auch Cabriozeit…

Wer Träumt da nicht von einen offenen flotten Flitzer…

Bildquelle: Pixelio

Hier sollten Sie aber ein paar wesentliche Dinge beachten…

Die Preisunterschiede können bei bestimmen Gebrauchtcabrios exorbitant sein. Bei bestimmten älteren Fahrzeugen können die geschlossenen Versionen des öfteren schon für ein paar hundert Euro erstanden werden, wohingegen die offenen Versionen mehrere tausend Euro am Markt kosten. Hier sollte auch beachtet werden, dass die Cabrios nicht zwangsläufig eine bessere Qualität haben als die geschlossenen Karosserieversionen.

Abbildung 1 – Ob ein Porsche 911…

Abbildung 2 – oder ein Boxster…

Abbildung 3 – oder ein Alfa Romeo „Spider“…

Abbildung 4 – oder ein Audi A5…

Abbildung 5 – es gibt auch viele weitere, nahezu für jedes Budget…

Wer sich ein wenig mit der Geschichte des Automobils befasst wird schnell feststellen, dass es überwiegend Cabrios gegeben hat und eine geschlossene Karosserie oft nur wenn überhaupt gegen Aufpreis zu bekommen war.

Abbildung 6 – Ford 1931 (Bildquelle: pixelio)

Abbildung 7 – Opel 4 PS „Laubfrosch“ 1926 (Bildquelle: pixelio)

Selbstverständlich nutzen heutzutage die wenigsten Besitzer ihr Cabrio, Spider oder ihren Roadster das ganze Jahr. Vielmehr möchte man nicht auf den Genuss des offenen Fahrens verzichten und ist dadurch auch gerne bereit hier ein paar Euro´s mehr auszugeben als für den Bruder mit geschlossener Bauform.

Die Online-Plattformen wie z.B. Autoscout24.de, mobile.de, auto.de und viele weitere sind voll mit „Cabrios, Spider und Roadster“ jeden Baujahres, Größe und Preisklasse…

Auch bei vielen gutsortierten Fahrzeughändlern stehen fast für jeden Geldbeutel die gewünschten Fahrzeuge auf dem Hof und warten auf seinen Käufer…

Doch bevor Sie sich auf die Suche machen, sollten Sie sich überlegen was Sie wirklich wollen und welche Kriterien das Fahrzeug für Sie erfüllen sollte! Informieren Sie sich auch über die laufenden Kosten die ein derartiger Wagen verursacht.

Aus Erfahrung wissen wir: Bei keiner anderen Fahrzeugart sind die Fehlkäufe so hoch wie bei „Cabrios“ – dies sollten Sie bedenken!

Nun stellt sich die Frage; welcher Cabrio-Typ sind Sie?

Erstellen Sie sich hierzu vielleicht eine kleine Pflichtenliste, mit den für Sie relevanten Fragen wie z.B.: Kofferraumgröße, Stoff- oder Hardtop, Sitzplätze, Abmessungen, Leistung, Federung, Sitz konform (denn ein Schalensitz muss nicht unbedingt bequem sein) usw. …

Wenn Sie sich für eine neues oder junges Cabrio entschieden haben, kann vor Kauf nur empfohlen werden dass Sie sich bei einem der Autovermieter umsehen und einfach mal für einen Tag oder ein Wochenende eines der zahlreichen Angebote hierzu nutzen – danach wissen Sie sicher viel mehr und es schützt Sie möglicherweise vor einem Fehlkauf!

Denn es macht nicht immer Spaß, mit einem tollen, großen und leistungsstarken „Cabrio oder Spider“ auf Strecken unterwegs zu sein wo eine Reglementierung nach der anderen angetroffen wird. Oder ein LKW und Wohnmobil nach dem anderen vor einem ist und Sie dessen Dieselgestank abbekommen – dies kann auch sehr schnell zu Aggressionen und Frust führen!

Möglicherweise ist dann – weniger mehr!

Auch ein kleines, schnittiges und wendiges „offenes Gefährt“ kann viel Fahrfreude bereiten…

In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten vor dass nach kurzer Zeit, Käufer diverse Mängel an dem Fahrzeug beanstanden – die aber Sicherlich keine Mängel sind die der Verkäufer zu verantworten hat, wie z.B. feste Bremssättel an der Hinterachse (einfach dadurch entstanden weil der Fahrer mit dem heißen Flitzer nur in der Innenstadt flaniert und den Wagen nicht (annähernd Bauartgerecht) fährt)!

Es ist nicht einfach die richtige Wahl zu treffen… – schützen Sie sich vor einem Fehlkauf!

Bei Cabrios trifft man des Öfteren auf den Begriff der „Verwindungssteifigkeit“!

Der Ausdruck „Verwindungssteifigkeit“ ist im Zusammenhang mit Cabrio-Fahrzeugen des öfteren anzutreffen. Er soll die Stabilität gegenüber dem Bruder mit geschlossener Bauform im Vergleich darstellen. Um es besser zu verstehen sollten Sie sich die nachfolgenden Bilder genauer ansehen – insbesondere die Konstruktionsweise moderner, selbstragender Karosserien wie hier z.B. der 1er BMW. Die Roadster u.d.gl. werden meist auf der Basies eines sehr verwindungssteifen „Gitterrahmen“ aufgebaut. Diese Bauart gewährleistet zwar eine sehr hohe Torsionssteifigkeit jedoch sind die Crashwerte meist sehr schlecht.

Beispiel: Die hochsteife Karosserie des BMW 1er Cabrio.


Abbildung 8 – Quelle: BMW

Sicherheit mit Substanz: Mit hochfesten Stahlsorten, zusätzlichen Verstärkungen und speziellen Deformationselementen sind Sie und Ihre Passagiere sicher geschützt. Die hohe Torsionssteifigkeit gewährleistet Fahrdynamik und Crashsicherheit. Auch in puncto Verwindungssteifigkeit erreicht das BMW 1er Cabrio Werte, die für vollen Fahrspaß und optimalen Schutz sorgen.

Beispiel: Der Leiterrahmen eines Oldtimers.


Abbildung 9 – Quelle: Wikipedia

Der Leiterrahmen ist eine Form der tragenden Struktur von Kraftfahrzeugen. Der Name kommt daher, dass er wie eine Leiter aussieht. Zwischen zwei Längsholmen sind mehrere Querstreben eingesetzt. Üblich sind C-förmig abgekantete Blechprofile als Längsträger. In Lastkraftwagen sind die Holme gerade durchgehend, bei Personenwagen wurden sie seit den zwanziger Jahren zwischen den Achsen etwas nach unten gekröpft (Tiefrahmen) oder unter der Hinterachse durchgeführt (Underslung-Rahmen), um den Schwerpunkt zu senken und die Querschnittsfläche des Fahrzeugs zu verringern.

Beispiel: Der Gitterrahmen von Sport- und Rennwagen


Abbildung 10 – Quelle: Wikipedia

Ein Gitterrahmen ist ein Raumfachwerk, das vornehmlich in der Luftfahrt und im Automobilbau Anwendung findet. Auf Gitterrahmen aufbauende Sportwagen waren zum Beispiel der Mercedes-Benz 300 SLPorsche 550 ALotus Seven und der Lamborghini Countach. Auf den Gitterrahmen eines Automobils wird eine leichte Karosserie aus Aluminium oder Kunststoff aufgesetzt, die nicht zur Stabilität des Fahrzeugs beiträgt.

