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Tageszulassung – ein Werbegag des Fahrzeughandels oder doch mehr?

Man spricht von einer Tageszulassung, wenn ein Neuwagen vom Fahrzeughändler einen Tag zugelassen und sofort wieder abgemeldet wird.

Ab jetzt ist es kein Neuwagen mehr und Rabattgrenzen fallen eventuell weg!

Ob für Sie eine „Tageszulassung“ unter anderem auch „Kurzzeitzulassung“ genannt interessant ist, muss jedermann für sich selbst entscheiden… – dennoch kann es ein lohnendes Geschäft sein.

Bei den sogenannten Tageszulassungen oder auch Kurzzeitzulassungen werden die Fahrzeuge vom Händler einen Tag auf seinen Namen zugelassen und gleich am nächsten Tage wieder abgemeldet. Für diesen Vorgang müssen die Fahrzeuge weder bei dem zulassenden Händler stehen noch bewegt werden, der Kilometerstand bleibt bei unverändert und entspricht dem eines Neuwagens. Aus rechtlicher Sicht sind diese Fahrzeuge als Neufahrzeuge anzusehen, wenn diese weiterhin dem aktuellen Modell entsprechen und es nicht länger als höchstens 12 Monate beim Händler stehen.

Vor- und Nachteile die eine Tageszulassung mit sich bringt.

Der Kunde profitiert meist durch einen günstigeren Einstandspreis. Das erworbene Fahrzeug entspricht dem eines Neuwagens und man profitiert von der Neuwagengarantie. Dennoch ist hier Vorsicht geboten; denn die Neuwagengarantie gilt ab dem Tag der Erstzulassung. Sollte der Wagen also schon längere Zeit auf dem Hof des Händlers stehen, vermindert sich damit natürlich die Restlaufzeit der Garantie und für Sie entsteht dadurch ein gewisser Nachteil. Dieser Nachteil der zugleich auch ein höheres Risiko für Sie bedeutet sollte sich im Nachlass selbstverständlich zu Ihren Gunsten wiederspiegeln.

Wie alles im Leben gibt es zwei Seiten, die jeder für sich selbst individuell bewerten muss. Sollten Sie dennoch eine Tageszulassung erwerben sind Sie nicht der Erstbesitzer, sondern vielmehr der Zweitbesitzer. Bei einer späteren Veräußerung des Fahrzeugs kann dies unter anderem eine erhebliche Wertminderung und dadurch eine Erlösminderung bedeuten. Je nach Fahrzeugtyp, Haltedauer und Hersteller verhält sich diese regressiv zum Fahrzeugalter – je jünger das Fahrzeug desto höher die Minderung. Wie des öfteren von vielen Händlern beworben – ist kein Nachteil bei einer Veräußerung zu erwarten, da die Tageszulassung nachgewiesen werden kann. Diese Werbebotschaft ist schlichtweg falsch, denn der potentielle Käufer erwartet von Ihnen, dass Sie diesen ehemaligen Preisvorteil entsprechend weitergeben. Gleichermaßen verhält es sich zum Beispiel bei einem Unfallschaden, denn der Sachverständige stellt bei Bedarf den tatsächlichen tagesaktuellen Wert des Fahrzeuges fest und dies kann für Sie unter Umständen zu großen Einbußen führen. Ein weiterer Nachteil ist darin zusehen, dass Sie das Fahrzeug mit der Ausstattung und Farbe so übernehmen wie es ist. Wobei Sie hier sehr genau hinsehen sollten, denn durch die Harmonisierung in der EU kann das Fahrzeug durchaus in einem anderen EU-Land zugelassen worden sein, sowie auch die Ausstattungspakete von einem anderen EU-Land beinhalten. Wie zum Beispiel; die deutsche Variante hat serienmäßig eine Klimaanlage verbaut, wo hingegen die spanische Variante eine Klimaanlage mit Klimaautomatik besitzt. Dennoch heißt dies nicht dass der Wagen je spanischen Boden gesehen hat. Also Augen auf, dann kann auch eine Tageszulassung eine lohnende Investition sein. Der große Vorteil liegt natürlich darin, dass das Fahrzeug sofort verfügbar ist und vom Käufer übernommen werden kann.

Die Autoversicherung bei Tageszulassungen.

Verschiedene Versicherungen bieten unter anderem spezielle Rabatte für Neufahrzeuge an, die Sie evtl. durch die Tageszulassung nicht mehr nutzen können – also vorher bei Ihrer Versicherung nachfragen! Es sollten sich daher alle erwähnten Nachteile die mit dem Kauf einer Tageszulassung verbunden sind, im gewährten Preisnachlass wiederfinden. Sollte dies nicht der Fall sein so ist es sicherlich ratsam die Finger von einer Tageszulassung zu lassen und sich besser einen Neuwagen anzuschaffen.

Der Vorteil für den Hersteller und/oder Importeur.

Für den Fahrzeughersteller / Importeur und Händler hat die Tageszulassung gewisse Vorteile. Der Hersteller und/oder Importeur profitiert dadurch dass zum Beispiel die Zulassungsstatistik nach oben schnellt, oder das Herstellerwerk Überhänge leichter abbauen kann, bzw. festgebuchte Seefrachtkapazitäten (insbesondere Einheiten aus Asien und den USA) im vollem Umfang genutzt werden können usw. .

Der Vorteil für den Autohändler.

Die Vertragshändler haben meist in ihrem Händlervertrag mit dem Hersteller und/oder Importeur eine Abnahmeverpflichtung die mit einer Rabatt- und Boni-Staffelung gekoppelt ist gezeichnet. Weiter ist er meist bei einer Tageszulassung nicht mehr an die vom Hersteller / Importeur vorgegebenen Rabattgrenzen für Neufahrzeuge gebunden und kann somit den Preis selbst frei gestalten. Daneben gibt es sicherlich für den Händler noch viele weitere Vorteile wenn er das Marketinginstrument der Tageszulassungen nutzt. Er kann dadurch den Fahrzeugbestand von einem Typ in seinem Gebiet erheblich erhöhen. Dies schlägt sich zum Beispiel positiv in der Bevorratung von Ersatzteilen durch kürzere Liegezeiten nieder und somit kann ein besseres Betriebsergebnis (Cash-Flow) erzielt werden.

Fazit

Ein fabrikneues Fahrzeug vom Autohaus kaufen und dennoch viel weniger als für einen Neuwagen zahlen! Mit einer Tageszulassung kann sich so einiges sparen lassen. Jedoch sollte man sich den Besonderheiten die mit einer Tageszulassung verbunden sind im Klaren sein.

 
 

Verfasser:

Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

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Pressemitteilungen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber, 84032 Landshut

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Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind deshalb ohne Gewähr.

Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich!

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Folierung von Fahrzeugen aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen

Fluch und Segen der Fahrzeugfolierung, auch Car-Wrapping genannt…

Die Verhüllung oder Verpackung von Fahrzeugen nimmt einen immer höher werdenden Wert in der Fahrzeugbranche ein.

Die Folierung von Fahrzeugen und anderen Gegenständen wird vielfach auch als Wrapping (Übersetzung: Substantiv = Verpackung, Verhüllung, Umschlag) genannt.


Abbildung 1 – Wikipedia


Abbildung 2 – Fa. Raffler


Abbildung 3 – Wikipedia


Abbildung 4 – Fa. Raffler

Lackschutzfolien aus transparenten Polyurethan…

Transparente Lackschutzfolien können selbstverständlich positiv auf Ihr Fahrzeug einwirken, insbesondere an exponierten Stellen wie, z.B. Stoßfänger, Einstiege, Ladekanten, Türgriffmulden usw. .

Die transparente Folie sollte das Fahrzeug vor Gebrauchsschäden schützen. Die z.B. durch aufgewirbelte Steinchen an dem Frontstoßfänger oder Kratzer die einfach durch das Ein- und Austeigen, bzw. Be- und Entladen auch bei vorsichtigem Umgang entstehen können.


Abbildung 5 – Feine Kratzer und Steinschläge


Abbildung 6 – sind kaum vermeidbar…


Abbildung 7 – Fronschürze wie Sandgestrahlt, einhergehend


Abbildung 8 – mit einer erheblichen Wertminderung, bzw. hohen Wiederherstellungskosten.

Im Idealfall sollte die Folie gleich nach dem Kauf auf das neue Fahrzeug aufgeklebt werden. Einige Hersteller von Fahrzeugen bieten die Schutzbeklebung auch schon ab Werk an. Ist dies bei Ihrem Wunschfahrzeug so der Fall sollten Sie die Mehrkosten in Kauf nehmen – dies zahlt sich später allemal aus. Insbesondere bei Leasingfahrzeugen, zahlt sich bei Rückgabe die Schutzmaßnahme aus und schützt Sie vor eventuell hohen Nachzahlungen. Nicht zuletzt erhalten Sie den Wert des Fahrzeugs und erzielen bei Verkauf einen guten Wiederverkaufswert.