Das Cabrio-Verdeck, Dichtungen und Klappmechanismus (Gestänge)

Sie sollten bei der Besichtigung eines Cabrios möglichst mit dem Dach / Verdeck beginnen. Ganz gleich ob das Dach des Wagens aus Kunststoff oder Stoff ist, des öfteren wird behauptet das Schäden leicht und schnell zu erkenn sind – dem würden wir widersprechen. Selbstverständlich sind große Risse, lose Dichtungen, starke Knickstellen aufgegangene Nahtstellen für die meisten Leute zu erkennen. Dennoch liegt meist der Schaden im Detail und der ist leider nicht mehr so einfach zu erkennen. Hierbei handelt es sich nicht zuletzt oft auch um Bedienungsfehler oder einfach nur Schlamperei.

Abbildung 11 – Z.B. Stoffverdeck war beim Schließen nicht in der Führung / Schaden – Überdehnung der rechten Einfassung.

Auch der Dachmechanik / dem Klappmechanismus sollten Sie große Aufmerksamkeit entgegenbringen, hier verbergen sich des Öfteren große Schäden, das die Freude an einem Carbrio schnell erheblich mindern könnte und nicht zuletzt mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Man sollte nicht übersehen dass bei so mancher neuerer Bauart eine verhältnismäßig komplizierte Mechanik in Verbindung mit Stellmotoren und Steuergeräten zum Einsatz kommt.

Abbildung 12 – Klappmechanismus von modernen Cabrios.

Nicht zuletzt sollen Sie sich die Dichtungen ganz genau ansehen. Insbesondere bei Klappdach Cabrios wie z.B. der Peugeot 206 CC oder auch der VW Eos sowie viele weitere Modelle von den verschiedensten Herstellern. Die Dächer teilen sich meist in mehreren Segmenten auf so dass sie auch im beengten Kofferraum noch Platz finden, daher müssen die Segmente gegeneinander abgedichtet werden und genau hier liegt auch die Schwierigkeit.

Feuchtigkeit? Ein Problem bei vielen offenen Fahrzeugen…

Kommt Ihnen nach öffnen der Türe ein ungewohnter / moderiger Geruch entgegen sollten Sie sich den Wagen sehr genau ansehen, auch unter den Bodenteppichen – dann können Sie davon ausgehen dass Wasser an einer Stelle in das Fahrzeug eindringt. Die eindringende Feuchtigkeit verursacht nicht nur den unangenehmen Geruch, sondern führt auch zu Rost und teilweise durch Kondensation zu Ausfällen von diversen Steuergeräten die an den verschiedensten Orten im Wagen verbaut sind. Nicht zuletzt kann es zur Schimmelbildung, insbesondere an der evtl. verbauten Lederausstattung und dem Cabrio-Verdeck sowie dessen Innenverkleidung / Dämmung kommen. Dies ist dann sehr unangenehm und obendrein gesundheitsschädlich.

Abbildung 13 – Rostansatz im Kofferraum eines Alfa Romeo „Spider“

Rostschäden verursacht durch eindringende Feuchtigkeit bei „Cabrios“ leider keine Seltenheit! Daher gilt grundsätzlich – genau prüfen bevor man sich bindet!

Eine gute Nachricht noch zum Schluss

Die meisten Cabrios werden meist nur für Ausflüge benutzt. Daher kann davon ausgegangen werden das die Technik weniger beansprucht wurde als vergleichsweise bei einem Bruder in der geschlossen Bauform, mal von den reinen Fahrmaschinen abgesehen wie einige „Roadster“ dies sind.

Käufer die sich möglichst schadlos halten wollen, sollten die Überprüfung stets von einen absoluten Profi vor Kauf, bzw. Übernahme durchführen lassen – mehr Geld können Sie sich möglicherweise nicht sparen…

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, bzw. in der Nähe des Fahrzeugs, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net 

Bildquelle: 

http://www.pixelio.de, www.bmw.de, wikipedia und eigene Aufnahmen.

Keywords: 

kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, probefahrt, gebrauchtwagenkauf, gebrauchtautokauf, gebrauchtwagen, gebrauchtauto, fahrzeugprüfung, fahrzeuguntersuchung, gutachterkosten, Leasing, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar, fahrzeugleasing, Tachojustierung, Tachomanipulation.

Spurenerkennung an Unfallfahrzeugen

Für den Kfz-Sachverständigen oben so für den erst offensichtlich regulierungspflichtigen Versicherer ist es oft sehr schwer den tatsächlichen Verursacher von Unfallschäden auszumachen. Den der Versicherer hat meist nur Kenntnis von dem Schadenbericht und dessen Inhalt der eingereicht wurde.

Damit ist natürlich auch die Frage verbunden, wer ist wirklich derjenige der den Schaden regulieren (bezahlen) muss?

Selbstverständlich ist der Kfz-Sachverständige verpflichtet über die für Ihn ersichtliche Plausibilität Auskunft zu geben. Meist kann er aber nur ausweichend auf die Schadenakte / Schadenunterlagen verweisen da er nur einen Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe erhält, dies sowohl vom Geschädigten wie auch vom Versicherer.

Im Normalfall sieht der Sachverständige auch nur ein Fahrzeug, eben nur das – das er zu begutachten hat!

Zitat: Das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile…

Wer war hier wohl der Verursacher – der VW Touareg oder der Holzrückezug?



Zu ihrer Information: Der Holzrückezug ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Bertriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens versichert.

Der VW Touareg ist bei einem anderen Versicherer Vollkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung versichert – bei dem VW handelt es sich um das Fahrzeug des Unternehmers!



Im Falle dass der Holzrückezug der Verursacher war, ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen. Da in der Regel betriebsinterne Schäden von der Haftung meist durch die vertragliche Regelung ausgeschlossen sind.

Aber auch die Vollkaskoversicherung tritt normalerweise nicht in die Haftung ein, da es sich hierbei um keinen Unfall im Sinne der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)“ handelt.

(In den AKB § 12 II f) heißt es: durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis…)

In diesem Fall war eindeutig das Holzrückefahrzeug der Verursacher des Schadens.

Der Abrieb an dem Touareg ist durch das Durchdrehen des rechten Hinterrades entstanden…

Das heißt in diesem Fall, der Unternehmer bleibt auf den Schaden von ca. 9.000,- € sitzen und muss ihn selbst berappen.

Für Rückfragen udgl. stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne…

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net 

Bildquelle: 

http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber e.K.

Keywords: 

kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, probefahrt, gebrauchtwagenkauf, gebrauchtautokauf, gebrauchtwagen, gebrauchtauto, fahrzeugprüfung, fahrzeuguntersuchung, gutachterkosten, Leasing, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar, fahrzeugleasing, Tachojustierung, Tachomanipulation.

Rechtliches und Tipps zur Probefahrt…

Die gute Vorbereitung einer Probefahrt ist sehr wichtig und was Sie darüber wissen sollten…

Rechtliches und der Versicherungsschutz bei einer Probefahrt

Probefahrten bei Fahrzeughändler:

Meist sind die Fahrzeuge bei einem seriösen Händler vollkaskoversichert. Fragen Sie unbedingt auch nach, wie hoch die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens ist. Verfügt der Händler für das Fahrzeug über keine Vollkaskoversicherung und kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, so muss der Händler für den verursachten Unfallschaden aufkommen. Dies gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde, bzw. Sie der Geschädigte sind.

Probefahrt mit einem Privatfahrzeug:

Bei einer Probefahrt mit einem Fahrzeug eines Privatanbieters ist die Rechtslage anders: Im Falle dass für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung (also nur Haftpflichtversicherungsschutz) besteht und es zu einem Unfall kommt der von Ihnen verursacht wurde, müssen Sie als Probefahrer / Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen, und dies auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. Ebenso gilt dies auch für den entstandenen Schaden an dem Probefahrzeug, also Vorsicht das kann sehr teuer werden!

(Einfach: Die Haftpflichtversicherung begleicht den entstandenen Schaden des Geschädigten – dennoch den eigenen Schaden am Probefahrzeug müssen Sie aber selbst begleichen!)

Wenn Sie sich nicht sicher sind und Ihnen das Risiko zu hoch ist, verzichten Sie auf eine Probefahrt und lassen Sie das Fahrzeug von einem Profi überprüfen.

An dieser Stelle sollte auch noch erwähnt werden: Wenn der Verkäufer von Ihnen den Personalausweis und den Führerschein sehen möchte, ist dies durchaus legitim und wird unter anderem vom Gesetzgeber verlangt.

Denn wenn er Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lässt, verliert er zum einen seinen Versicherungsschutz und zu anderen ist das dann gem. § 21 StGB – „Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ – dies ist dann mit einer entsprechenden Strafe und sechs Punkten im Verkehrsregister in Flensburg verbunden.

Weiter kommt auch die Kaskoversicherung nicht dafür auf, wenn der Probefahrer mit dem / ihren Fahrzeug auf Nimmerwiedersehen verschwindet.

Kauf eines Fahrzeuges mit Zulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Zulassung kaufen, so geht die zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Haftpflichtversicherung kraft Gesetz auf Sie als Käufer über. Sowohl Sie als auch der Verkäufer müssen den Vorgang (Mitteilungspflicht) dem Versicherer binnen einer Woche mitteilen.

Genauso muss auch die Umschreibung / Ummeldung bei der Zulassungsstelle laut Gesetzt binnen weniger Tage erfolgen (spätestens nach einer Woche). Ansonsten kann dies steuerrechtliche Konsequenzen haben oder im Schadenfall zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen…

Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kann z.B. ein „Kurzzeitkennzeichen“, bzw. eine sog. „Rote-Nummer“ von großem Vorteil sein.

Sind Fahrzeugmängel vorhanden?

Sie sollten besonders vorsichtig sein, wenn Sie Mängel am Fahrzeug feststellen, oder der Anbieter Sie darauf hinweist.

  • Verlangen Sie möglichst bei Unfallschäden die Reparaturrechnung oder den Kostenvoranschlag, bzw. das Gutachten, vertrauen Sie nicht auf mündliche Aussagen.
  • Vereinbarungen und Zusicherungen wie z.B. „Der Schaden wird noch repariert“ usw. sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen. Listen Sie möglichst die Schäden im einzelnen genau auf. („Wer schreibt der bleibt!“)
  • Sollten Sie sich unsicher sein, oder Sie die Schäden / Mängel nicht einschätzen können: lassen Sie das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen begutachten. Der Verkäufer sollte einer Untersuchung durch einen unabhängigen Prüfer auf jeden Fall zulassen.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net 

Bildquelle: 

http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

Keywords: 

kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, probefahrt, gebrauchtwagenkauf, gebrauchtautokauf, gebrauchtwagen, gebrauchtauto, fahrzeugprüfung, fahrzeuguntersuchung, gutachterkosten, Leasing, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar, fahrzeugleasing, Tachojustierung, Tachomanipulation.

Die Probefahrt ein Test auf Herz und Nieren


Ob das Fahrzeug wirklich das hält, was ihnen versprochen wurde zeigt sich bei einer Probefahrt ganz schnell. Wir wollen Ihnen helfen, Macken und Mängel aufzuspüren.

Eine Probefahrt ist keine Formsache! Sie ist vielmehr der wichtigste Teil der Besichtigung – denn hier zeigt sich ungeschminkt, ob das Fahrzeug wirklich das hält, was der Verkäufer versprochen hat.

Leider können Sie nicht alle Mängel bei einer Probefahrt feststellen – sollte es aber bereits hier haken, wissen Sie, dass Sie besser nach einem anderen Ausschau halten sollten.

Die Besichtigung des Fahrzeuges verlief ohne böse Überraschungen, dennoch können Sie sich noch nicht sicher fühlen: Der jetzige Vorgang ist meiner Meinung nach der wichtigste und somit zugleich auch die größte Chance, gravierende Mängel zu erkennen, aufzuspüren und zu erspüren.

So sollte eine Probefahrt möglichst nicht aussehen!

Bei Auktionen ist eine Probefahrt meist nicht möglich – daher gehören sie in die Hände von Profis oder Spekulanten!

Es gutes Zeichen für Sie ist, wenn der Verkäufer mit einer Besichtigung und ggf. einer Probefahrt durch einen Kfz-Sachverständigen, oder mit einem Check bei einer der Organisationen einverstanden ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass der Wagen der Ihre ist wenn alles passt, ist ein solcher Zeitaufwand allem voran bei höherwertigen Fahrzeugen eine lohnende Investition.

Selbstverständlich sollten Sie sich vorab über ihren Wunsch den Wagen untersuchen zu lassen mit dem Verkäufer entsprechend abstimmen!

In unserem Download-Bereich befindet sich auch eine Checkliste die Sie jederzeit herunterladen und ausdrucken können. Gehen Sie Checkliste einfach Punkt für Punkt durch – und Sie sind schon mal soweit auf der sicheren Seite.

Vereinbaren Sie am besten eine Probefahrt unter der Woche

Von Kfz-Sachverständigen, in Prüfzentren oder einer guten Kfz-Werkstatt kann ihr Fahrzeug von Profis auf Herz und Nieren überprüft werden. Die Honorare / Gebühren dafür liegen meistens bei ca. 100,- € bis 400,- € je nach dem was alles untersucht werden soll. Meines Erachtens ist es dennoch eine sehr sinnvolle Investition – selbstverständlich muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Durch die Prüfung können Sie erkennen – ob das Fahrzeug was taugt?

Verläuft die Prüfung des Wagens negativ, so ist zwar ihr Einsatz in Form von Zeit und Gebühren weg – dennoch haben Sie eine ganze Menge gelernt und sind aller Wahrscheinlichkeit nach von erheblich größeren Reparaturausgaben verschont geblieben.

Empfehlung: Finden Sie einen versierten Kfz-Sachverständigen und / oder Prüfzentrum ihrer Wahl in der Nähe des Wagens heraus. Teilen Sie dem Händler / Verkäufer Ihren Wunsch mit! In der Regel wird dieser nichts dagegen haben.

Am Feierabend und am Wochenende sind die meisten Werkstätten und Prüfzentren geschlossen. Ein weiteres Problem ist die Haftung falls es mit dem Fahrzeug zu einem Schaden kommt. Die Kfz-Sachverständigen sind in der Regel durch ihre Haftpflichtversicherung geschützt – aber wie sieht es bei Ihnen aus?