In der Regel lässt sich die Folie meistens auch nach einigen Jahren rückstandslos entfernen.

Dennoch sollen Sie auf die Qualität der Folie achten, von Billigimporten aus dem asiatischen Raum die meist über diverse Online-Plattformen angeboten werden raten wir Ihnen ab. Diese Folien können unter Umständen im Klebstoff der Folie Weichmacher enthalten, die den Lack angreifen und tiefgehende Beschädigungen verursachen. Die Montage der Folien sollte durch Profis erfolgen die etwas von ihrem Handwerk verstehen. So können Schäden an ihrem Fahrzeug vermieden werden und Sie erhalten für ihr Geld eine solide Arbeit.

Fahrzeuge als Werbeträger werden schon seit langem genutzt…

Die Möglichkeit der Werbung auf den Freiflächen von Firmenfahrzeugen wir schon seit langer Zeit genutzt. Neuerdings werden auch Behördenfahrzeuge aus Gründen der besseren Neutralisierung und Wiedervermarktung oftmals mit Folien beklebt.


Abbildung 9 – Feuerwehr


Abbildung 10 – Einsatzfahrzeug


Abbildung 11 – Werbefahrzeug I


Abbildung 12 – Werbefahrzeug II

Die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung von Werbung auf Fahrzeugflächen ist dank der Computerschnitt- und Digitaldrucktechnik nahezu grenzenlos geworden. Nicht zuletzt können auch Unternehmer von Flottentarifen durch den Leasinganbieter profitieren, da diese auf bestimmte Fahrzeugmarken und allem voran auf bestimmte Farben einen geringeren Preis kalkulieren können da diese am Markt einfach gängiger sind und dadurch wieder besser verkauft werden können.

Folierung von kompletten Fahrzeugen, bis hin zur kompletten „Point of Sale“ Gestaltung…

Immer häufiger greift auch der private Fahrzeugnutzer auf die neue und nahezu grenzenlose Technik der kompletten Folierung zurück. Daneben wird die Technik des „Wrapping“ auch anderweitig eingesetzt, wie z.B. an Flugzeugen oder Möbeln und nicht zuletzt in der gesamten Werbebranche von Displays bis hin zur kompletten „Point of Sale“ Gestaltung.

Abb. 13 – komplett Folierung

Abb. 14 – Farbänderung I

Abb. 15 – Farbänderung II

Abb. 16 – Display – Samsung

Die Individualisierung von privaten Fahrzeugen nimmt auch bei Privatnutzern einen im höher werdenden Stellenwert ein. Dennoch sollte man sich über ein paar Dinge im Klaren sein und diese berücksichtigen. Die Motivation hierzu, das man sein Fahrzeug verkleidet ist so unterschiedlich wie das sichtbare Ergebnis das durch die „Handwerkskunst“ und dem „Künstler“ entsteht. Das heißt aber noch lange nicht dass die Maßnahme auch einen werterhöhenden Faktor darstellt, meist ist dies das Gegenteil. Da sich jeder Gebrauchtwagen-Käufer natürlich zum einen die Frage stellt: warum wurde das Fahrzeug beklebt und zum anderen was sollte eventuell damit zugedeckt werden? Ganz zu schweigen von den persönlichen Wünschen der Farbgestaltung, bzw. des Designs.

Hinweis: Sollten Sie sich bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf für einen Wagen mit kompletter Folierung entscheiden – sollten Sie das Fahrzeug in jedem Fall von einem Kfz-Sachverständigen auf die „Unfallfreiheit“ hin untersuchen lassen!

Nicht zuletzt muss erwähnt werden dass die derzeitigen hochwertigen Folien dennoch einem Alterungsprozess unterliegen und nach vier bis sechs Jahren derart verschlissen sind dass sie erneuert werden sollten. Es ist davon auszugehen das sich diverse Ecken lösen, bzw. dass die Folie porös wird oder sich gar Risse bilden. Selbstverständlich ist dies von vielen Faktoren anhängig, wie z.B. ob das Fahrzeug überwiegend in einer Garage oder es tagtäglich auf der Straße steht und ob es der Sonneneinstrahlung ungedämmt ausgeliefert ist und vielen weiteren.

Hinweis: Sind Sie im Besitz eines geleasten Fahrzeugs und haben den Wunsch den Wagen durch Folie umzugestalten – so sollten Sie dieses Vorhaben mit Ihrem Leasinggeber unbedingt vorab klären und sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen!

Es sind Folien von den verschiedenen namhaften Herstellern am Markt erhältlich, die sich nicht nur hinsichtlich des Preises, der Farbe und Farbbrillanz differenzieren, sondern auch in der Stärke / Struktur und nicht zuletzt im Grad des Glanzes, da matte Farben derzeit aktuell in Mode sind.

Die Folierung aus der Sicht des Kfz-Sachverständigen bei der Schadenregulierung…

Nicht zuletzt führt ein foliierter Wagen des öfteren zu erheblichen Streitigkeiten in der Schadenregulierung, bzw. zu den tatsächlich zu erstattenden Beträgen.

Insbesondere ist dies der Fall bei Motiv-Folierungen, da es hier auch bei ansonsten verhältnismäßig kleinen Schäden zu hohen Schadensummen kommen kann. Es sind hier nicht nur die beschädigten Teile, wie Stoßfänger, Kotflügel, Türe usw. zu tauschen und neu zu lackieren. Des öfteren ist auch dann die ganze Seite durch das Motiv neu zu foliieren. Bei Totalschäden ist es noch schwieriger da ein gleichwertiges Fahrzeug (incl. der Folierung) am Markt kaum oder gar nicht zu bekommen ist und der Sachverständige nach seiner Schätzung den Wiederbeschaffungswert bestimmen muss. Das heißt er muss sowohl die werterhöhenden wie auch die wertmindernden Faktoren berücksichtigen! Auch für die Kfz-Sachverständigen ist dies eine schwierige Frage; z.B. ist der zu bewertende Wagen in einer gut gängigen und zeitgemäßen Farbe wie silber oder schwarz so ist die Folierung allemal als Wertmindernd anzusehen. Ist andererseits der Wagen in einem himmelblau oder türkisgrün so kann die Folierung als werterhöhend angesehen werden.

Allemal kann natürlich eine „Schutzfolierung“ als Werterhöhend angesehen und auch so bewertet werden.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

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Das Frühjahr steht vor der Tür und gebrauchte Cabrios sind „In“…

Der Frühling ist zugleich auch Cabriozeit…

Wer Träumt da nicht von einen offenen flotten Flitzer…

Bildquelle: Pixelio

Hier sollten Sie aber ein paar wesentliche Dinge beachten…

Die Preisunterschiede können bei bestimmen Gebrauchtcabrios exorbitant sein. Bei bestimmten älteren Fahrzeugen können die geschlossenen Versionen des öfteren schon für ein paar hundert Euro erstanden werden, wohingegen die offenen Versionen mehrere tausend Euro am Markt kosten. Hier sollte auch beachtet werden, dass die Cabrios nicht zwangsläufig eine bessere Qualität haben als die geschlossenen Karosserieversionen.

Abbildung 1 – Ob ein Porsche 911…

Abbildung 2 – oder ein Boxster…

Abbildung 3 – oder ein Alfa Romeo „Spider“…

Abbildung 4 – oder ein Audi A5…

Abbildung 5 – es gibt auch viele weitere, nahezu für jedes Budget…

Wer sich ein wenig mit der Geschichte des Automobils befasst wird schnell feststellen, dass es überwiegend Cabrios gegeben hat und eine geschlossene Karosserie oft nur wenn überhaupt gegen Aufpreis zu bekommen war.

Abbildung 6 – Ford 1931 (Bildquelle: pixelio)

Abbildung 7 – Opel 4 PS „Laubfrosch“ 1926 (Bildquelle: pixelio)

Selbstverständlich nutzen heutzutage die wenigsten Besitzer ihr Cabrio, Spider oder ihren Roadster das ganze Jahr. Vielmehr möchte man nicht auf den Genuss des offenen Fahrens verzichten und ist dadurch auch gerne bereit hier ein paar Euro´s mehr auszugeben als für den Bruder mit geschlossener Bauform.

Die Online-Plattformen wie z.B. Autoscout24.de, mobile.de, auto.de und viele weitere sind voll mit „Cabrios, Spider und Roadster“ jeden Baujahres, Größe und Preisklasse…

Auch bei vielen gutsortierten Fahrzeughändlern stehen fast für jeden Geldbeutel die gewünschten Fahrzeuge auf dem Hof und warten auf seinen Käufer…

Doch bevor Sie sich auf die Suche machen, sollten Sie sich überlegen was Sie wirklich wollen und welche Kriterien das Fahrzeug für Sie erfüllen sollte! Informieren Sie sich auch über die laufenden Kosten die ein derartiger Wagen verursacht.