Mehrere und verschiedene Modelle zu testen macht viel Sinn

„Sie sollten nicht den Erstbesten nehmen“, rate ich als Kfz-Sachverständiger. Gebrauchtwagenkäufer kann empfohlen werden, sich grundsätzlich mehrere Fahrzeuge der gewünschten Marke und des Modells anzusehen und auszuprobieren, bevor sie sich endgültig entscheiden. Wenn Ihnen die Marke und das Modell noch unbekannt ist, dann ist dies besonders wichtig – denn z.B. ein Fronttriebler fährt sich einfach anders als ein Hecktriebler. Unter anderem spielt auch die Bereifung eine erhebliche Rolle was das Fahrgefühl angeht, usw.. Denn Sie können ja noch nicht wissen wie sich z.B. der Motor unter Last anhört, oder wie das Lenk- und Bremsverhalten des Wagens ist.

Vergleichen Sie um die richtige Wahl zu treffen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind!

Das bedeutet auch: Dass Sie ein freundliches Nein sagen können müssen – auch wenn die Offerte noch so verführerisch ist, oder Sie unter Zeitdruck stehen! Der Anstand verlangt allemal, dass Sie sich beim Verkäufer bedanken und versprechen Sie nichts was Sie halten möchten. Wie z.B. „ich melde mich dann bei Ihnen“ usw., wenn Sie dies nicht vorhaben. Will der Verkäufer Sie dennoch unter Druck setzen, sollten Sie größte Vorsicht walten lassen!

Die Gebrauchtwagenplattformen wie z.B. Autoscout24, Mobile udgl. sind voll mit guten und in jeder Preislage verfügbaren Fahrzeugen; es gibt also keinen Grund sofort einkaufen zu müssen!

Der Motor ist das Kraftwerk des Fahrzeugs, sowie gleichermaßen der Antriebsstrang – sollte hier was nicht stimmen, so sind die Folgekosten unabsehbar. Im schlimmsten Fall muss dann ein Austauschmotor oder –getriebe verbaut werden und das kann dann ganz schnell mit sehr viel Geld verbunden sein.

Zugleich sind die Bauteile, wie der Motor, Getriebe, Antriebswellen usw. die heikelsten Komponenten des Fahrzeuges, weil niemand hineinschauen kann, nicht einmal die Kfz-Profis und Experten.

Schauen Sie also schon vor dem Losfahren mit größter Aufmerksamkeit nach Undichtigkeiten, Verschleiß und nicht zuletzt nach Geräuschen. Ein großer Nachteil von neueren Fahrzeugen ist das der Motor und zum Teil der Motorraum so gut verkleidet ist das kaum noch was zu sehen ist. Aber gerade hier ist es wichtig, dass Sie – oder noch besser ein Experte auf den Wagen von unten einen prüfenden Blick auf Motorölwanne, Antriebswellen, Lenkungsteile, Getriebe und nicht zuletzt auf den Auspuff sowie auf den gesamten Unterboden wirft. Bei so manchen neueren und hochpreisigen Fahrzeugen kann es unerlässlich sein, dass eine Inspektionskamera eingesetzt werden muss um überhaupt was sehen zu können.

Starten Sie den Motor im kalten Zustand

Der erste Motor-Check: Prüfen Sie nach ob der Motor schon warmgelaufen ist, z.B. durch Abtasten der Motorabdeckung, des Öl-Messstabes oder der Temperaturanzeige. Dies könnte unter anderem auch bedeuten: Dass der Motor im kalten Zustand schlecht anspringt, die Ursachen hierfür können vielseitig und komplex sein. Eine aufwendige Reparatur könnte für Sie unter Umständen die Folge sein.

Tipp: Ein verschmutzter Motor und Motorraum ist zwar nicht schön anzusehen, dennoch ist er ehrlich!

Wurde der Motor und der Motorraum dagegen zuvor peinlich sauber gereinigt und glänzt wie am Tag der Erstauslieferung ist größte Vorsicht geboten! Hier kann es sich auch um eine Manipulation handeln um Öl-Lecks und dergleichen zu verschleiern. Besonders dann wenn das Fahrzeug ansonsten einen eher ungepflegten und / oder ungereinigten Eindruck macht!

Selbstverständlich gibt es auch Händler / Verkäufer die ein Fahrzeug dem Käufer möglichst sauber präsentieren möchten. Hieraus ergibt sich natürlich die Frage von wem das Fahrzeug gereinigt wurde und ob es durch einen „professionellen Aufbereiter“ gereinigt, bzw. aufbereitet wurde?

Motorraum eines Hummer H3 – ungereinigt!

Motorraum eines Porsche Panamera – gereinigt!

Ein gereinigter Motor und Motorraum kann auch ein Vorteil sein, da nach einer umfangreichen Probefahrt die eventuellen Öl- und Wasserflecken leichter zu entdecken sind. Auch die anderen Bauteile die sich im Motorraum befinden, wie Kabel, Schläuche, Plastikteile und Verbindungen können leichter untersucht werden. Natürlich können sehr kleine Leckagen und Haarrisse auch nach einer ausgiebigen Probefahrt noch nicht gesehen werden, hierfür müsste die Probefahrt über 200 KM und mehr gehen.

Den seriösesten Eindruck macht ein nur geringfügig verschmutzter Motorraum – denn hier kann angenommen werden, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug regelmäßig gereinigt hat (es können auch hieraus Schlüsse auf den gesamten Pflegezustand gezogen werden).

Eine Probefahrt beginnt bereits im Stehen

Nun geht es los – nein – nicht so schnell: Setzen Sie sich ans Steuer, der Motor läuft noch nicht (er ist noch aus).

Der Verkäufer nimmt auf dem Beifahrersitz Platz.

  • Machen Sie sich zuerst mit allem vertraut, besonders dann wenn Sie mit dem Fahrzeugtyp noch nicht so vertraut sind. Der Verkäufer wird Ihnen sicherlich erklären (insoweit er es selbst weiss), wo sich die Sitzeinstellung, Lenkradverstellung, Feststellbremse befinden und wo der Licht- und Hupenschalter ist. Prüfen Sie alle anderen Funktionen und Schalter. Zum einen wissen sie dann wo sich der Schalter befindet und zum anderen ob er auch funktioniert.
  • Stellen Sie den Sitz und Rückspiegel auf Ihren Körper möglichst passend ein (wie Sie es in der Fahrschule einmal gelernt haben), denn nichts ist stressiger als während der Fahrt nach einer richtigen Position oder wichtigen Funktion suchen zu müssen.
  • Stecken Sie den Zündschlüssel in das Zündschloss und schalten Sie die Zündung ein. Nun müssen für einen kurzen Moment zumindest alle Kontroll-Lampen angehen und bei Dieselfahrzeugen natürlich auch das Symbol des Vorglühens (Glühwendel / Spirale). Im Normalfall fährt der Bordrechner relativ schnell hoch und es erlöschen dann binnen ca. zwei Sekunden einige Symbole. Einige wie z.B. die Ladestromwarnleuchte oder auch die Öldruckleuchte leuchtet selbstverständlich noch. Nun starten Sie das Fahrzeug wie gewohnt. Nach dem Start müssen alle Leuchten in der Anzeigetafel ausgehen, sehen Sie nochmals auf den Kilometerstand und darauf ob hier eine Meldung im Instrumentendisplay erscheint (variiert natürlich von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp). Prüfen Sie das Radio, Navi usw. (Funktion und Display), Schiebedach, elektrische Spiegelverstellung, Fensterheber usw. Testen Sie das Fahrzeug einfach komplett durch.

Bsp. Kontrollleuchten eines Nissan Z 350

Ssangyong Kyron 2.0 TDI 4×4

  • Schalten Sie das Radio auf alle Fälle wieder aus, denn es lenkt bei der Probefahrt ab und überdeckt möglicherweise verdächtige Geräusche. Leider kann das menschliche Hörorgan keine Geräusche in den 40 MHz-Bereichen wahrnehmen, wie sie z.B. von defekten Lagern usw. verursacht werden.

Horchen Sie in das Fahrzeug hinein…

Wenn alles gut ist, könnte es nach der Probefahrt so aussehen…

  • Sollte dennoch ein Symbol auf der Anzeigetafel nicht erloschen sein, kann dies vielfältige Ursachen haben und heißt noch nicht, dass es sich um einen großen Schaden handelt. Es kann ein defekt am Schalter oder Sensor, oder einfach nur ein lockerer Stecker oder eine lockere Steckverbindung sein. Das Auslesen und Löschen des Fehlerspeichers schafft meistens schnell Abhilfe und liefert die notwendigen Informationen.

    Eine Fehlermeldung im Display muss noch lange keine teure Reparatur nach sich ziehen, aber große Vorsicht ist dennoch geboten.

Bsp. ein Auszug von einem Citroën DS 3 – keine Fehler-Codes vorhanden, also alles O.K.

Starten Sie nun den Motor – hoffentlich springt er sofort an?

  • Ziehen Sie die Handbremse so fest an wie Sie können, legen den 2. oder 3. Gang ein und lassen Sie die Kupplung langsam los (als wenn Sie wegfahren möchten). Wird der Motor abgewürgt so ist dies ein Indiz dafür dass die Kupplung bei dem Fahrzeug soweit in Ordnung ist. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe – so stellen Sie den Wählhebel auf „D“ (Drive) bleiben aber fest auf der Bremse mit dem linken Fuß und geben Gas – dann sollte die Motordrehzahl nicht höher steigen als ca. 2700 U/min. je nach Fahrzeug – ist dies der Fall können Sie davon ausgehen dass der Wandler (Kupplung beim Automatikgetriebe) und die Bremsbänder im Getriebe in Ordnung sind. Schwieriger ist eine Prüfung der Kupplungen bei Fahrzeugen mit Doppelkupplung auch als „DGS“ bekannt. Eine vernünftige Prüfung ist hier nicht möglich, da dies unter anderem auch durch die Getriebesteuerelektronik verhindert wird.

    Hinweis: Des öfteren werden auch Fahrzeuge mit einem „Doppelkupplungsgetriebe“ mit einem „Wandler-Automatikgetriebe“ verwechselt. Ein Fahrzeug mit „Wandler-Automatikgetriebe“ kann nicht abgewürgt werden!

Dieser Test zeigt zugleich auch den Zustand der Motoraufhängung: Denn poltert / rappelt der Motor gut fühlbar vor dem Abwürgen, so kann davon ausgegangen werden dass die Motorlagerung überaltert / verschliessen ist. Eine Reparatur kann unter anderem eine kostspielige Angelegenheit werden.

Eine gründliche Probefahrt dauert

Eine sorgfältige Probefahrt dauert nicht bloß ein paar Minuten. Sie sollten das Fahrzeug in möglichst allen Situationen erfahren.

  • Nach der Warmfahrphase des Motors suchen Sie sich am besten eine Strecke, auf der es schnurgeradeaus geht und möglichst wenig Verkehr herrscht. Lassen Sie das Lenkrad vorsichtig aus, der Wagen sollte dann schnur geradeaus weiterlaufen. „Zieht“ er nach einer Seite, kann die Spur falsch eingestellt sein, es könnte auch ein erheblicher Unfallschaden (z.B. durch einen Randstein verursacht) vorliegen.
  • Testen Sie die Bremsen sehr vorsichtig, allem voran bei einem Fahrzeug das Sie nicht kennen. „Zieht“ das Fahrzeug auf eine Seite, gibt es mehrere Möglichkeiten der Ursache: Die Bremsklötze sind verschlissen, oder einer der Bremssättel ist fest, aber auch Feuchtigkeit kann der Verursacher sein.
  • Bei Fahrzeugen mit normalem Schaltgetriebe: Schalten Sie alle Gänge durch, sowie auch mal vom 5. in den 3. und vom 2. in den 4. usw., sollte hier was haken oder sich schlecht schalten lassen, so kann davon ausgegangen werden dass sie Synchronringe des Getriebes verschlissen sind – die Folgen sind eine teure Reparatur, bzw. ein Tauschgetriebe.
  • Testen Sie den Lastwechsel, geben Sie einfach mal kurze Zeit Vollgas und nehmen dann den Fuß kpl. vom Gaspedal und sehen dabei in den Rückspiegel: Ist nichts zu sehen, können Sie davon ausgehen dass das Triebwerk einwandfrei arbeitet. Sollte sich eine schwarze Wolke abzeichnen, kann es sein, dass etwas mit der Kraftstoffverbrennung nicht in Ordnung ist. Bildet sich eine blaue Wolke kann angenommen werden, dass der Motor übermäßig Motoröl mit verbrennt, das über schadhafte Kolbenringe oder Ventilschaftdichtungen in den Verbrennungsraum gelangt.
  • Wenn es für Sie möglich ist fahren Sie mit dem Wagen auch mal auf die Autobahn und fahren das Fahrzeug mit hohen Tempo oder Höchstgeschwindigkeit: Der Wagen muss auch bei Höchstgeschwindigkeit sauber geradeaus laufen und einen sicheren Eindruck vermitteln. Achten Sie nebenbei auch auf die Temperaturanzeige. Dieser darf keinesfalls in den roten Bereich gehen. Ebenso können übermäßige Windgeräusche unter anderen auch auf einen Unfallschaden oder verbrauchte Gummiabdichtungen hindeuten.

Bsp.: ein typisches Protokoll eines Beschleunigungstestes – schön zu sehen sind die Pausen des Gangwechsels.

  • Unmittelbar nach der schnellen Fahrt beobachten Sie die Öldruckanzeige, wie schnell der Öldruck fällt wenn Sie das Gas wegnehmen. Fällt er sehr schnell kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass der Motor bereits sehr verschlissen ist – hängt aber auch von vielen weiteren Umständen ab wie z.B. von der Öl-Viskosität, Öl-Sorte usw..
  • Auf einen weiteren Test sollten Sie keinesfalls verzichten: Um den Durchzug / das Drehmoment des Motors zu testen – schalten Sie in den 4. Gang und geben bei ca. 40 Km/h Vollgas. Der Motor sollte nun ohne zu „Stottern“ und „Ruckeln“ das Gas annehmen und den Wagen wieder beschleunigen.

Bsp.: eines Beschleunigungstest mit einem Citroën DS 3 – 95 PS.