Aus Erfahrung wissen wir: Bei keiner anderen Fahrzeugart sind die Fehlkäufe so hoch wie bei „Cabrios“ – dies sollten Sie bedenken!

Nun stellt sich die Frage; welcher Cabrio-Typ sind Sie?

Erstellen Sie sich hierzu vielleicht eine kleine Pflichtenliste, mit den für Sie relevanten Fragen wie z.B.: Kofferraumgröße, Stoff- oder Hardtop, Sitzplätze, Abmessungen, Leistung, Federung, Sitz konform (denn ein Schalensitz muss nicht unbedingt bequem sein) usw. …

Wenn Sie sich für eine neues oder junges Cabrio entschieden haben, kann vor Kauf nur empfohlen werden dass Sie sich bei einem der Autovermieter umsehen und einfach mal für einen Tag oder ein Wochenende eines der zahlreichen Angebote hierzu nutzen – danach wissen Sie sicher viel mehr und es schützt Sie möglicherweise vor einem Fehlkauf!

Denn es macht nicht immer Spaß, mit einem tollen, großen und leistungsstarken „Cabrio oder Spider“ auf Strecken unterwegs zu sein wo eine Reglementierung nach der anderen angetroffen wird. Oder ein LKW und Wohnmobil nach dem anderen vor einem ist und Sie dessen Dieselgestank abbekommen – dies kann auch sehr schnell zu Aggressionen und Frust führen!

Möglicherweise ist dann – weniger mehr!

Auch ein kleines, schnittiges und wendiges „offenes Gefährt“ kann viel Fahrfreude bereiten…

In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten vor dass nach kurzer Zeit, Käufer diverse Mängel an dem Fahrzeug beanstanden – die aber Sicherlich keine Mängel sind die der Verkäufer zu verantworten hat, wie z.B. feste Bremssättel an der Hinterachse (einfach dadurch entstanden weil der Fahrer mit dem heißen Flitzer nur in der Innenstadt flaniert und den Wagen nicht (annähernd Bauartgerecht) fährt)!

Es ist nicht einfach die richtige Wahl zu treffen… – schützen Sie sich vor einem Fehlkauf!

Bei Cabrios trifft man des Öfteren auf den Begriff der „Verwindungssteifigkeit“!

Der Ausdruck „Verwindungssteifigkeit“ ist im Zusammenhang mit Cabrio-Fahrzeugen des öfteren anzutreffen. Er soll die Stabilität gegenüber dem Bruder mit geschlossener Bauform im Vergleich darstellen. Um es besser zu verstehen sollten Sie sich die nachfolgenden Bilder genauer ansehen – insbesondere die Konstruktionsweise moderner, selbstragender Karosserien wie hier z.B. der 1er BMW. Die Roadster u.d.gl. werden meist auf der Basies eines sehr verwindungssteifen „Gitterrahmen“ aufgebaut. Diese Bauart gewährleistet zwar eine sehr hohe Torsionssteifigkeit jedoch sind die Crashwerte meist sehr schlecht.

Beispiel: Die hochsteife Karosserie des BMW 1er Cabrio.


Abbildung 8 – Quelle: BMW

Sicherheit mit Substanz: Mit hochfesten Stahlsorten, zusätzlichen Verstärkungen und speziellen Deformationselementen sind Sie und Ihre Passagiere sicher geschützt. Die hohe Torsionssteifigkeit gewährleistet Fahrdynamik und Crashsicherheit. Auch in puncto Verwindungssteifigkeit erreicht das BMW 1er Cabrio Werte, die für vollen Fahrspaß und optimalen Schutz sorgen.

Beispiel: Der Leiterrahmen eines Oldtimers.


Abbildung 9 – Quelle: Wikipedia

Der Leiterrahmen ist eine Form der tragenden Struktur von Kraftfahrzeugen. Der Name kommt daher, dass er wie eine Leiter aussieht. Zwischen zwei Längsholmen sind mehrere Querstreben eingesetzt. Üblich sind C-förmig abgekantete Blechprofile als Längsträger. In Lastkraftwagen sind die Holme gerade durchgehend, bei Personenwagen wurden sie seit den zwanziger Jahren zwischen den Achsen etwas nach unten gekröpft (Tiefrahmen) oder unter der Hinterachse durchgeführt (Underslung-Rahmen), um den Schwerpunkt zu senken und die Querschnittsfläche des Fahrzeugs zu verringern.

Beispiel: Der Gitterrahmen von Sport- und Rennwagen


Abbildung 10 – Quelle: Wikipedia

Ein Gitterrahmen ist ein Raumfachwerk, das vornehmlich in der Luftfahrt und im Automobilbau Anwendung findet. Auf Gitterrahmen aufbauende Sportwagen waren zum Beispiel der Mercedes-Benz 300 SLPorsche 550 ALotus Seven und der Lamborghini Countach. Auf den Gitterrahmen eines Automobils wird eine leichte Karosserie aus Aluminium oder Kunststoff aufgesetzt, die nicht zur Stabilität des Fahrzeugs beiträgt.

Das Cabrio-Verdeck, Dichtungen und Klappmechanismus (Gestänge)

Sie sollten bei der Besichtigung eines Cabrios möglichst mit dem Dach / Verdeck beginnen. Ganz gleich ob das Dach des Wagens aus Kunststoff oder Stoff ist, des öfteren wird behauptet das Schäden leicht und schnell zu erkenn sind – dem würden wir widersprechen. Selbstverständlich sind große Risse, lose Dichtungen, starke Knickstellen aufgegangene Nahtstellen für die meisten Leute zu erkennen. Dennoch liegt meist der Schaden im Detail und der ist leider nicht mehr so einfach zu erkennen. Hierbei handelt es sich nicht zuletzt oft auch um Bedienungsfehler oder einfach nur Schlamperei.

Abbildung 11 – Z.B. Stoffverdeck war beim Schließen nicht in der Führung / Schaden – Überdehnung der rechten Einfassung.

Auch der Dachmechanik / dem Klappmechanismus sollten Sie große Aufmerksamkeit entgegenbringen, hier verbergen sich des Öfteren große Schäden, das die Freude an einem Carbrio schnell erheblich mindern könnte und nicht zuletzt mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Man sollte nicht übersehen dass bei so mancher neuerer Bauart eine verhältnismäßig komplizierte Mechanik in Verbindung mit Stellmotoren und Steuergeräten zum Einsatz kommt.

Abbildung 12 – Klappmechanismus von modernen Cabrios.

Nicht zuletzt sollen Sie sich die Dichtungen ganz genau ansehen. Insbesondere bei Klappdach Cabrios wie z.B. der Peugeot 206 CC oder auch der VW Eos sowie viele weitere Modelle von den verschiedensten Herstellern. Die Dächer teilen sich meist in mehreren Segmenten auf so dass sie auch im beengten Kofferraum noch Platz finden, daher müssen die Segmente gegeneinander abgedichtet werden und genau hier liegt auch die Schwierigkeit.

Feuchtigkeit? Ein Problem bei vielen offenen Fahrzeugen…

Kommt Ihnen nach öffnen der Türe ein ungewohnter / moderiger Geruch entgegen sollten Sie sich den Wagen sehr genau ansehen, auch unter den Bodenteppichen – dann können Sie davon ausgehen dass Wasser an einer Stelle in das Fahrzeug eindringt. Die eindringende Feuchtigkeit verursacht nicht nur den unangenehmen Geruch, sondern führt auch zu Rost und teilweise durch Kondensation zu Ausfällen von diversen Steuergeräten die an den verschiedensten Orten im Wagen verbaut sind. Nicht zuletzt kann es zur Schimmelbildung, insbesondere an der evtl. verbauten Lederausstattung und dem Cabrio-Verdeck sowie dessen Innenverkleidung / Dämmung kommen. Dies ist dann sehr unangenehm und obendrein gesundheitsschädlich.

Abbildung 13 – Rostansatz im Kofferraum eines Alfa Romeo „Spider“

Rostschäden verursacht durch eindringende Feuchtigkeit bei „Cabrios“ leider keine Seltenheit! Daher gilt grundsätzlich – genau prüfen bevor man sich bindet!

Eine gute Nachricht noch zum Schluss

Die meisten Cabrios werden meist nur für Ausflüge benutzt. Daher kann davon ausgegangen werden das die Technik weniger beansprucht wurde als vergleichsweise bei einem Bruder in der geschlossen Bauform, mal von den reinen Fahrmaschinen abgesehen wie einige „Roadster“ dies sind.

Käufer die sich möglichst schadlos halten wollen, sollten die Überprüfung stets von einen absoluten Profi vor Kauf, bzw. Übernahme durchführen lassen – mehr Geld können Sie sich möglicherweise nicht sparen…

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, bzw. in der Nähe des Fahrzeugs, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

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Spurenerkennung an Unfallfahrzeugen

Für den Kfz-Sachverständigen oben so für den erst offensichtlich regulierungspflichtigen Versicherer ist es oft sehr schwer den tatsächlichen Verursacher von Unfallschäden auszumachen. Den der Versicherer hat meist nur Kenntnis von dem Schadenbericht und dessen Inhalt der eingereicht wurde.

Damit ist natürlich auch die Frage verbunden, wer ist wirklich derjenige der den Schaden regulieren (bezahlen) muss?

Selbstverständlich ist der Kfz-Sachverständige verpflichtet über die für Ihn ersichtliche Plausibilität Auskunft zu geben. Meist kann er aber nur ausweichend auf die Schadenakte / Schadenunterlagen verweisen da er nur einen Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe erhält, dies sowohl vom Geschädigten wie auch vom Versicherer.

Im Normalfall sieht der Sachverständige auch nur ein Fahrzeug, eben nur das – das er zu begutachten hat!

Zitat: Das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile…

Wer war hier wohl der Verursacher – der VW Touareg oder der Holzrückezug?



Zu ihrer Information: Der Holzrückezug ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Bertriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens versichert.

Der VW Touareg ist bei einem anderen Versicherer Vollkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung versichert – bei dem VW handelt es sich um das Fahrzeug des Unternehmers!



Im Falle dass der Holzrückezug der Verursacher war, ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen. Da in der Regel betriebsinterne Schäden von der Haftung meist durch die vertragliche Regelung ausgeschlossen sind.

Aber auch die Vollkaskoversicherung tritt normalerweise nicht in die Haftung ein, da es sich hierbei um keinen Unfall im Sinne der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)“ handelt.

(In den AKB § 12 II f) heißt es: durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis…)

In diesem Fall war eindeutig das Holzrückefahrzeug der Verursacher des Schadens.

Der Abrieb an dem Touareg ist durch das Durchdrehen des rechten Hinterrades entstanden…

Das heißt in diesem Fall, der Unternehmer bleibt auf den Schaden von ca. 9.000,- € sitzen und muss ihn selbst berappen.

Für Rückfragen udgl. stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne…

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

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http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen – Kfz-Sachverständigenbüro Paul Orthuber e.K.

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Ärger bei Mängel nach Gebrauchtfahrzeugkauf

Jährlich wechseln rund sieben Millionen PKWs ihren Besitzer. Treten bei dem Gebauchten Schäden auf, wird oft darüber gestritten, wer dafür aufkommen muss.

Die meisten Fahrzeuge gehen in ihrem Leben durch mehrere Hände. Alljährlich wechseln rund sieben Millionen gebrauchte Autos in Deutschland den Besitzen.

Geht dann was zu Bruch, gibt es häufig danach viel Ärger: Zum einen ist der Schaden ein Mangel oder einfach nur laufleistungsbedingter Verschleiß und zum anderen wer muss nun für den Schaden aufkommen?

Ist der Schaden nun ein Mangel oder nutzungsbedingter Verschleiß?

Derartige Fragen gehören unter anderem zu den Klassikern in den Anwaltskanzleien und in den Kfz-Sachverständigenbüros.

Weiterführende Informationen finden Sie hier im Blog und auf unserer Homepage unter www.kfz-sv-orthuber.de oder www.orthuber-landshut.de, sowie auch die bekannten Automobilclubs wie der „ADAC“ (www.adac.de/infotestrat) usw. halten zahlreiche Informationen für Sie zu diesem Thema bereit.

Der richtige Kaufvertrag?

Für den Kauf eines Fahrzeugs brauchen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag, denn auch eine mündlich getroffene Vereinbarung, bzw. geschlossener Vertrag ist verbindlich. Sie haben dann aber nichts in der Hand, sollte es zu Problemen kommen!

„Privatverkäufer“ dürfen keine Haftung für Mängel ausschließen!

Gehen Sie auf Nummer sicher mit einem vorformulierten Kaufvertrag, der von Juristen erarbeitet wurde. (Ein kurze Linkliste zu den Downloads von „Kaufverträgen“ für den privaten Kauf / Verkauf finden Sie am Schluss dieses Berichtes.)

Wie ist es nun mit der Haftung?

Gleich wie bei einem Neuwagenkauf gelten auch beim Gebrauchtwagenkauf zwei Jahre Sachmängelhaftung. Privatleute können sich jedoch davon befreien, in den nachgenannten Musterverträgen ist der Haftungsausschluss enthalten. Fahrzeughändler kommen aus der Haftung nicht heraus, sie haben aber dennoch die Möglichkeit diese auf ein Jahr zu verkürzen. Im Fall, dass ein Mangel auftritt kommt in der Regel der Käufer im ersten halben Jahr verhältnismäßig leicht zu seinem Recht. Tritt ein Mangel, bzw. ein Schaden nach der Halbjahresfrist ein wird es schwerer, denn der Käufer muss dann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Er braucht dazu möglichst handfeste Belege oder ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Was ist nun ein Mangel und was ist Verschleiß?

Für die Haftung ist das die ausschlaggebende Frage, über die dann vor Gericht gestritten wird.

War beispielsweise die Lagerung der Lichtmaschine schon beim Kauf ausgeschlagen, bzw. verschlissen – so wäre dies dann ein Mangel!

Oder ist sie Alters- und / oder Laufleistungsbedingt verschlissen – so wäre dies dann einfach nur normaler Verschleiß!

Ort der Reparatur, bzw. der Nacherfüllungsort!

Heutzutage ist es nichts außergewöhnliches mehr; dass für das passende Fahrzeug zum gewünschten Preis usw. schon mal von Berlin nach München oder München nach Bremen gereist wird.

„Sollten Sie derartiges vorhaben sichern Sie sich vorher möglichst gut ab! Die meisten Kfz-Sachverständigenbüro in der betreffenden Region sowie auch die einschlägig bekannten Prüforganisationen bieten „Gebrauchtwagen-Checks“ zu relativ kleinen Preisen an – nutzen Sie diese Möglichkeit und gehen kein Risiko ein.“ Laufleistungsmanipulation (Tacho-Betrug) lässt sich auch von Profis kaum oder nur schwer nachweisen!

„Bei einem Mangel, kann ein weiter Weg zum mächtigen und kostspieligen Problem werden!“

Weil der „Nacherfüllungsort“ wie es im Rechtsdeutsch heißt, beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer hat das Recht selbst zweimal nachzubessern oder zu bestimmen, wo und in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt werden soll.

Tipps für den Verkäufer vom Kfz-Sachverständigen.

„Scheckheft gepflegt, unfallfrei usw. – derartige Eigenschaften sollten Sie nur zusichern, wenn Sie sich sicher sind dass diese auch stimmen“.

Selbstverständlich gilt dies auch für die Angaben in einer Anzeige (ganz gleich ob in Printmedien oder im Internet auf den bekannten Plattformen für Gebrauchtfahrzeuge).

„Alles was Sie dort „schreiben und / oder zusagen“ wird zum Vertragsbestandteil, wenn es im „Kaufvertrag“ nicht ausdrücklich widerrufen wird.

Klauseln die unwirksam sind!

So mancher Händler versucht mit Klauseln wie z.B. „gekauft wie gesehen“ oder „ohne jegliche Garantie“ usw. bei privaten Käufern die Haftung auszuschließen. Das ist dann sicherlich für den Händler ein Eigentor, denn dadurch haftet er nicht nur ein, sondern zwei Jahre.

Weitere Informationen u.a. auch Musterurteile udgl., Downloads und Checklisten finden Sie hier in unserem Blog und via Internetsuche bei den allseits bekannten Suchmaschinen.

Musterkaufverträge zum Download:

„ADAC“ Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

„mobile.de“ Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug von Privat

„autoscout24.de“ Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

„kfz-auskunft.de“ „KFZ-Kaufvertrag“ für ein gebrauchtes Auto

Auch erhältlich in allen gutsortierten Schreibwarengeschäften, sowie auch über die Internetsuche via Bing, Google, Yahoo und vielen weiteren.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut 

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

Fax: +49 871 1438247

info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net 

Bildquelle: 

http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

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Rechtliches und Tipps zur Probefahrt…

Die gute Vorbereitung einer Probefahrt ist sehr wichtig und was Sie darüber wissen sollten…

Rechtliches und der Versicherungsschutz bei einer Probefahrt

Probefahrten bei Fahrzeughändler:

Meist sind die Fahrzeuge bei einem seriösen Händler vollkaskoversichert. Fragen Sie unbedingt auch nach, wie hoch die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens ist. Verfügt der Händler für das Fahrzeug über keine Vollkaskoversicherung und kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, so muss der Händler für den verursachten Unfallschaden aufkommen. Dies gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde, bzw. Sie der Geschädigte sind.