  • Bei Fahrzeugen mit „Automatikgetriebe“ deaktivieren Sie die automatische Schaltung und / oder sperren Sie je nach Fahrzeug im 3. oder 4. Gang und geben dann bei ca. 40 Km/h auch wieder Vollgas – das Fahrzeug sollte dann auch wie bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe ohne zu „Mucken“ gleichermaßen beschleunigen.
  • Um das „ABS-System“ (Anti-Blockier-System) des Fahrzeuges testen zu können sollten Sie sich am besten einen ebenen und möglichst geraden Feld- oder Waldweg suchen. Nun beschleunigen Sie den Wagen auf ca. 30 bis 40 Km/h und machen dann eine Vollbremsung. Zum einen sollte hierbei der Wagen in der Spur bleiben und zum anderen sollten Sie das „Stottern“ des ABS-Systems deutlich spüren können. Blockieren hier die Bremsen vollständig ohne gleich wieder zu öffnen, können Sie davon ausgehen dass das System defekt ist. In der Anzeigetafel sollte nun eine Kontrollleuchte flackernd das Arbeiten des ABS-Systems angezeigen.
  • Um bei einem Fahrzeug mit „ASR-System“ (Anti-Schlupf-System) / „ESP-System“ (Electronic Stability Control) das System zu testen, drehen Sie den Spieß einfach um: Beschleunigen Sie das Fahrzeug aus dem Stand heraus so schnell das normalerweise die Räder durchdrehen müssten. Der Wagen sollte Ihnen dann automatisch das „Gas“ wegnehmen und im Display sollte die entsprechende Anzeige erscheinen, bzw. aufflackern. Ist dies der Fall können sie davon ausgehen das auch das System in Ordnung ist.
  • In diesem Zusammenhang können Sie auch bei „Allrad“ (SUV) Fahrzeugen die gleichen Tests durchführen, einmal ohne Allradantrieb und einmal mit. Etwas schwieriger ist es bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb die u.a. auch als „Quattro“ usw. bekannt sind. Sollte Ihr Probefahrzeug mit einem „Untersetzergetriebe“ (klassischer Geländewagen) ausgestattet sein, so testen Sie auch dies wie vorher beschrieben jedoch einmal im „Normalbetrieb“ und eben einmal im „Geländebetrieb“.

Bsp.: Anzeige 4 WD und Geländeuntersetzung

Bsp.: ESP-System (Electronic Stability Control) arbeite einwandfrei und Anzeige erschein. Glühwendelsymbol erlischt nicht – Hinweis auf einen Fehler in der Vorglühanlage – Glühkerze defekt!

  • Bei den „Allradlern“ ist anzumerken: Ein „SUV“ verhält sich mehr oder weniger wie ein normaler Pkw – ein klassischer Geländewagen und Pickup verhält sich eher wie ein Lkw (hart und bockig).
  • Zu guter letzt: Fahren Sie mit dem Wagen auf einen großen Parkplatz oder einen Verkehrsübungsplatz und drehen ein paar Runden (links und rechts herum) bei voll eingeschlagener Lenkung. Lauschen Sie dabei auf das Lenkgetriebe und das Fahrwerk: Sind knackende, mahlende und schlagende Geräusche zu hören, kann hierfür die Ursache sein, dass Teile der Lenkung ausgeschlagen sind oder auch bei Fronttrieblern die Antriebswellen verschlissen sind. Eine Instandsetzung der Komponenten kann unter Umständen eine kostspielige Angelegenheit sein.
  • Bei Fahrzeugen mit einer extremen Breitbereifung, Tieferlegung und / oder Spurverbreiterung sollte auch auf Schleifgeräusche geachtet werden. Dies darf keinesfalls sein – hier besteht Lebensgefahr!

Bsp. Ein Fahrzeug mit extremer Tieferlegung und Breitreifen.

Zuviel des Guten? Keinesfalls – denn nach unserer Erfahrung, sowie auch der weiterer Experten „wissen rund 50 Prozent der Verkäufer“ dass demnächst eine größere Reparatur ansteht.

Das soll aber keinesfalls bedeuten, dass Sie niemanden mehr über den Weg trauen sollen – dennoch ist stets ein gesundes Misstrauen und Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf angebracht!

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetenter und vertrauenswürdiger Partner zur Seite.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

Bildquelle:

http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

Keywords:

kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, probefahrt, gebrauchtwagenkauf, gebrauchtautokauf, gebrauchtwagen, gebrauchtauto, fahrzeugprüfung, fahrzeuguntersuchung, gutachterkosten, Leasing, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar, fahrzeugleasing, Tachojustierung, Tachomanipulation.

Die häufigsten Betrügereien beim Gebrauchtwagenkauf…

Zwar ist es verboten, dennoch geschieht es tausendfach in Deutschland und ganz Europa.

Die meisten modernen Autos und Fahrzeuge sind innerhalb von wenigen Sekunden zu manipulieren. Die nötigen Gerätschaften sind heutzutage für wenig Geld überall im Internet zu finden und stammen meist aus einer asiatischen Produktion. Der Tachomanipulator braucht nicht mal besonders viel Fachwissen um dem Kilometerstand eines Fahrzeugs zu ändern. Weiter finden sich dann viele Anzeigen mit dem Stichwort „Tachojustierung“ oder „Laufleistungskorrektur“ und ähnlichem.

Auf einem Parkplatz oder in einer Hinterhofgarage schließt der „Dienstleister“ dann sein Gerät an den OBD-Stecker (On-Board-Diagnose) moderner Fahrzeuge und stellt den gewünschten Tachostand innerhalb von wenigen Sekunden ein. Das kostet wenig und bringt beim Verkauft des Autos wesentlich mehr in das Portmonee oder verhindert zum Teil hohe Nachzahlungen bei Leasingfahrzeugen.

Das Auto selbst liefert die besten Hinweise…

Die elektronischen Spuren der wahren Laufleistung auf dem Tacho mögen damit zwar gelöscht sein, dennoch bleibt der Wagen der gleiche und die Daten können auch noch an anderer Stelle in Steuergeräten gespeichert sein. Mit der Manipulation des Tachos verschwinden natürlich auch die Hinweise auf fällige Wartungsarbeiten oder Fehler die gespeichert wurden. Der nichtsahnende und unwissende Käufer ist bei einem solchen Fahrzeug gleich zweimal der Dumme. Denn er hat viel Geld für seinen neuen alten bezahlt, und geht damit das Risiko hoher Schäden ein. Zum Beispiel unterbleibt der längst fällige Zahnriemenwechsel, kann ein Motorschaden die „teure“ Folge sein.

Achten Sie also beim Kauf eines Gebrachten immer darauf, dass die „Gesamtlaufleistung“ und nicht die „abgelesene Laufleistung“ im Kaufvertrag vermerkt wird!

Musterkaufverträge finden Sie auch Online z.B. beim ADAC, Autoscout24 oder Mobile.de und vielen weiteren Plattformen, sowie in ihrem Schreibwarengeschäft nebenan.

Zitat: „Wer schreibt der bleibt!“

Bei einem verschwiegenen Unfallschaden verhält es sich ähnlich. Diesen muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens von sich aus ansprechen. Unterbleibt diese Information, kann der Kunde / Käufer von einem unfallfreien Wagen ausgehen.

Unfallfahrzeuge sind sehr häufig…

Das Risiko, auf einen Unfallwagen zu treffen, ist relativ hoch. Statistiken zufolge rumpelt es auf deutschen Straßen jährlich ca. vier Millionen mal. Es sind zwar meist nur Blechschäden und die sogenannten Parkplatzrempler. Beim späteren Verkauf des Fahrzeugs werden diese dann gerne verharmlost, schwammig formuliert oder gar vergessen: „War nur ein kleiner Kratzer“, „es mussten nur der Stoßfänger und der Kühlergrill gewechselt werden“ oder „die Türe wurde nach einem Parkschaden neu lackiert“ usw., heißt es dann im Gespräch mit dem Verkäufer.

Der Verkäufer begibt sich dabei auf ein sehr glattes Eis, denn die Justiz engt den Unterschied zwischen Bagatellschaden und Unfall immer stärker ein. Heutzutage wird ein Bagatellschaden mit ca. 700,- bis 750,- Euro beziffert so die aktuellen Urteile hierzu. Im Volksmund aus früheren Tagen hieß es: Ein richtiger Unfall sei es erst dann wenn tragende Teile beschädigt und ausgetauscht wurden.