Probefahrt mit einem Privatfahrzeug:

Bei einer Probefahrt mit einem Fahrzeug eines Privatanbieters ist die Rechtslage anders: Im Falle dass für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung (also nur Haftpflichtversicherungsschutz) besteht und es zu einem Unfall kommt der von Ihnen verursacht wurde, müssen Sie als Probefahrer / Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen, und dies auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. Ebenso gilt dies auch für den entstandenen Schaden an dem Probefahrzeug, also Vorsicht das kann sehr teuer werden!

(Einfach: Die Haftpflichtversicherung begleicht den entstandenen Schaden des Geschädigten – dennoch den eigenen Schaden am Probefahrzeug müssen Sie aber selbst begleichen!)

Wenn Sie sich nicht sicher sind und Ihnen das Risiko zu hoch ist, verzichten Sie auf eine Probefahrt und lassen Sie das Fahrzeug von einem Profi überprüfen.

An dieser Stelle sollte auch noch erwähnt werden: Wenn der Verkäufer von Ihnen den Personalausweis und den Führerschein sehen möchte, ist dies durchaus legitim und wird unter anderem vom Gesetzgeber verlangt.

Denn wenn er Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lässt, verliert er zum einen seinen Versicherungsschutz und zu anderen ist das dann gem. § 21 StGB – „Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ – dies ist dann mit einer entsprechenden Strafe und sechs Punkten im Verkehrsregister in Flensburg verbunden.

Weiter kommt auch die Kaskoversicherung nicht dafür auf, wenn der Probefahrer mit dem / ihren Fahrzeug auf Nimmerwiedersehen verschwindet.

Kauf eines Fahrzeuges mit Zulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Zulassung kaufen, so geht die zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Haftpflichtversicherung kraft Gesetz auf Sie als Käufer über. Sowohl Sie als auch der Verkäufer müssen den Vorgang (Mitteilungspflicht) dem Versicherer binnen einer Woche mitteilen.

Genauso muss auch die Umschreibung / Ummeldung bei der Zulassungsstelle laut Gesetzt binnen weniger Tage erfolgen (spätestens nach einer Woche). Ansonsten kann dies steuerrechtliche Konsequenzen haben oder im Schadenfall zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen…

Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kann z.B. ein „Kurzzeitkennzeichen“, bzw. eine sog. „Rote-Nummer“ von großem Vorteil sein.

Sind Fahrzeugmängel vorhanden?

Sie sollten besonders vorsichtig sein, wenn Sie Mängel am Fahrzeug feststellen, oder der Anbieter Sie darauf hinweist.

  • Verlangen Sie möglichst bei Unfallschäden die Reparaturrechnung oder den Kostenvoranschlag, bzw. das Gutachten, vertrauen Sie nicht auf mündliche Aussagen.
  • Vereinbarungen und Zusicherungen wie z.B. „Der Schaden wird noch repariert“ usw. sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen. Listen Sie möglichst die Schäden im einzelnen genau auf. („Wer schreibt der bleibt!“)
  • Sollten Sie sich unsicher sein, oder Sie die Schäden / Mängel nicht einschätzen können: lassen Sie das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen begutachten. Der Verkäufer sollte einer Untersuchung durch einen unabhängigen Prüfer auf jeden Fall zulassen.

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetente und vertrauenswürdige Partner zur Seite.

Autor / Verfasser: 

Paul Orthuber e.K.

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Gallmeierstraße 1c

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Die Probefahrt ein Test auf Herz und Nieren


Ob das Fahrzeug wirklich das hält, was ihnen versprochen wurde zeigt sich bei einer Probefahrt ganz schnell. Wir wollen Ihnen helfen, Macken und Mängel aufzuspüren.

Eine Probefahrt ist keine Formsache! Sie ist vielmehr der wichtigste Teil der Besichtigung – denn hier zeigt sich ungeschminkt, ob das Fahrzeug wirklich das hält, was der Verkäufer versprochen hat.

Leider können Sie nicht alle Mängel bei einer Probefahrt feststellen – sollte es aber bereits hier haken, wissen Sie, dass Sie besser nach einem anderen Ausschau halten sollten.

Die Besichtigung des Fahrzeuges verlief ohne böse Überraschungen, dennoch können Sie sich noch nicht sicher fühlen: Der jetzige Vorgang ist meiner Meinung nach der wichtigste und somit zugleich auch die größte Chance, gravierende Mängel zu erkennen, aufzuspüren und zu erspüren.

So sollte eine Probefahrt möglichst nicht aussehen!

Bei Auktionen ist eine Probefahrt meist nicht möglich – daher gehören sie in die Hände von Profis oder Spekulanten!

Es gutes Zeichen für Sie ist, wenn der Verkäufer mit einer Besichtigung und ggf. einer Probefahrt durch einen Kfz-Sachverständigen, oder mit einem Check bei einer der Organisationen einverstanden ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass der Wagen der Ihre ist wenn alles passt, ist ein solcher Zeitaufwand allem voran bei höherwertigen Fahrzeugen eine lohnende Investition.

Selbstverständlich sollten Sie sich vorab über ihren Wunsch den Wagen untersuchen zu lassen mit dem Verkäufer entsprechend abstimmen!

In unserem Download-Bereich befindet sich auch eine Checkliste die Sie jederzeit herunterladen und ausdrucken können. Gehen Sie Checkliste einfach Punkt für Punkt durch – und Sie sind schon mal soweit auf der sicheren Seite.

Vereinbaren Sie am besten eine Probefahrt unter der Woche

Von Kfz-Sachverständigen, in Prüfzentren oder einer guten Kfz-Werkstatt kann ihr Fahrzeug von Profis auf Herz und Nieren überprüft werden. Die Honorare / Gebühren dafür liegen meistens bei ca. 100,- € bis 400,- € je nach dem was alles untersucht werden soll. Meines Erachtens ist es dennoch eine sehr sinnvolle Investition – selbstverständlich muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Durch die Prüfung können Sie erkennen – ob das Fahrzeug was taugt?

Verläuft die Prüfung des Wagens negativ, so ist zwar ihr Einsatz in Form von Zeit und Gebühren weg – dennoch haben Sie eine ganze Menge gelernt und sind aller Wahrscheinlichkeit nach von erheblich größeren Reparaturausgaben verschont geblieben.

Empfehlung: Finden Sie einen versierten Kfz-Sachverständigen und / oder Prüfzentrum ihrer Wahl in der Nähe des Wagens heraus. Teilen Sie dem Händler / Verkäufer Ihren Wunsch mit! In der Regel wird dieser nichts dagegen haben.

Am Feierabend und am Wochenende sind die meisten Werkstätten und Prüfzentren geschlossen. Ein weiteres Problem ist die Haftung falls es mit dem Fahrzeug zu einem Schaden kommt. Die Kfz-Sachverständigen sind in der Regel durch ihre Haftpflichtversicherung geschützt – aber wie sieht es bei Ihnen aus?

Mehrere und verschiedene Modelle zu testen macht viel Sinn

„Sie sollten nicht den Erstbesten nehmen“, rate ich als Kfz-Sachverständiger. Gebrauchtwagenkäufer kann empfohlen werden, sich grundsätzlich mehrere Fahrzeuge der gewünschten Marke und des Modells anzusehen und auszuprobieren, bevor sie sich endgültig entscheiden. Wenn Ihnen die Marke und das Modell noch unbekannt ist, dann ist dies besonders wichtig – denn z.B. ein Fronttriebler fährt sich einfach anders als ein Hecktriebler. Unter anderem spielt auch die Bereifung eine erhebliche Rolle was das Fahrgefühl angeht, usw.. Denn Sie können ja noch nicht wissen wie sich z.B. der Motor unter Last anhört, oder wie das Lenk- und Bremsverhalten des Wagens ist.

Vergleichen Sie um die richtige Wahl zu treffen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind!

Das bedeutet auch: Dass Sie ein freundliches Nein sagen können müssen – auch wenn die Offerte noch so verführerisch ist, oder Sie unter Zeitdruck stehen! Der Anstand verlangt allemal, dass Sie sich beim Verkäufer bedanken und versprechen Sie nichts was Sie halten möchten. Wie z.B. „ich melde mich dann bei Ihnen“ usw., wenn Sie dies nicht vorhaben. Will der Verkäufer Sie dennoch unter Druck setzen, sollten Sie größte Vorsicht walten lassen!

Die Gebrauchtwagenplattformen wie z.B. Autoscout24, Mobile udgl. sind voll mit guten und in jeder Preislage verfügbaren Fahrzeugen; es gibt also keinen Grund sofort einkaufen zu müssen!

Der Motor ist das Kraftwerk des Fahrzeugs, sowie gleichermaßen der Antriebsstrang – sollte hier was nicht stimmen, so sind die Folgekosten unabsehbar. Im schlimmsten Fall muss dann ein Austauschmotor oder –getriebe verbaut werden und das kann dann ganz schnell mit sehr viel Geld verbunden sein.