Das ist falsch: Wenn auch nur der Kotflügel nach einem Parkrempler getauscht wurde, ist das Fahrzeug dann fortan ein Unfallwagen.

Ein weiteres Problem mit einem Unfallwagen…

Sollten Sie mit diesem Fahrzeug unverschuldet in ein Unfallgeschehen verwickelt werden, wird der Kfz-Sachverständige das Fahrzeug auf Alt- und Vorschäden, sowie auf die Gesamtlaufleistung hin überprüfen. Somit kann der tatsächliche Wert ihres Autos erheblich von dem abweichen was Sie bezahlt haben. Sollte er dies unterlassen oder übersehen ist sein Schadengutachten nicht verwertbar und somit gegenstandslos / unbrauchbar.

Fazit:

Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer eine Probefahrt und / oder machen ihm den Vorschlag dass Sie das Fahrzeug gerne von einem Sachverständigen besichtigen lassen möchten. Ist der Verkäufer mit dem Vorschlag nicht einverstanden, dann gilt grundsätzlich: Finger weg und nach einem anderen Auto Ausschau halten!

Wenn es um viel Geld geht trauen Sie niemanden und wenn Sie sich nicht absolut sicher sind – holen Sie sich einen Profi hinzu!

Denn guter Rat muss nicht immer teuer sein…

Ihr Kfz-Sachverständiger

Paul Orthuber, Landshut

 

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

Bildquelle:

http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

Keywords:

kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, gutachterkosten, Leasing, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar, fahrzeugleasing, Tachojustierung, Tachomanipulation.

Unfallschäden aufdecken… – Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?

Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.

Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden.

Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!

Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.

(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)

Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)

Beispiel 1:
VW Passat Variant 2.0 TDI
EZ.: 05/2012
KM: 19.700

Beispiel 2:
Hummer H3
EZ: 08/2006
KM: 58.000

Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb.

Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.

Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.

Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.

Lackschichtdickenmessgeräte Endoskopkamera / Videoendoskopkamera

Bedeutung der Lackschichtdickenmessung

Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.

Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.

Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.

Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.

Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.

Dokumentation der Messergebnisse

Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.

(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)

Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme.

Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden

Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.
Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.

Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.

Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.

Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld…

Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.

Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.

Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger – ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.

„author“ Paul Orthuber

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com
www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de
www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

Keywords:
kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, fahrzeugbewertung, wertgutachten, lackprüfung, unfallfreiheitsprüfung, fahrzeugprüfung, checker, fahrzeugbewerter, unfallfreiheit, Sachverständigenbüro, kaufempfehlung, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, gutachterkosten, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar, kfz sachverständigenbüro orthuber, check my car, orthuber-landshut, prüforganisationen, onlinebewerter, onlinebewertung, fahrzeuguntersuchung, gebrauchtwagen untersuchung, gebrauchtwagen prüfung.

Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenheit…

Ein Verkehrsunfall ist meistens eine nerven aufreibende Angelegenheit, die durchaus Bildviel Ärger und Aufwand nach sich ziehen kann. Wenn es dazu noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum reinsten Alptraum und führt zu schlaflosen Nächten.

Damit es nicht soweit kommt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Pflichten und Rechte kennen und diese auch entsprechend nutzen.

BildEs gilt grundsätzlich der § 249 BGB – Art und Umfang des Schadenersatzes; wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, bekommt seine Kosten vom Schädiger, bzw. Unfallverursacher ersetzt. Dies beinhaltet sowohl Reparaturkosten und Anwaltshonorar, wie auch Leihwagen- und / oder Nutzungsausfall-, Gutachterkosten und so weiter. Letztere sind in der Regel erforderlich, um den Schaden am Fahrzeug objektiv festzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Ohne eine fachkundige Dokumentation in Form eines Gutachtens kann es zu bösen Überraschungen kommen. Nicht selten gerät ein Geschädigter vor Gericht in die Situation, dass er mangels Beweisen eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

BildEin solcher Umstand lässt sich meist nur dann verhindern, wenn es ein aussagekräftiges Gutachten von einem ausgebildeten unabhängigen Sachverständigen gibt. Ein qualifizierter Gutachter sollte wissen, worauf es bei der Unfallschadenaufnahme und bei der späteren Gutachtenerstellung ankommt. Bereits ein einziger Satz oder eine falsche Angabe im Gutachten und / oder im Unfallbericht können dazu führen, dass das Gutachten wertlos wird und im nach hinein ein neues Gutachten erstellt werden muss. Dies ist jedoch meist nicht so einfach, allem voran dann nicht, wenn das Unfallfahrzeug bereits entsorgt oder repariert wurde.

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie selbst, nach der geltenden Rechtsprechung einen Anwalt, Gutachter und Werkstatt nach ihrer Wahl bestimmen dürfen und nicht auf die Vorgaben der eintrittspflichtigen Versicherung angewiesen sind, bzw. diese noch weniger befolgen müssen.

BildDennoch versuchen viele Versicherungsunternehmen über ihre Servicehotline den Geschädigten von seinem Recht abzuhalten. Die verantwortliche Versicherung muss den Sachverständigen und bei Bedarf auch einen Anwalt ihres Vertrauens bezahlen, es sei denn, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen Bagatellschaden ist immer dann auszugehen, wenn der Schaden unter ca. 750 Euro liegt. Ein seriöser freier Sachverständiger kann hier den Geschädigten entsprechend beraten und zur Klärung der Sachlage beitragen. Er kennt die Möglichkeiten der Schadensregulierung und kann für den Geschädigten zur wichtigen Stütze werden.

Fazit: Falls Sie sich als Geschädigter nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen freien Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen oder einen Anwalt Ihres Vertrauens -hier bekommen Sie sicherlich kompetente Auskunft über die nötigen Schritte und der gleichen mehr.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

Bildquelle:

http://www.pixelio.de

Keywords:

kfz gutachter muc, kfz gutachter münchen, kfz gutachter landshut, kfz gutachter nürnberg, kfz gutachter nbg, kfz gutachter orthuber, kfz sachverständigenbüro muc, kfz gutachterbüro münchen, kfz sachverständigenbüro landshut, kfz sachverständigenbüro nürnberg, verkehrsunfall, verlusteinbußen, unfallverursacher, § 249 BGB, leihwagenkosten, nutzungsausfall, gutachterkosten, sachverständigenkosten, anwaltskosten, gutachtenerstellung, bagatellschaden, schadenregulierung, servicehotline, versicherungsunternehmen, versicherung, kraftfahrzeugversicherung, unfallschadenaufnahme, teilschuld, reparatur, reparaturkosten, totalschadenabrechnung, anwaltsgebühren, anwaltshonorar.

Neue Homepage von Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger, 84032 Landshut


Neue Kfz-Gutachter Webseite von Paul Orthuber e.K., 84032 Landshut

Der freie Kfz-Sachverständige, Paul Orthuber aus 84032 Landshut hat seine Internetpräsenz neu aufgebaut. Nun erstrahlt die Website im neuen modernen Glanz. Das neue und fundierte Dienstleistungsangebot des Kfz-Gutachters sind nachfolgend genannte: Kfz-Schadengutachten im Haftpflichtfall, Kfz-Schadengutachten im Kaskofall, Gebrauchtwagenbewertung auf der Basis von Audatex / SchwackeListe, technische Kfz-Gutachten, Reparaturbestätigung, Beweissicherung, Spurensicherung, Kaufbetrugsermittlung usw. .