Zugleich sind die Bauteile, wie der Motor, Getriebe, Antriebswellen usw. die heikelsten Komponenten des Fahrzeuges, weil niemand hineinschauen kann, nicht einmal die Kfz-Profis und Experten.

Schauen Sie also schon vor dem Losfahren mit größter Aufmerksamkeit nach Undichtigkeiten, Verschleiß und nicht zuletzt nach Geräuschen. Ein großer Nachteil von neueren Fahrzeugen ist das der Motor und zum Teil der Motorraum so gut verkleidet ist das kaum noch was zu sehen ist. Aber gerade hier ist es wichtig, dass Sie – oder noch besser ein Experte auf den Wagen von unten einen prüfenden Blick auf Motorölwanne, Antriebswellen, Lenkungsteile, Getriebe und nicht zuletzt auf den Auspuff sowie auf den gesamten Unterboden wirft. Bei so manchen neueren und hochpreisigen Fahrzeugen kann es unerlässlich sein, dass eine Inspektionskamera eingesetzt werden muss um überhaupt was sehen zu können.

Starten Sie den Motor im kalten Zustand

Der erste Motor-Check: Prüfen Sie nach ob der Motor schon warmgelaufen ist, z.B. durch Abtasten der Motorabdeckung, des Öl-Messstabes oder der Temperaturanzeige. Dies könnte unter anderem auch bedeuten: Dass der Motor im kalten Zustand schlecht anspringt, die Ursachen hierfür können vielseitig und komplex sein. Eine aufwendige Reparatur könnte für Sie unter Umständen die Folge sein.

Tipp: Ein verschmutzter Motor und Motorraum ist zwar nicht schön anzusehen, dennoch ist er ehrlich!

Wurde der Motor und der Motorraum dagegen zuvor peinlich sauber gereinigt und glänzt wie am Tag der Erstauslieferung ist größte Vorsicht geboten! Hier kann es sich auch um eine Manipulation handeln um Öl-Lecks und dergleichen zu verschleiern. Besonders dann wenn das Fahrzeug ansonsten einen eher ungepflegten und / oder ungereinigten Eindruck macht!

Selbstverständlich gibt es auch Händler / Verkäufer die ein Fahrzeug dem Käufer möglichst sauber präsentieren möchten. Hieraus ergibt sich natürlich die Frage von wem das Fahrzeug gereinigt wurde und ob es durch einen „professionellen Aufbereiter“ gereinigt, bzw. aufbereitet wurde?

Motorraum eines Hummer H3 – ungereinigt!

Motorraum eines Porsche Panamera – gereinigt!

Ein gereinigter Motor und Motorraum kann auch ein Vorteil sein, da nach einer umfangreichen Probefahrt die eventuellen Öl- und Wasserflecken leichter zu entdecken sind. Auch die anderen Bauteile die sich im Motorraum befinden, wie Kabel, Schläuche, Plastikteile und Verbindungen können leichter untersucht werden. Natürlich können sehr kleine Leckagen und Haarrisse auch nach einer ausgiebigen Probefahrt noch nicht gesehen werden, hierfür müsste die Probefahrt über 200 KM und mehr gehen.

Den seriösesten Eindruck macht ein nur geringfügig verschmutzter Motorraum – denn hier kann angenommen werden, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug regelmäßig gereinigt hat (es können auch hieraus Schlüsse auf den gesamten Pflegezustand gezogen werden).

Eine Probefahrt beginnt bereits im Stehen

Nun geht es los – nein – nicht so schnell: Setzen Sie sich ans Steuer, der Motor läuft noch nicht (er ist noch aus).

Der Verkäufer nimmt auf dem Beifahrersitz Platz.

  • Machen Sie sich zuerst mit allem vertraut, besonders dann wenn Sie mit dem Fahrzeugtyp noch nicht so vertraut sind. Der Verkäufer wird Ihnen sicherlich erklären (insoweit er es selbst weiss), wo sich die Sitzeinstellung, Lenkradverstellung, Feststellbremse befinden und wo der Licht- und Hupenschalter ist. Prüfen Sie alle anderen Funktionen und Schalter. Zum einen wissen sie dann wo sich der Schalter befindet und zum anderen ob er auch funktioniert.
  • Stellen Sie den Sitz und Rückspiegel auf Ihren Körper möglichst passend ein (wie Sie es in der Fahrschule einmal gelernt haben), denn nichts ist stressiger als während der Fahrt nach einer richtigen Position oder wichtigen Funktion suchen zu müssen.
  • Stecken Sie den Zündschlüssel in das Zündschloss und schalten Sie die Zündung ein. Nun müssen für einen kurzen Moment zumindest alle Kontroll-Lampen angehen und bei Dieselfahrzeugen natürlich auch das Symbol des Vorglühens (Glühwendel / Spirale). Im Normalfall fährt der Bordrechner relativ schnell hoch und es erlöschen dann binnen ca. zwei Sekunden einige Symbole. Einige wie z.B. die Ladestromwarnleuchte oder auch die Öldruckleuchte leuchtet selbstverständlich noch. Nun starten Sie das Fahrzeug wie gewohnt. Nach dem Start müssen alle Leuchten in der Anzeigetafel ausgehen, sehen Sie nochmals auf den Kilometerstand und darauf ob hier eine Meldung im Instrumentendisplay erscheint (variiert natürlich von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp). Prüfen Sie das Radio, Navi usw. (Funktion und Display), Schiebedach, elektrische Spiegelverstellung, Fensterheber usw. Testen Sie das Fahrzeug einfach komplett durch.

Bsp. Kontrollleuchten eines Nissan Z 350

Ssangyong Kyron 2.0 TDI 4×4

  • Schalten Sie das Radio auf alle Fälle wieder aus, denn es lenkt bei der Probefahrt ab und überdeckt möglicherweise verdächtige Geräusche. Leider kann das menschliche Hörorgan keine Geräusche in den 40 MHz-Bereichen wahrnehmen, wie sie z.B. von defekten Lagern usw. verursacht werden.

Horchen Sie in das Fahrzeug hinein…

Wenn alles gut ist, könnte es nach der Probefahrt so aussehen…

  • Sollte dennoch ein Symbol auf der Anzeigetafel nicht erloschen sein, kann dies vielfältige Ursachen haben und heißt noch nicht, dass es sich um einen großen Schaden handelt. Es kann ein defekt am Schalter oder Sensor, oder einfach nur ein lockerer Stecker oder eine lockere Steckverbindung sein. Das Auslesen und Löschen des Fehlerspeichers schafft meistens schnell Abhilfe und liefert die notwendigen Informationen.

    Eine Fehlermeldung im Display muss noch lange keine teure Reparatur nach sich ziehen, aber große Vorsicht ist dennoch geboten.

Bsp. ein Auszug von einem Citroën DS 3 – keine Fehler-Codes vorhanden, also alles O.K.

Starten Sie nun den Motor – hoffentlich springt er sofort an?

  • Ziehen Sie die Handbremse so fest an wie Sie können, legen den 2. oder 3. Gang ein und lassen Sie die Kupplung langsam los (als wenn Sie wegfahren möchten). Wird der Motor abgewürgt so ist dies ein Indiz dafür dass die Kupplung bei dem Fahrzeug soweit in Ordnung ist. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe – so stellen Sie den Wählhebel auf „D“ (Drive) bleiben aber fest auf der Bremse mit dem linken Fuß und geben Gas – dann sollte die Motordrehzahl nicht höher steigen als ca. 2700 U/min. je nach Fahrzeug – ist dies der Fall können Sie davon ausgehen dass der Wandler (Kupplung beim Automatikgetriebe) und die Bremsbänder im Getriebe in Ordnung sind. Schwieriger ist eine Prüfung der Kupplungen bei Fahrzeugen mit Doppelkupplung auch als „DGS“ bekannt. Eine vernünftige Prüfung ist hier nicht möglich, da dies unter anderem auch durch die Getriebesteuerelektronik verhindert wird.

    Hinweis: Des öfteren werden auch Fahrzeuge mit einem „Doppelkupplungsgetriebe“ mit einem „Wandler-Automatikgetriebe“ verwechselt. Ein Fahrzeug mit „Wandler-Automatikgetriebe“ kann nicht abgewürgt werden!

Dieser Test zeigt zugleich auch den Zustand der Motoraufhängung: Denn poltert / rappelt der Motor gut fühlbar vor dem Abwürgen, so kann davon ausgegangen werden dass die Motorlagerung überaltert / verschliessen ist. Eine Reparatur kann unter anderem eine kostspielige Angelegenheit werden.

Eine gründliche Probefahrt dauert

Eine sorgfältige Probefahrt dauert nicht bloß ein paar Minuten. Sie sollten das Fahrzeug in möglichst allen Situationen erfahren.

  • Nach der Warmfahrphase des Motors suchen Sie sich am besten eine Strecke, auf der es schnurgeradeaus geht und möglichst wenig Verkehr herrscht. Lassen Sie das Lenkrad vorsichtig aus, der Wagen sollte dann schnur geradeaus weiterlaufen. „Zieht“ er nach einer Seite, kann die Spur falsch eingestellt sein, es könnte auch ein erheblicher Unfallschaden (z.B. durch einen Randstein verursacht) vorliegen.
  • Testen Sie die Bremsen sehr vorsichtig, allem voran bei einem Fahrzeug das Sie nicht kennen. „Zieht“ das Fahrzeug auf eine Seite, gibt es mehrere Möglichkeiten der Ursache: Die Bremsklötze sind verschlissen, oder einer der Bremssättel ist fest, aber auch Feuchtigkeit kann der Verursacher sein.
  • Bei Fahrzeugen mit normalem Schaltgetriebe: Schalten Sie alle Gänge durch, sowie auch mal vom 5. in den 3. und vom 2. in den 4. usw., sollte hier was haken oder sich schlecht schalten lassen, so kann davon ausgegangen werden dass sie Synchronringe des Getriebes verschlissen sind – die Folgen sind eine teure Reparatur, bzw. ein Tauschgetriebe.
  • Testen Sie den Lastwechsel, geben Sie einfach mal kurze Zeit Vollgas und nehmen dann den Fuß kpl. vom Gaspedal und sehen dabei in den Rückspiegel: Ist nichts zu sehen, können Sie davon ausgehen dass das Triebwerk einwandfrei arbeitet. Sollte sich eine schwarze Wolke abzeichnen, kann es sein, dass etwas mit der Kraftstoffverbrennung nicht in Ordnung ist. Bildet sich eine blaue Wolke kann angenommen werden, dass der Motor übermäßig Motoröl mit verbrennt, das über schadhafte Kolbenringe oder Ventilschaftdichtungen in den Verbrennungsraum gelangt.
  • Wenn es für Sie möglich ist fahren Sie mit dem Wagen auch mal auf die Autobahn und fahren das Fahrzeug mit hohen Tempo oder Höchstgeschwindigkeit: Der Wagen muss auch bei Höchstgeschwindigkeit sauber geradeaus laufen und einen sicheren Eindruck vermitteln. Achten Sie nebenbei auch auf die Temperaturanzeige. Dieser darf keinesfalls in den roten Bereich gehen. Ebenso können übermäßige Windgeräusche unter anderen auch auf einen Unfallschaden oder verbrauchte Gummiabdichtungen hindeuten.

Bsp.: ein typisches Protokoll eines Beschleunigungstestes – schön zu sehen sind die Pausen des Gangwechsels.

  • Unmittelbar nach der schnellen Fahrt beobachten Sie die Öldruckanzeige, wie schnell der Öldruck fällt wenn Sie das Gas wegnehmen. Fällt er sehr schnell kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass der Motor bereits sehr verschlissen ist – hängt aber auch von vielen weiteren Umständen ab wie z.B. von der Öl-Viskosität, Öl-Sorte usw..
  • Auf einen weiteren Test sollten Sie keinesfalls verzichten: Um den Durchzug / das Drehmoment des Motors zu testen – schalten Sie in den 4. Gang und geben bei ca. 40 Km/h Vollgas. Der Motor sollte nun ohne zu „Stottern“ und „Ruckeln“ das Gas annehmen und den Wagen wieder beschleunigen.

Bsp.: eines Beschleunigungstest mit einem Citroën DS 3 – 95 PS.

  • Bei Fahrzeugen mit „Automatikgetriebe“ deaktivieren Sie die automatische Schaltung und / oder sperren Sie je nach Fahrzeug im 3. oder 4. Gang und geben dann bei ca. 40 Km/h auch wieder Vollgas – das Fahrzeug sollte dann auch wie bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe ohne zu „Mucken“ gleichermaßen beschleunigen.
  • Um das „ABS-System“ (Anti-Blockier-System) des Fahrzeuges testen zu können sollten Sie sich am besten einen ebenen und möglichst geraden Feld- oder Waldweg suchen. Nun beschleunigen Sie den Wagen auf ca. 30 bis 40 Km/h und machen dann eine Vollbremsung. Zum einen sollte hierbei der Wagen in der Spur bleiben und zum anderen sollten Sie das „Stottern“ des ABS-Systems deutlich spüren können. Blockieren hier die Bremsen vollständig ohne gleich wieder zu öffnen, können Sie davon ausgehen dass das System defekt ist. In der Anzeigetafel sollte nun eine Kontrollleuchte flackernd das Arbeiten des ABS-Systems angezeigen.
  • Um bei einem Fahrzeug mit „ASR-System“ (Anti-Schlupf-System) / „ESP-System“ (Electronic Stability Control) das System zu testen, drehen Sie den Spieß einfach um: Beschleunigen Sie das Fahrzeug aus dem Stand heraus so schnell das normalerweise die Räder durchdrehen müssten. Der Wagen sollte Ihnen dann automatisch das „Gas“ wegnehmen und im Display sollte die entsprechende Anzeige erscheinen, bzw. aufflackern. Ist dies der Fall können sie davon ausgehen das auch das System in Ordnung ist.
  • In diesem Zusammenhang können Sie auch bei „Allrad“ (SUV) Fahrzeugen die gleichen Tests durchführen, einmal ohne Allradantrieb und einmal mit. Etwas schwieriger ist es bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb die u.a. auch als „Quattro“ usw. bekannt sind. Sollte Ihr Probefahrzeug mit einem „Untersetzergetriebe“ (klassischer Geländewagen) ausgestattet sein, so testen Sie auch dies wie vorher beschrieben jedoch einmal im „Normalbetrieb“ und eben einmal im „Geländebetrieb“.

Bsp.: Anzeige 4 WD und Geländeuntersetzung

Bsp.: ESP-System (Electronic Stability Control) arbeite einwandfrei und Anzeige erschein. Glühwendelsymbol erlischt nicht – Hinweis auf einen Fehler in der Vorglühanlage – Glühkerze defekt!

  • Bei den „Allradlern“ ist anzumerken: Ein „SUV“ verhält sich mehr oder weniger wie ein normaler Pkw – ein klassischer Geländewagen und Pickup verhält sich eher wie ein Lkw (hart und bockig).
  • Zu guter letzt: Fahren Sie mit dem Wagen auf einen großen Parkplatz oder einen Verkehrsübungsplatz und drehen ein paar Runden (links und rechts herum) bei voll eingeschlagener Lenkung. Lauschen Sie dabei auf das Lenkgetriebe und das Fahrwerk: Sind knackende, mahlende und schlagende Geräusche zu hören, kann hierfür die Ursache sein, dass Teile der Lenkung ausgeschlagen sind oder auch bei Fronttrieblern die Antriebswellen verschlissen sind. Eine Instandsetzung der Komponenten kann unter Umständen eine kostspielige Angelegenheit sein.
  • Bei Fahrzeugen mit einer extremen Breitbereifung, Tieferlegung und / oder Spurverbreiterung sollte auch auf Schleifgeräusche geachtet werden. Dies darf keinesfalls sein – hier besteht Lebensgefahr!

Bsp. Ein Fahrzeug mit extremer Tieferlegung und Breitreifen.

Zuviel des Guten? Keinesfalls – denn nach unserer Erfahrung, sowie auch der weiterer Experten „wissen rund 50 Prozent der Verkäufer“ dass demnächst eine größere Reparatur ansteht.

Das soll aber keinesfalls bedeuten, dass Sie niemanden mehr über den Weg trauen sollen – dennoch ist stets ein gesundes Misstrauen und Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf angebracht!

Die freien Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, sowie auch die bekannten Prüforganisationen beraten Sie hierzu gerne und stehen Ihnen als kompetenter und vertrauenswürdiger Partner zur Seite.

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

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info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com

www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de

www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

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http://www.pixelio.de und eigene Aufnahmen.

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Die häufigsten Betrügereien beim Gebrauchtwagenkauf…

Zwar ist es verboten, dennoch geschieht es tausendfach in Deutschland und ganz Europa.

Die meisten modernen Autos und Fahrzeuge sind innerhalb von wenigen Sekunden zu manipulieren. Die nötigen Gerätschaften sind heutzutage für wenig Geld überall im Internet zu finden und stammen meist aus einer asiatischen Produktion. Der Tachomanipulator braucht nicht mal besonders viel Fachwissen um dem Kilometerstand eines Fahrzeugs zu ändern. Weiter finden sich dann viele Anzeigen mit dem Stichwort „Tachojustierung“ oder „Laufleistungskorrektur“ und ähnlichem.

Auf einem Parkplatz oder in einer Hinterhofgarage schließt der „Dienstleister“ dann sein Gerät an den OBD-Stecker (On-Board-Diagnose) moderner Fahrzeuge und stellt den gewünschten Tachostand innerhalb von wenigen Sekunden ein. Das kostet wenig und bringt beim Verkauft des Autos wesentlich mehr in das Portmonee oder verhindert zum Teil hohe Nachzahlungen bei Leasingfahrzeugen.

Das Auto selbst liefert die besten Hinweise…

Die elektronischen Spuren der wahren Laufleistung auf dem Tacho mögen damit zwar gelöscht sein, dennoch bleibt der Wagen der gleiche und die Daten können auch noch an anderer Stelle in Steuergeräten gespeichert sein. Mit der Manipulation des Tachos verschwinden natürlich auch die Hinweise auf fällige Wartungsarbeiten oder Fehler die gespeichert wurden. Der nichtsahnende und unwissende Käufer ist bei einem solchen Fahrzeug gleich zweimal der Dumme. Denn er hat viel Geld für seinen neuen alten bezahlt, und geht damit das Risiko hoher Schäden ein. Zum Beispiel unterbleibt der längst fällige Zahnriemenwechsel, kann ein Motorschaden die „teure“ Folge sein.

Achten Sie also beim Kauf eines Gebrachten immer darauf, dass die „Gesamtlaufleistung“ und nicht die „abgelesene Laufleistung“ im Kaufvertrag vermerkt wird!

Musterkaufverträge finden Sie auch Online z.B. beim ADAC, Autoscout24 oder Mobile.de und vielen weiteren Plattformen, sowie in ihrem Schreibwarengeschäft nebenan.

Zitat: „Wer schreibt der bleibt!“

Bei einem verschwiegenen Unfallschaden verhält es sich ähnlich. Diesen muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens von sich aus ansprechen. Unterbleibt diese Information, kann der Kunde / Käufer von einem unfallfreien Wagen ausgehen.

Unfallfahrzeuge sind sehr häufig…

Das Risiko, auf einen Unfallwagen zu treffen, ist relativ hoch. Statistiken zufolge rumpelt es auf deutschen Straßen jährlich ca. vier Millionen mal. Es sind zwar meist nur Blechschäden und die sogenannten Parkplatzrempler. Beim späteren Verkauf des Fahrzeugs werden diese dann gerne verharmlost, schwammig formuliert oder gar vergessen: „War nur ein kleiner Kratzer“, „es mussten nur der Stoßfänger und der Kühlergrill gewechselt werden“ oder „die Türe wurde nach einem Parkschaden neu lackiert“ usw., heißt es dann im Gespräch mit dem Verkäufer.

Der Verkäufer begibt sich dabei auf ein sehr glattes Eis, denn die Justiz engt den Unterschied zwischen Bagatellschaden und Unfall immer stärker ein. Heutzutage wird ein Bagatellschaden mit ca. 700,- bis 750,- Euro beziffert so die aktuellen Urteile hierzu. Im Volksmund aus früheren Tagen hieß es: Ein richtiger Unfall sei es erst dann wenn tragende Teile beschädigt und ausgetauscht wurden.

Das ist falsch: Wenn auch nur der Kotflügel nach einem Parkrempler getauscht wurde, ist das Fahrzeug dann fortan ein Unfallwagen.

Ein weiteres Problem mit einem Unfallwagen…

Sollten Sie mit diesem Fahrzeug unverschuldet in ein Unfallgeschehen verwickelt werden, wird der Kfz-Sachverständige das Fahrzeug auf Alt- und Vorschäden, sowie auf die Gesamtlaufleistung hin überprüfen. Somit kann der tatsächliche Wert ihres Autos erheblich von dem abweichen was Sie bezahlt haben. Sollte er dies unterlassen oder übersehen ist sein Schadengutachten nicht verwertbar und somit gegenstandslos / unbrauchbar.

Fazit:

Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer eine Probefahrt und / oder machen ihm den Vorschlag dass Sie das Fahrzeug gerne von einem Sachverständigen besichtigen lassen möchten. Ist der Verkäufer mit dem Vorschlag nicht einverstanden, dann gilt grundsätzlich: Finger weg und nach einem anderen Auto Ausschau halten!

Wenn es um viel Geld geht trauen Sie niemanden und wenn Sie sich nicht absolut sicher sind – holen Sie sich einen Profi hinzu!

Denn guter Rat muss nicht immer teuer sein…

Ihr Kfz-Sachverständiger

Paul Orthuber, Landshut

 

Autor / Verfasser:

Paul Orthuber e.K.

Freier Kfz-Sachverständiger

Gallmeierstraße 1c

D- 84032 Landshut

Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612

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Leasingrückgabe von Fahrzeugen und seine Tücken…

In der Regel ist bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kein Gutachter vor Ort. Die Abnahme und Übergabe, sowie die Aufnahme von Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden wird durch einen vom Leasinggeber bestellten Mitarbeiter durchgeführt.

KFZ-Leasing

Hat der Leasingnehmer schlechte oder wenig Erfahrung mit dem Leasinggeber oder grundsätzlich mit dem Thema der Rückgabe gemacht, so kann die Erstellung eines Gutachtens kurz vor der Leasingrückgabe eine klare Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs ermöglichen. Für die Erstellung eines Gutachtens können Sie einen freien und neutralen Kfz-Sachverständigen, eine leasingversierte Werkstatt oder einen Gutachter aus den Prüforganisationen beauftragen.

Rückgabe- / Zustandsgutachten werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden erstellt und sollten neben der textlichen Beschreibung auch eine aussagekräftige Fotodokumentation beinhalten.

Leasing 2Die Kosten für ein derartiges Gutachten für private Leasingnutzer sollten dabei im Bereich von 120,- bis 250,- € liegen. Der Preis für ein derartiges Gutachten richtet sich in der Regel dabei nach dem Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp, Prüftiefe und dem Wagenzustand. Dabei ist von erheblicher Relevanz, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Für Sie als privaten Leasingnehmer sind die Kosten für ein Gutachten am besten zu handhaben, wenn es sich um einen zuvor ausgehandelten Fest- / Fixpreis incl. aller Nebenkosten und der Mehrwertsteuer handelt.

Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien für PKW und Transporter bei der Fahrzeugrückgabe finden Sie z.B. beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmer.

Auch von diversen Leasinggesellschaften werden hierzu Leitfäden herausgegeben, wie z.B. Faire Fahrzeugbewertung von ARVAL, LeasePlan oder der Deutschen Leasing AG.

Wie hier schon zu erahnen ist birgt die Rückgabe eines Fahrzeugs erhebliche monetäre Risiken, da nicht zuletzt zum Teil die Unwissenheit der Leasingnehmer auf unverschämte Art und Weise ausgenutzt wird. Dies geht auch z.B. aus der Überschrift der Fa. ARVAL hervor.

Leasing 1Es kann im Leasingvertrag von vorneherein festgelegt werden, dass am Tag der Rückgabe ein Gutachter nach ihrer Wahl vor Ort sein wird – sollte der Leasinggeber dieses verneinen so sollten Sie keinesfalls den Vertrag unterschreiben. Weiter sollte auch die Kostenübernahme geregelt und verzeichnet sein. Die anfallenden Kosten übernimmt entweder kulanterweise der Leasinggeber oder werden dem Leasingnehmer zugeschrieben.

Wichtig: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind vorab und am Tag der Rückgabe erstellte Gutachten nicht unweigerlich rechtlich anerkannt, sondern dienen vielmehr als Parteibeitrag des Leasinggebers oder Leasingnehmers.

Die Erstellung eines Vorgutachtens, also ein Gutachten, das vor dem offiziellen Termin der Leasingrückgabe entsteht, bietet sich als Argumentationshilfe und von Fall zu Fall als frühzeitiges Instrument der Parteienschlichtung an.

Eine hochwertige, fachgerechte und mängelfreie Aufbereitung des Fahrzeuges bietet sich vor der Rückgabe in den meisten Fällen an und spart Ihnen meist viel Geld.

Die meisten freien Kfz-Sachverständigen und Organisationen beraten Sie gerne und kostenlos, so wie wir auch…

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Verfasser:

Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

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Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger

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Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich!

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Unfallschäden aufdecken… – Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?

Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.

Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden.

Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!

Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.

(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)

Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)

Beispiel 1:
VW Passat Variant 2.0 TDI
EZ.: 05/2012
KM: 19.700

Beispiel 2:
Hummer H3
EZ: 08/2006
KM: 58.000

Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb.

Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.

Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.

Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.

Lackschichtdickenmessgeräte Endoskopkamera / Videoendoskopkamera

Bedeutung der Lackschichtdickenmessung

Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.

Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.

Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.

Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.

Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.

Dokumentation der Messergebnisse

Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.

(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)

Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme.

Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden

Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.
Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.

Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.

Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.

Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld…

Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.

Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.

Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger – ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.

„author“ Paul Orthuber

Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
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Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
Fax: +49 871 1438247

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