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Sachverständigenbüros sind die Sparten der Campingfahrzeuge, Transporter, Nutzfahrzeuge, Bau- und Landmaschinen sowie der Kommunalmaschinen.

Die enge Zusammenarbeit mit Anwälten, Geschädigten und Versicherer soll wie gewohnt weitergeführt und in Zukunft nach Möglichkeit noch weiter ausgebaut, mit dem Ziel dem Klienten die Best mögliche Dienstleistung zu liefern.

Der Sachverständige ist für Sie zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit mobil zu erreichen, sowie auch die neue Homepage die Möglichkeit bietet einen Auftrag Online zu erteilen.

(139 Wörter, 1150 Zeichen)

Verfasser:

Paul Orthuber, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

Pressekontakt:

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: 0871-1438246, Mobil: 0175-6982612

Fax.: 0871-1438247

eMail: orthuber.paul@hotmail.de / orthuber@audatex.de

Internet: www.kfz-sv-orthuber.de

Pressemitteilungen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber, 84032 Landshut

Nutzungsbedingungen:

Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind deshalb ohne Gewähr. Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich!

Eine professionelle Fahrzeugbewertung spart Ärger, Geld und Zeit…

Neutrale Fahrzeugbewertung durch angestellte und freie Sachverständige, Organisationen und Werkstätten?

Es gibt vielerlei Anlässe und Gründe eine „Fahrzeugbewertung“ durchführen zu lassen. Ein Grund hierfür könnte zum Beispiel sein, dass man einen kleinen Fahrzeugschaden durch Selbstverschulden verursacht hat, oder sich ein kleiner Unfall ereignet hat bei dem man nicht selbst Schuld war, den Unfallschaden reparieren lassen muss oder das Fahrzeug unrepariert verkaufen möchte. Natürlich könnte es auch sein, dass sich Ihre berufliche, familiäre Lage verändert oder einfach nur ein anderes Fahrzeug als besser für Sie geeignet erscheint oder Ihnen gefällt und aus diesem Grunde das Fahrzeug zurückgegeben oder veräußert werden soll.

Andere Fahrzeugbesitzer lassen eine Fahrzeugbewertung durchführen, um sich einen Anhaltspunkt über den tatsächlichen Wert zu verschaffen, zum Beispiel bei evtl. geplanten An- oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges.

Viele freie Sachverständige unterstützen auch beim Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs durch eine Besichtigung des Wagens und prüfen zum Beispiel die Fahrzeugunterlagen auf Vollständigkeit, Unfallfreiheit und den Zustand. Weiter können visierte Sachverständige auch Aussagen bezüglich der internationalen, europäischen, nationalen oder regionalen Marktgängigkeit zu dem betreffenden Fahrzeug geben.

Zum Beispiel; ein Opel Astra mit 60 PS und Automatikgetriebe lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nach regional kaum verkaufen und sollte daher möglichst europaweit angeboten werden. Ein anderes Beispiel ist, Sie wollen einen VW Passat TDI möglichst in Schwarz kaufen, so werden Sie auf dem regionalen Markt eine breite Palette von geeigneten Fahrzeugen vorfinden.

Wie wird eine Fahrzeugbewertung durchgeführt?

Das Fahrzeug wird zunächst einer optischen Sichtprüfung unterzogen und anschließend die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Fahrzeugteile geprüft. Weiter spielen der Verschleiß, eventuell festgestellte optische und/oder technische Mängel und Schäden, Alter, Ausstattungsmerkmale und nicht zuletzt die Laufleistung eine wichtige Rolle bei der Bewertung. Zum Beispiel; ein Audi A4 1,6 Lit. – Benziner mit einer Laufleistung von 85.000 KM (lt. Tacho) und drei Jahre alt, lt. Serviceheft wurde der letzte Service vorschriftsmäßig vor einem Jahr bei 60.000 KM gemacht. Das würde dann heißen es ist demnächst ein großer Kundendienst mit Zahnriemenwechsel bei dem Fahrzeug fällig. Wie sich hier schon erkennen lässt ist eine seriöse und qualitativ hochwertige Fahrzeugbewertung allemal ihr Geld wert wenn Sie von einem unabhängigen und visierten Sachverständigen durchgeführt wird.

Leider werben manche mit hochtrabenden Wörtern und Schleuderpreisen – hier sollten Sie größte Vorsicht walten lassen. Noch wichtiger ist es wenn Sie ein Fahrzeug kaufen möchten, wie man oft Lesen kann! Sie sollten jemanden der sich mit Fahrzeugen auskennt mitnehmen der Sie berät, denn auch hier ist größte Vorsicht geboten. Weiter sollte darauf geachtet werden, dass sich das Fahrzeug in einem gepflegten und sauberen Zustand befindet und ob ein Serviceheft mit regelmäßigen Wartungseinträgen, möglichst mit Rechnungskopien vorgelegt werden kann. Bei kleinen Unfällen ist das Ausmaß des Schadens oft für das ungeschulte Auge kaum sichtbar. Dennoch können diese Schäden beim Fahrzeugverkauf vor allem bei hochwertigen Fahrzeugen den Preis erheblich mindern oder der Käufer zahlt einen viel zu hohen Preis. Auch die Trickkiste der professionellen Fahrzeugaufbereitung lässt so einiges zu, dass für den normalen Käufer vor allem optische Schäden nicht mehr sichtbar sind.

Viele Sachverständige scheuen natürlich das Resultat, dass nach der Fahrzeugbewertung der tatsächliche Wert viel tiefer ausgewiesen wird als der Kunde dies erwartet.

Bei unerfahrenen Fahrzeugkäufer und –verkäufer ist es sehr ratsam professionelle Hilfe bei der Wert- und Zustandsermittlung des Fahrzeugs in Anspruch zu nehmen. Fahrzeugbewertungen werden von allen bekannten Prüforganisationen, freien Sachverständigen und Werkstätten angeboten. Wobei meist die diversen Prüforganisationen mit den Werkstätten in einer engen geschäftlichen Verbindung stehen und dadurch natürlich auch ein gewisses eigenes Interesse verfolgen. Insbesondere dann wenn Sie Ihr Fahrzeug bei demselben Autohaus in Zahlung geben wollen sollten Sie größte Vorsicht walten lassen, den eine sogenannte Fahrzeugbewerterin / -bewerter ist noch lange kein erfahrener freier Kfz-Sachverständiger der ungebunden und weisungsfrei arbeitet.

Die meisten Bewertungen beruhen auf der Basis der sogenannten SchwackeListe, die ständig aktualisiert wird. Anhand dieser wird dann der Wert von Gebrauchtfahrzeugen für Händler und/oder private Nutzer ermittelt. Sie können die Fahrzeugbewertung nach Schwacke auch selbst online durchführen. Jedoch werden hierbei keine werterhöhende oder –mindernde Zustände erfasst, dennoch können Sie sich einen schnellen ersten Überblick zu dem tatsächlichen Wert des betreffenden Fahrzeugs verschaffen.

Geben Sie also acht beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs!

Verfasser:

Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

Bildquelle:

http://www.pixelio.de

Pressekontakt:

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: 0871-1438246, Mobil: 0175-6982612

Fax: 0871-1438247

Mail: orthuber.paul@hotmail.de / orthuber@audatex.de

Internet: http://www.kfz-sv-orthuber.de

Pressemitteilungen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber, 84032 Landshut

Nutzungsbedingungen:

Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind deshalb ohne Gewähr.

Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich!